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Georgien - Änderungen zum Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland und Georgien unterzeichneten das Änderungsprotokoll zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
01.02.2022
Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 4. Dezember 2014 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Februar 2022.
Mit Gesetz vom 20. November 2014 wurde das Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet (Bundesgesetzblatt 2014 Teil II Nr. 27 vom 26. November 2014, S. 940).
Mit dem Änderungsprotokoll hat Art. 26 des deutsch-georgischen Doppelbesteuerungsabkommens zum Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden eine neue Fassung erhalten. Ferner wurde ein neuer Art. 26a zur Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern eingefügt. Schließlich wurde Nummer 5 des Protokolls vom 1. Juni 2006 zu Art. 26 des Doppelbesteuerungsabkommens angepasst .
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.