Rechtsgrundlage für Warenzeichen / Marken (εμπορικό σήμα) ist das Gesetz Nr. 4679/2020. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.
Die Anmeldung einer griechischen Marke erfolgt über das griechische "Trade Mark Directorate" beim Ministerium für Entwicklung und Investition (Artikel 20 des Gesetzes Nr. 4679/2020).
Die Laufzeit für Marken beträgt zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit), sofern die Jahresgebühren regelmäßig beglichen werden (Artikel 36 Gesetz Nr. 4679/2020).
Das Gesetz 4679/2020 erlaubt die Anmeldung sämtlicher Formen von Marken, wie sie in der Richtlinie (EU) 2015/2436 vorgesehen sind. Dazu gehören alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden, einschließlich Hörmarken, die bisher nicht unter das griechische Recht fielen. Darüber hinaus beinhaltet Art. 8 des Gesetzes Nr. 4679/2020 das Recht, vorbereitende Handlungen in Bezug auf die Verwendung von Verpackungen oder anderen Mitteln zu verbieten.
Ausführliche Informationen zu griechischen Marken / Warenzeichen bietet das Direktorat für Handel und gewerblichen Rechtsschutz auf seinem Internetauftritt.
Vorschriften zur Gemeinschaftsmarke (κοινοτικό σήμα) finden sich in Artikel 83 f. Gesetz Nr. 4679/2020, zum internationalen Markenschutz ebendort in Artikel 85.