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Portal 21 Griechenland

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Griechenland

Griechenland hat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) durch das Gesetz Nr. 3844/2010 (Ν. 3844 Προσαρμογή της ελληνικής νομοθεσίας στην Οδηγία 2006/123 του Ευρωπαϊκού Κοινοβουλίου και του Συμ­βουλίου σχετικά με τις υπηρεσίες στην εσωτερική αγορά και άλλες διατάξεις) ins nationale Recht umgesetzt. In der Folge wurden viele weitere Vorschriften an die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Eine Übersicht der griechischen Umsetzungsakte bietet das europäische Gesetzgebungsportal Eur-Lex.

Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister

Entsprechend der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie hat Griechenland die Internetplattform www.eugo.gov.gr eingerichtet. Sie ist das zentrale Portal für die Einheitlichen Ansprechpartner in Griechenland. Es richtet sich an Unternehmen, die in Griechenland vorübergehend eine Wirtschaftstätigkeit ausüben oder sich im Land niederlassen wollen.

Auf der Internetseite gibt es insbesondere eine englischsprachige Suchmaske, mit Hilfe derer man sich über etwaig zu beachtende Formalitäten informieren kann. Sofern Formalitäten zu erfüllen sind, wird aufgelistet, was man wo erledigen muss.

Reglementierte Berufe (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)

Die Erbringung zahlreicher Dienstleistungen ist in Griechenland sogenannten "reglementierten Berufen" im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) vorbehalten. Das bedeutet, dass sie besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen sind. So sind beispielsweise Apotheker, Architekten, Ärzte, Elektriker, Fremdenführer, Ingenieure, Kfz-Mechaniker, Kosmetiker, Lehrer, Optiker, Rechtsanwälte oder auch Dolmetscher und Übersetzer betroffen. Eine Liste mit reglementierten Berufen enthält eine Internet-Datenbank der Europäischen Kommission

Informationen zu Registererfordernissen ausgewählter Berufe bietet der Abschnitt "Register - berufsspezifische Register" dieses Länderberichts. Informationen zur etwaigen Verpflichtung ausgewählter Berufe, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, finden Sie im Abschnitt "Pflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung" dieses Länderberichts.

Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie wurde in Griechenland insbesondere durch die Präsidialverordnung Nr. 38/2010 (Π.Δ. 38 Προσαρμογή της ελληνικής νομοθεσίας στην Οδηγία 2005/36/ΕΚ του Ευρωπαϊκού Κοινοβουλίου και του Συμβουλίου της 7ης Σεπτεμβρίου 2005, σχετικά με την αναγνώριση των επαγγελματικών προσόντων) ins nationale Recht umgesetzt. Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Griechenland hält das griechische ENIC /NARIC bereit, als nationale Informationsstelle formiert das Hellenic National Academic Recognition Information Centre.

Gewerberecht

Das griechische Gewerberecht wurde in den Jahren nach der Finanzkrise umfassend geändert. Von zentraler Bedeutung ist insofern das Gesetz 4442/2016 über die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit. Dort ist festgelegt, dass verschiedene Tätigkeiten eine vorherige Genehmigung, andere lediglich eine Notifizierung der zuständigen Behörde erfordern.

Arbeitsschutz

Hauptrechtsquelle für den Arbeitsschutz ist das Gesetz Nr.--Nummer 3850/2010, auch als Gesetzbuch zur Gesundheit und Sicherheit von Arbeitern (Ν. 3850 - Κύρωση του κώδικα νόμων για την υγεία και την ασφάλεια των εργαζομένων) bekannt. Es deckt sehr unterschiedliche Gebiete aus dem Bereich Arbeitsschutz ab:    

  • Allgemeine Vorschriften (Artikel 1-3)
  • Instrumente zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen (Artikel 4-25)
  • Einrichtungen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf nationaler Ebene (Artikel 26-28)
  • Anforderungen an den Arbeitsplatz (Artikel 29-33)
  • Risikovorbeugung bei der Benutzung von Maschinen (Artikel 34-35)
  • Schutz der Arbeiter vor physischen, chemischen und biologischen Materialien (Artikel 36-41)
  • Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Artikel 42-49) 
  • Schutz von Minderjährigen (Artikel 50-68)
  • Abschließende Vorschriften und Sanktionen (Artikel 69-73).

