Entsprechend der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie hat Griechenland die Internetplattform www.eu-go.gr eingerichtet. Sie ist das zentrale Portal für die Einheitlichen Ansprechpartner (Εληαία Κέληξα Εμππεξέηεζεο (Ε.Κ.Ε)) in Griechenland in hauptsächlich griechischer, zum Teil aber auch in englischer Sprache. Es richtet sich an Unternehmen, die in Griechenland vorübergehend eine Wirtschaftstätigkeit ausüben oder sich im Land niederlassen wollen.
Auf der Internetseite gibt es insbesondere eine englischsprachige Suchmaske, mit Hilfe derer man sich über etwaig zu beachtende Formalitäten informieren kann. Zunächst muss man bestimmen, wo man sich niederlassen möchte. Im Anschluss daran, muss man angeben, welche Tätigkeit angestrebt ist und ob sie vorübergehend oder dauerhaft ausgeübt werden soll. Sofern Formalitäten zu erfüllen sind, wird aufgelistet, was man wo erledigen muss.