Wirtschaftsumfeld | Griechenland | Investitionen
Griechenland fördert großzügig Investitionen
Das neue Gesetz über die Investitionsförderung bietet vielen Investoren finanzielle Mittel. Innovations- und Umweltprojekte stehen im Fokus.
10.03.2022
Von Michaela Balis | Athen
Um wettbewerbsfähiger zu werden, setzt Griechenland gezielt auf Investitionen. Durch sie sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesteigert werden. Um mit den internationalen Mitstreitern konkurrieren zu können, fördert die Regierung Maßnahmen griechischer Unternehmen, um moderner, digitaler, innovativer und umweltorientierter zu werden. Dafür verabschiedete das griechische Parlament gleich zwei Gesetze. Das neue Investitionsförderungsgesetz 4487/2022 und das neue Gesetz über die Förderung strategischer Investitionen.
Das neue Gesetz über Investitionsförderung
Ab April 2022 werden griechische Unternehmen die Möglichkeit haben, Fördermittel für ihre geplanten Vorhaben beim griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen zu beantragen. Vorerst können Anträge für Investitionen der Förderkategorien verarbeitendes Gewerbe, Tourismus und Agrarwirtschaft eingereicht werden. Investoren anderer Bereiche müssen auf einen Aufruf des Ministeriums warten, um sich zu bewerben. Insgesamt sieht das Gesetz dreizehn Förderkategorien vor.
Kategorien | Projekte |
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1. Digitale und technologische Transformation von Unternehmen |
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2. Grüne Transformation und ökologische Aufwertung von Unternehmen |
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3. Neues Unternehmertum (Projekte neu gegründeter Unternehmen) |
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4. Gerechter und entwicklungsfördernder Übergang (Für Gebiete, die von der Dekarbonisierung betroffen sind) |
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5. Forschung und angewandte Innovation |
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6. Agrarwirtschaft und Lebensmittel, Primärproduktion und Verarbeitung von Agrarprodukten, Fischerei und Aquakultur |
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7. Verarbeitendes Gewerbe / Lieferketten |
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8. Internationale Orientierung von Unternehmen |
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9. Förderung von Touristikunternehmen |
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10. Alternative Tourismusformen | Touristische Infrastruktur: Kongresszentren, Golfplätze, Yachthäfen, Skizentren, Heilbäder, Spa-Anlagen, touristische Sportanlagen, Agrar-, Wein-, Tauchtourismus |
11. Große Investitionen | Projekte mit förderfähigen Ausgaben über 15 Millionen Euro (außer Agrarwirtschaft, Verarbeitung von Agrarprodukten, Fischerei, Tourismus und Lieferketten) |
12. Europäische Wertketten | Mikroelektronik, Batterien für Hochleistungsrechner, vernetzte und autonome Mobilität, Cybersicherheit, personalisierte Medizin und Gesundheit, CO²-emissionsarme Industrie, Wasserstoff, Internet of Things |
13. Unternehmertum 360 Grad | Investitionspläne, die keinen anderen Kategorien zugeordnet werden |
„Das neue Gesetz setzt gezielt auf die Sektoren, in denen Griechenland komparative Vorteile vorzuweisen hat, beispielsweise im Tourismus“, erklärt Vassilios Ikonomidis, Managing Partner der Rechtskanzlei V.D. Ikonomidis Law Firm. „Von besonderer Bedeutung sind außerdem Wirtschaftssektoren, die entwicklungsfähig sind, also die Agrarwirtschaft und die Fischerei, während ein besonderer Schwerpunkt auf der grünen und der digitalen Transformation liegt“, fügt er hinzu. Auf der Agenda stehen außerdem das verarbeitende Gewerbe und neue innovative Unternehmen. Die Prioritäten des neuen Gesetzes stimmen mit denen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union (EU) und der neue Partnerschaftsvereinbarung 2021 bis 2027 überein.
Ein Unternehmen kann Fördermittel beantragen, wenn:
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Das neue Gesetz führt schnellere Genehmigungsverfahren ein: Die zuständige Behörde oder ein Wirtschaftsprüfer muss das beantragte Projekt innerhalb von 60 Tagen bearbeiten und gegebenenfalls genehmigen. In der Vergangenheit konnte dieser Prozess über zwei Jahre dauern. Neben staatlichen Behörden übernehmen fortan auch private Wirtschaftsprüfer Genehmigungs- und Kontrollverfahren. Bei Projekten bis zu 700.000 Euro steht es den Investoren frei, zwischen beiden zu wählen. Projekte über 700.000 Euro werden ausschließlich von privaten Wirtschaftsprüfern angenommen.
Das hört sich in der Theorie vielversprechend an. Aber „in der Praxis muss bewiesen werden, ob durch die Vereinfachung der Verfahren und die stärkere Einbindung des privaten Sektors, tatsächlich die Bürokratie verringert und der Zeitrahmen eingehalten wird“, bringt Vassilios Ikonomidis die Bedenken auf den Punkt.
Fördermittel und förderfähige Ausgaben: Ein breit gefächertes Angebot
Die Fördermittel des Investitionsförderungsgesetzes und des Gesetzes für strategische Investitionen können separat genutzt oder miteinander kombiniert werden. Außerdem dürfen sie in Verbindung mit den Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds und dem EU-Partnerschaftsvertrag (ESPA) in Anspruch genommen werden. Die Regierung gewährt Unternehmern, deren Projekte unter die Kategorie „Neues Unternehmertum“ fallen, günstigere Zinssätze bei der Kreditaufnahme. Für Projekte der Kategorien „Gerechter und entwicklungsfördernder Übergang“ sowie „Große Investitionen“ kommt das beschleunigte Genehmigungsverfahren strategischer Investitionen zur Anwendung (4864/2021). Eine Ausnahme bildet die Bezuschussung neuer Arbeitsplätze. Diese Fördermittel können nicht in Verbindung mit anderen in Anspruch genommen werden.
Investoren können je nach Förderkategorie und Unternehmensgröße von verschiedenen Fördermitteln profitieren:
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Die Höhe der Beihilfen wird von der neuen Fördergebietskarte 2022 bis 2027 bestimmt. Große Unternehmen können Fördermittel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Wenn es sich um Investitionen wie beispielsweise ehemalige Kohleabbaugebiete handelt, steigt der förderfähige Anteil um 10 Prozent. Die Förderung kann 10 Millionen Euro pro Projekt nicht überschreiten. Zudem muss der Investor ein Viertel der förderfähigen Ausgaben selbst finanzieren, entweder durch Eigenkapital oder über einen Bankkredit.
Region | Große Unternehmen | Mittlere Unternehmen 1) | Kleine-/ Kleinstunternehmen 1) |
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Ostmakedonien/ Thrakien | 50 | 60 | 70 |
Zentralmakedonien | 50 | 60 | 70 |
Thessalien | 50 | 60 | 70 |
Epirus | 50 | 60 | 70 |
Westgriechenland | 50 | 60 | 70 |
Nordägäis | 50 | 60 | 70 |
Peloponnes | 40 | 50 | 60 |
Westmakedonien | 40 | 50 | 60 |
Ionische Inseln | 40 | 50 | 60 |
Kreta | 40 | 50 | 60 |
Zentralgriechenland | 40 | 50 | 60 |
Südägäis | 30 | 40 | 50 |
Attika / Ostattika | 25 | 35 | 45 |
Attika / Westattika | 25 | 35 | 45 |
Attika / Piräus und Inseln des Saronischen Golfes | 25 | 35 | 45 |
Attika / Athen | 15 | 25 | 35 |
Als förderfähige Investitionsausgaben können unter anderem angerechnet werden:
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