Den Arbeitgeber treffen für seine Angestellten Fürsorgepflichten. Diese umfassen insbesondere auch die Pflicht, dass er die Arbeit und den Arbeitsplatz so ausgestalten muss, dass das Leben und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer geschützt ist. Dies ergibt sich aus Artikel 662 griechisches Zivilgesetzbuch (Αστικός Κώδικας) sowie Artikel 42 Absatz 1 Gesetz Nr. 3850/2010. Was dies im Einzelnen umfasst, erläutert insbesondere Artikel 42 Absatz 5-7, Artikel 43, 45 Gesetz Nr. 3850/2010. Hervorzuheben ist hierbei, dass der Arbeitgeber eine schriftliche Risikobewertung im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausarbeiten (lassen) und entsprechende Schutzmaßnahmen vorsehen muss (Artikel 43 Absatz 1 Gesetz Nr. 3850/2010).

Um seinen Pflichten nachzukommen, muss der Arbeitgeber bestimmte Hilfsorgane einsetzen:

  • Gesundheits- und Sicherheitskommittee am Arbeitsplatz (Επιτροπή Υγείας και Ασφάλειας των Εργαζομένων, kurz: Ε.Υ.Α.Ε.): Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe des Betriebes ab (Artikel 6 Absatz 1 Gesetz Nr. 3850/2010). In Betrieben mit 20-50 Arbeitnehmern übernehmen diese Funktion zwei gewählte Stellvertreter der Arbeitnehmer (Artikel 4 Absatz 2 Gesetz Nr. 3850/2010). In Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern wählen diese einen Sicherheitsbeauftragten (Artikel 4 Absatz 3 Gesetz Nr. 3850/2010). Die Wahl erfolgt entsprechend der Vorgaben von Artikel 7 Gesetz Nr. 3850/2010. Deren Aufgaben richten sich nach Artikel 5 Gesetz Nr. 3850/2010.
  • Sicherheitstechniker (τεχνικός ασφάλειας): Dieser muss spezielle technische Kenntnisse nachweisen (Artikel 11-13 Gesetz Nr. 3850/2010). Ihm obliegen Beratungs- und Aufsichtsaufgaben (Artikel 14, 15 Gesetz Nr. 3850/2010).
  • Betriebsarzt (ιατρός εργασίας): Dieser muss bestimmte Qualifikationen nachweisen (Artikel 16 Gesetz Nr. 3850/2010). Ihm obliegen Beratungsaufgaben (Artikel 17 Gesetz Nr. 3850/2010). Er überwacht die Gesundheit der Mitarbeiter (Artikel 18, 19 Gesetz Nr. 3850/2010).

Der Arbeitgeber kann selbst einen oder mehreren Sicherheitstechniker und Betriebsarzt beschäftigen. Er kann deren Aufgaben aber auch auf einen externen Schutz- und Vorsorgedienst (Εξωτερικές Υπηρεσίες Προστασίας και Πρόληψης, kurz: ΕΞ.Υ.Π.Π.) übertragen (Artikel 9 Absatz 1 Gesetz Nr. 3850/2010). Letzterer muss den Anforderungen an die Artikel 23 entsprechen. Je nachdem, in welche Risikokategorie das Unternehmen fällt (A: hoch; B: mittel; Γ: niedrig), muss der Sicherheitstechniker und Betriebsarzt bestimmte Qualifikationen mitbringen. Auch variiert die Mindestanzahl von Stunden, die sie im Betrieb arbeiten müssen (Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 21 Gesetz Nr. 3850/2010). Besonderheiten gelten im Hinblick auf die Beschäftigung eines Sicherheitstechnikers bei Betrieben bis 50 Mitarbeitern (Artikel 8 Absatz 1 i.V.m. Artikel 12 Absatz 4 Gesetz Nr. 3850/2010, vergleiche aber auch Artikel 12 Absatz 5 bis 7 Gesetz Nr. 3850/2010). Sicherheitstechniker und Betriebsarzt haben miteinander sowie mit dem Gesundheits- und Sicherheitskommittee am Arbeitsplatz zu kooperieren (Artikel 20 Gesetz Nr. 3850/2010).

