Rechtsgrundlage für Patente (ευρεσιτεχνία) ist insbesondere das Gesetz Nr.--Nummer 1733/1987 (Ν. 1733/1987, Μεταφορά τεχνολογίας, εφευρέσεις, τεχνολογική καινπτομία και σύσταση Επιτροπής Ατομικής Ενέργειας) in seiner aktuellen Fassung. Auf der Internetseite der griechischen Behörde für Gewerblichen Rechtsschutz (Οργανισμός Βιομηχανικής Ιδιοκτησίας, kurz: OBI) kann man die wichtigsten Rechtstexte auf Englisch abrufen.
Die Anmeldung erfolgt in griechischer Sprache über OBI (Artikel 7 Gesetz Nr. 1733/1987).
Patente laufen in der Regel 20 Jahre, sofern die Jahresgebühren regelmäßig beglichen werden (Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 24 Absatz 3 i.V.m.--in Verbindung mit Artikel 16 Gesetz Nr. 1733/1987).
Ob es die Erfindung bereits gibt, kann man im Nationalen Patentregister (Εθνικό Μητρώο Τίτλων) abfragen.
Ausführliche Informationen zu griechischen Patenten bietet OBI auf ihrem Internetauftritt.
Ausführungen zum europäischen Patent finden sich in Artikel 23 Gesetz Nr. 1733/1987. Ausführliche Informationen zum Europäischen Patent bietet die Internetseite des Europäischen Patentamtes.