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Zollmeldung GCC Zolltarif, Einfuhrzoll

Golfkooperationsrat führt zwölfstelligen Zolltarif ein

Mit dem neuen Format werden die Zolltarife der GCC-Staaten an globale Standards angepasst.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Der Golfkooperationsrat (GCC) führt einen zwölfstelligen Zolltarif ein, der das bisherige achtstellige Format ersetzt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Zolltarife in den GCC-Mitgliedsländern Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait zu harmonisieren und damit die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region zu stärken. Zudem passt sie die Region an globale Handelsstandards an und verbessert die Genauigkeit von Informationen für die Erfassung statistischer Daten zu Einfuhren und Ausfuhren.

Unternehmen profitieren

Unternehmen könnten nach der Umstellung wie folgt profitieren:

  • Effizienz: Höhere Genauigkeit bei der Tarifierung, weniger Fehler und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Sendungen. 
  • Transparenz: Ein einheitliches System bedeutet, dass Unternehmen klarere und einheitlichere Richtlinien in Bezug auf Zölle und Zollvorschriften haben. 
  • Standardisierung: Die Umstellung bringt den GCC in Einklang mit globalen Standards. 

Bislang haben Katar und Oman die Implementierung des neuen Tarifs zum 1. Januar 2025 offiziell bekannt gegeben. Saudi-Arabien hatte bereits zuvor einen zwölfstelligen Zolltarif eingeführt. 

Der neue Zolltarif soll grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Höhe der Zölle haben. Die meisten Zollsätze liegen in den GCC-Staaten bei fünf Prozent. Es bestehen jedoch Ausnahmen. Beispielsweise hat Saudi-Arabien Zollerhöhungen für ausgewählte Produkte eingeführt, um die lokale Industrie zu schützen.

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