Sind an einer Arbeitsstätte mehrere Unternehmen tätig, müssen die Arbeitgeber im Bereich des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit miteinander kooperieren und ihre Maßnahmen koordinieren. Die Verantwortung der Koordinierung der Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber, der die Kontrolle über die Arbeitsstätte hat (Artikel 42 Absatz 9 Gesetz Nr. 3850/2010).

Auch die Arbeitnehmer haben Verpflichtungen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie müssen die diesbezüglichen Regelungen einhalten und darauf sorgen, dass nach Möglichkeit niemand Anderes durch ihre Handlungen oder ihr Unterlassen am Arbeitsplatz zu Schaden kommt (Artikel 43 Absatz 1 Gesetz Nr. 3850/2010). Hierfür müssen sie insbesondere ihre Arbeitsmittel entsprechend der Schulung und den Anweisungen durch den Arbeitgeber benutzen, ihre Schutzausrüstung korrekt nutzen und dürfen Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten. Auch müssen sie ihren Arbeitgeber über Umstände, die eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit darstellen oder über Probleme in dem Bereich informieren (Artikel 43 Absatz 2 Gesetz Nr. 3850/2010). Sie sind außerdem verpflichtet, an einschlägigen Schulungen teilzunehmen (Artikel 43 Absatz 3 Gesetz Nr. 3850/2010).

Die Arbeitsinspektion (SEPE) (Σώμα Επιθεώρησης Εργασίας, kurz: Σ.ΕΠ.Ε.) wurde durch Gesetz Nr. 2639/1998 (N. 2639 Ρύθμιση εργασιακών σχέσεων, σύσταση Σώματος Επιθεώρησης Εργασίας και άλλες διατάξεις) eingerichtet und durch das Gesetz Nr. 3996/2011 reformiert. Die Zentrale ist in Athen ansässig. Darüber hinaus gibt es diverse regionale Büros. Die Arbeitsinspektion ist für die Einhaltung und Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig. Sie untersucht und verfolgt Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften und Schwarzarbeit und überprüft, ob die Arbeitnehmer ausreichend versichert sind. Darüber hinaus bietet sie Informationen und Rat im Hinblick auf die effiziente Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften. Zu ihren Aufgaben gehört es u.a.--unter anderen, Unternehmen im privaten und öffentlichen Bereich zu kontrollieren, Ursachen von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu untersuchen, Beschwerden von Arbeitnehmern nachzugehen sowie schlichtend bei individuellen oder kollektiven Arbeitsstreitigkeiten einzugreifen. Die Arbeitsinspektion ist befugt, jederzeit die Betriebsstätten zu betreten. Auch darf sie bei Verstößen Sanktionen verhängen (Artikel 2, 3 Gesetz Nr. 3996/2011). Einzelheiten zu den Sanktionen enthalten die Artikel 23-28 Gesetz Nr. 3996/2011. Die Arbeitsinspektion unterliegt u.a. der Aufsicht durch SKEEE.

Technische Normen

Für die Ausarbeitung technischer Normen in Griechenland sorgt die griechische Standardisierungsstelle ELOT (Ελληνικός Οργανισμός Τυποποίησης, kurz: ΕΛ.Ο.Τ.). Diese wurde durch das Gesetz Nr. 372/1976 (Ν. 372/76 περί συστάσεως και λειτουργίας Ελληνικού Οργανισμού Τυποποιήσεως (ΕΛ.Ο.Τ.)) ins Leben gerufen. ELOT erarbeitet die technischen Normen in sektoralen und technischen Komitees, die sich auf 17 verschiedene technische Gebiete fokussieren. Zu diesen Sektoren gehören unter anderen Energietechnik, Maschinenbau, Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Bauwesen sowie Kontroll- und Informationstechnologie. Der Online-Shop von ELOT ermöglicht die Recherche nach nationalen griechischen Normen, deren Bezug kostenpflichtig ist.

