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Portal 21 Griechenland

Gewerblicher Rechtsschutz

Die griechische Regierung stellt unter diesem Link einige Informationen in englischer Sprache zum griechischen Recht des geistigen Eigentums zur Verfügung. Im Vordergrund stehen dabei praktische Schritte bei der Registrierung sowie die anfallenden Gebühren. Weitere Informationen  gibt es auf der Internetseite der griechischen Behörde für Gewerblichen Rechtsschutz (Οργανισμός Βιομηχανικής Ιδιοκτησίας, kurz: OBI)  Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich hingegen auf die rechtlichen Grundlagen. 

Patente

Rechtsgrundlage für Patente (ευρεσιτεχνία) ist insbesondere das Gesetz Nr. 1733/1987 (Ν. 1733/1987, Μεταφορά τεχνολογίας, εφευρέσεις, τεχνολογική καινπτομία και σύσταση Επιτροπής Ατομικής Ενέργειας) in seiner aktuellen Fassung.

Die Anmeldung erfolgt in griechischer Sprache über OBI (Artikel 7 Gesetz Nr. 1733/1987).

Patente laufen in der Regel 20 Jahre, sofern die Jahresgebühren regelmäßig beglichen werden (Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 24 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 16 Gesetz Nr. 1733/1987).

Ob es die Erfindung bereits gibt, kann man im Nationalen Patentregister (Εθνικό Μητρώο Τίτλων) abfragen.

Ausführliche Informationen zu griechischen Patenten bietet OBI auf ihrem Internetauftritt.

Ausführungen zum europäischen Patent finden sich in Artikel 23 Gesetz Nr. 1733/1987. Das europäische Patent hat demgemäß in Griechenland dieselbe Wirkung wie ein griechisches Patent. Erforderlich ist dazu allerdings die Einreichung einer beglaubigten Fassung des europäischen Patents beim griechischen Patentamt, siehe Artikel 23 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 1733/1987.

Marken / Warenzeichen

Rechtsgrundlage für Warenzeichen / Marken μπορικό σήμα) ist das Gesetz Nr. 4679/2020. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken.

Die Anmeldung einer griechischen Marke erfolgt über das griechische "Trade Mark Directorate" beim Ministerium für Entwicklung und Investition (Artikel 20 des Gesetzes Nr. 4679/2020). 

Die Laufzeit für Marken beträgt zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit), sofern die Jahresgebühren regelmäßig beglichen werden (Artikel 36 Gesetz Nr. 4679/2020).

Das Gesetz 4679/2020 erlaubt die Anmeldung sämtlicher Formen von Marken, wie sie in der Richtlinie (EU) 2015/2436 vorgesehen sind. Dazu gehören alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden, einschließlich Hörmarken, die bisher nicht unter das griechische Recht fielen. Darüber hinaus beinhaltet Art. 8 des Gesetzes Nr. 4679/2020 das Recht, vorbereitende Handlungen in Bezug auf die Verwendung von Verpackungen oder anderen Mitteln zu verbieten. 

Ausführliche Informationen zu griechischen Marken / Warenzeichen bietet das Direktorat für Handel und gewerblichen Rechtsschutz auf seinem Internetauftritt.

Vorschriften zur Gemeinschaftsmarke (κοινοτικό σήμα) finden sich in Artikel 83 f. Gesetz Nr. 4679/2020, zum internationalen Markenschutz ebendort in Artikel 85.

Geschmacksmuster und Modelle

Rechtsgrundlage für Geschmacksmuster und Modelle (βιομηχανικό σχέδιο και υπόδειγμα) sind die Präsidialverordnung Nr.--Nummer 259/1997 (ΠΔ 259/1997 που αφορά τις διατάξεις εφαρμογής του Διακανονισμού της Χάγης για τη διεθνή κατάθεση των βιομηχανικών σχεδίων και υποδειγμάτων) und die Präsidialverordnung Nr. 161/31.5.2002 (ΠΔ 161/31.05.2002 προσαρμογή του ΠΔ 259/1997 προς τις διατάξεις της οδηγίας 98/71/ΕΚ του Ευρωπαϊκού Κοινοβουλίου και του Συμβουλίου της 13ης Οκτωβρίου 1998 για τη νομική προστασία σχεδίων και υποδειγμάτων), die der Umsetzung des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle dienen, in ihrer aktuellen Fassung. 

Die Anmeldung eines griechischen Geschmacksmusters erfolgt über OBI (Artikel 20 Präsidialverordnung Nr. 259/1997). Mehr dazu und einen Link zur Online Beantragung hält eine Website von OBI bereit.

Die Laufzeit für Geschmacksmuster beträgt fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit), sofern die Jahresgebühren regelmäßig beglichen werden (Artikel 29 Absatz 1 und 2 Präsidialverordnung Nr. 259/1997).

Ausführliche Informationen zu griechischen Geschmacksmustern und Modellen bietet OBI auf ihrem Internetauftritt.

 

Internationale Übereinkommen

Griechenland ist Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO / Organisation Mondiale de la propriété intellectuelle - OMPI) und unter anderen Vertragsstaat

Weitere Details zur griechischen Mitgliedschaft in der WIPO gibt es auf der dortigen Länderseite zu Griechenland.

Germany Trade & Invest (Stand: März 2025)

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