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Wirtschaftsumfeld | Griechenland | Investitionen

Griechenland fördert großzügig Investitionen

Das neue Gesetz über die Investitionsförderung bietet vielen Investoren finanzielle Mittel. Innovations- und Umweltprojekte stehen im Fokus.

Von Michaela Balis | Athen

Um wettbewerbsfähiger zu werden, setzt Griechenland gezielt auf Investitionen. Durch sie sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesteigert werden. Um mit den internationalen Mitstreitern konkurrieren zu können, fördert die Regierung Maßnahmen griechischer Unternehmen, um moderner, digitaler, innovativer und umweltorientierter zu werden. Dafür verabschiedete das griechische Parlament gleich zwei Gesetze. Das neue Investitionsförderungsgesetz 4487/2022 und das neue Gesetz über die Förderung strategischer Investitionen. 

Das neue Gesetz über Investitionsförderung

Ab April 2022 werden griechische Unternehmen die Möglichkeit haben, Fördermittel für ihre geplanten Vorhaben beim griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen zu beantragen. Vorerst können Anträge für Investitionen der Förderkategorien verarbeitendes Gewerbe, Tourismus und Agrarwirtschaft eingereicht werden. Investoren anderer Bereiche müssen auf einen Aufruf des Ministeriums warten, um sich zu bewerben. Insgesamt sieht das Gesetz dreizehn Förderkategorien vor. 

Übersicht der Fördergebiete

Kategorien

Projekte

1. Digitale und technologische Transformation von Unternehmen

  • Digitale und technologische Aufwertung von bestehenden Anlagen
  • Einführung digitaler Verfahren und Produktionsmethoden unter Nutzung von IKT-Technologien

2. Grüne Transformation und ökologische Aufwertung von Unternehmen

  • Umweltschutz
  • Energieeffizienz

3. Neues Unternehmertum

(Projekte neu gegründeter Unternehmen)

  • Primärproduktion
  • Verarbeitung von Agrarprodukten
  • Fischerei und Aquakultur
  • Forschung und angewandte Innovation
  • Transformation (digital und technologisch)
  • Verarbeitung von Produkten (außer Agrarprodukten)

4. Gerechter und entwicklungsfördernder Übergang 

(Für Gebiete, die von der Dekarbonisierung betroffen sind)

  • Gründung neuer Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen
  • Forschung und Innovation
  • Entwicklung von Technologien, Systemen und Infrastruktur für „saubere“ Energieerzeugung und Energiespeicherung
  • Verringerung der Treibhausgase
  • Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Kreislaufwirtschaft

5. Forschung und angewandte Innovation

  • Entwicklung von Technologien
  • Nutzung der Technologien für die Herstellung von innovativen Produkten und Einführung innovativer Verfahren
  • Nutzung von Forschungsergebnissen für die Steigerung der Beschäftigung

6. Agrarwirtschaft und Lebensmittel, Primärproduktion und Verarbeitung von Agrarprodukten, Fischerei und Aquakultur

  • Agrarwirtschaft
  • Verarbeitung von Agrarprodukten (auch Baumwollproduktion)
  • Fischerei
  • Aquakultur

7. Verarbeitendes Gewerbe / Lieferketten

  • Internationale Orientierung
  • Wettbewerbsfähigkeit

8. Internationale Orientierung von Unternehmen

  • Exportförderung von Waren und Dienstleistungen
  • Förderung des Zugangs zu neuen Auslandsmärkten

9. Förderung von Touristikunternehmen

  • Gründung und Ausbau von Hotelanlagen (mind. vier Sterne)
  • Modernisierung von Drei-Sterne-Hotelanlagen oder Anlagen, die auf drei Sterne aufgewertet werden
  • Ausbau und Modernisierung von Hotelanlagen außer Betrieb auf mindestens vier Sterne
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung von mindestens Drei-Sterne-Campinganlagen, oder Anlagen, die auf drei Sterne aufgewertet werden

10. Alternative Tourismusformen

Touristische Infrastruktur: Kongresszentren, Golfplätze, Yachthäfen, Skizentren, Heilbäder, Spa-Anlagen, touristische Sportanlagen, Agrar-, Wein-, Tauchtourismus

11. Große Investitionen

Projekte mit förderfähigen Ausgaben über 15 Millionen Euro (außer Agrarwirtschaft, Verarbeitung von Agrarprodukten, Fischerei, Tourismus und Lieferketten)

12. Europäische Wertketten

Mikroelektronik, Batterien für Hochleistungsrechner, vernetzte und autonome Mobilität, Cybersicherheit, personalisierte Medizin und Gesundheit, CO²-emissionsarme Industrie, Wasserstoff, Internet of Things