Der Großteil der heute in Griechenland veröffentlichten Normen wird allerdings auf europäischer oder internationaler Ebene ausgearbeitet:

  • Griechenland ist sowohl Mitglied im Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation / European Committee for Standardization) als auch im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique / European Committee for Electrotechnical Standardization). Außerdem sind griechische Unternehmen im Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (Institut européen des normes de télécommunication / European Telecommunications Standards Institute) vertreten. Diese Mitgliedschaften haben zur Folge, dass Griechenlands technische Normen den sogenannten Europäischen Normen (EN) entsprechen müssen. Auf europäischer Ebene bringt dies den Vorteil der Harmonisierung der nationalen Normen.
  • Darüber hinaus ist Griechenland Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) (Organisation Internationale de Normalisation / International Organization for Standardization) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) (Commission électrotechnique internationale / International Electrotechnical Commission). Die Übernahme dieser Normen ins griechische Recht ist nicht zwingend.

Kammern und Handwerk in Griechenland

Alle natürlichen und juristischen Personen, die im Allgemeinen Handelsregister in Griechenland eingetragen sind, sind zur Mitgliedschaft in einer Industrie-, Handwerks- oder Handelskammer verpflichtet (Artikel 1 Absatz 3 Gesetz Nr. 2081/1992 (Ν. 2081 Ρύθμιση του θεσμού των Επιμελητηρίων), in der Fassung von Artikel 96 Gesetz Nr. 4314/2014 (Ν. 4314 Για τη διαχείριση, τον έλεγχο και την εφαρμογή αναπτυξιακών παρεμβάσεων για την προγραμματική περίοδο 2014-2020, Ενσωμάτωση της Οδηγίας 2012/17 στο ελληνικό δίκαιο, τροποποίηση του Ν. 3419/2005 και άλλες διατάξεις)). Weitere Änderungen erfolgten durch das Gesetz Nr. 4497/2017.

Seit 1.1.2015 dürfen die Kammern keinen obligatorischen Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft mehr erheben (Artikel 4 Absatz 2 Gesetz Nr. 2081/1992, gestrichen durch Artikel 100 Gesetz Nr. 4314/2014); sie dürfen jedoch für ihre Dienste eine Jahresgebühr erheben. Die Mitglieder können allerdings selbst entscheiden, ob sie diese in Anspruch und dafür bezahlen wollen (Artikel 6 Absatz 1 in Artikel 48 Gesetz Nr. 4111/2013 in der Fassung von Artikel 94 Gesetz Nr. 4314/2014). Einzelheiten zum Allgemeinen Handelsregister in Griechenland bietet der Abschnitt Register dieses Länderberichts.

Die Industrie-, Handwerks- und Handelskammern sind in den meisten Fällen zu einer Kammer vereinigt worden. Nur in den drei größten Städten Griechenlands (Athen, Thessaloniki, Piräus) und in der Präfektur Rodopi gibt es noch getrennte Handwerkskammern (Βιοτεχνικό Επιμελητήριο). Der Dachverband der griechischen Kammern (Κεντρική Ένωση Επιμελητηρίων / Union of Hellenic Chambers) hält online eine Liste mit Korrespondenzdaten aller Kammern in Griechenland bereit.

Der Begriff des Handwerks wird in Griechenland nicht im gleichen Sinne gebraucht wie in Deutschland. Meist werden dem Handwerk lediglich Kleinunternehmen beziehungsweise künstlerisch tätige Unternehmen (beispielsweise aus der Keramik- oder Stoffherstellung) zugerechnet. Ein der deutschen Handwerksordnung vergleichbares Gesetz ist dem griechischen Recht daher fremd.

Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)

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