13. Unternehmertum 360 Grad

Investitionspläne, die keinen anderen Kategorien zugeordnet werden

Quelle: Investitionsförderungsgesetz 4487/2022

„Das neue Gesetz setzt gezielt auf die Sektoren, in denen Griechenland komparative Vorteile vorzuweisen hat, beispielsweise im Tourismus“, erklärt Vassilios Ikonomidis, Managing Partner der Rechtskanzlei V.D. Ikonomidis Law Firm. „Von besonderer Bedeutung sind außerdem Wirtschaftssektoren, die entwicklungsfähig sind, also die Agrarwirtschaft und die Fischerei, während ein besonderer Schwerpunkt auf der grünen und der digitalen Transformation liegt“, fügt er hinzu. Auf der Agenda stehen außerdem das verarbeitende Gewerbe und neue innovative Unternehmen. Die Prioritäten des neuen Gesetzes stimmen mit denen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union (EU) und der neue Partnerschaftsvereinbarung 2021 bis 2027 überein. 

Ein Unternehmen kann Fördermittel beantragen, wenn:


  • der Sitz oder eine Zweigestelle in Griechenland ist;
  • das Vorhaben einer der dreizehn Förderkategorien zuzuordnen ist;
  • ein Handelsunternehmen, eine Genossenschaft oder Produzentengruppe, ein soziales Genossenschaftsunternehmen, Konsortium mit Handelstätigkeit oder Einzelunternehmen vorliegt;
  • ein Investitionsvorhaben mit förderfähigen Kosten zwischen 50.000 Euro (Genossenschaften) und 1 Millionen Euro (Großunternehmen) vorliegt. Größe und Gesellschaftsform sind entscheiden.

Das neue Gesetz führt schnellere Genehmigungsverfahren ein: Die zuständige Behörde oder ein Wirtschaftsprüfer muss das beantragte Projekt innerhalb von 60 Tagen bearbeiten und gegebenenfalls genehmigen. In der Vergangenheit konnte dieser Prozess über zwei Jahre dauern. Neben staatlichen Behörden übernehmen fortan auch private Wirtschaftsprüfer Genehmigungs- und Kontrollverfahren. Bei Projekten bis zu 700.000 Euro steht es den Investoren frei, zwischen beiden zu wählen. Projekte über 700.000 Euro werden ausschließlich von privaten Wirtschaftsprüfern angenommen.

Das hört sich in der Theorie vielversprechend an. Aber „in der Praxis muss bewiesen werden, ob durch die Vereinfachung der Verfahren und die stärkere Einbindung des privaten Sektors, tatsächlich die Bürokratie verringert und der Zeitrahmen eingehalten wird“, bringt Vassilios Ikonomidis die Bedenken auf den Punkt.  

Fördermittel und förderfähige Ausgaben: Ein breit gefächertes Angebot

Die Fördermittel des Investitionsförderungsgesetzes und des Gesetzes für strategische Investitionen können separat genutzt oder miteinander kombiniert werden. Außerdem dürfen sie in Verbindung mit den Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds und dem EU-Partnerschaftsvertrag (ESPA) in Anspruch genommen werden. Die Regierung gewährt Unternehmern, deren Projekte unter die Kategorie „Neues Unternehmertum“ fallen, günstigere Zinssätze bei der Kreditaufnahme. Für Projekte der Kategorien „Gerechter und entwicklungsfördernder Übergang“ sowie „Große Investitionen“ kommt das beschleunigte Genehmigungsverfahren strategischer Investitionen zur Anwendung (4864/2021). Eine Ausnahme bildet die Bezuschussung neuer Arbeitsplätze. Diese Fördermittel können nicht in Verbindung mit anderen in Anspruch genommen werden.

Investoren können je nach Förderkategorie und Unternehmensgröße von verschiedenen Fördermitteln profitieren:


  • Direkter Zuschuss
  • Steuererleichterung
  • Leasing-Zuzahlung
  • Zuschuss für die Schaffung neuer Arbeitsplätze

Die Höhe der Beihilfen wird von der neuen Fördergebietskarte 2022 bis 2027 bestimmt. Große Unternehmen können Fördermittel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Wenn es sich um Investitionen wie beispielsweise ehemalige Kohleabbaugebiete handelt, steigt der förderfähige Anteil um 10 Prozent. Die Förderung kann 10 Millionen Euro pro Projekt nicht überschreiten. Zudem muss der Investor ein Viertel der förderfähigen Ausgaben selbst finanzieren, entweder durch Eigenkapital oder über einen Bankkredit.

Fördergebietskarte 2022 bis 2027 (Beihilfehöchstintensität, in % der förderfähigen Ausgaben)

Region

Große Unternehmen

Mittlere Unternehmen 1)

Kleine-/ Kleinstunternehmen 1)

Ostmakedonien/ Thrakien

50

60

70

Zentralmakedonien

50

60

70

Thessalien

50

60

70

Epirus

50

60

70

Westgriechenland

50

60

70

Nordägäis

50

60

70

Peloponnes

40

50

60

Westmakedonien

40

50

60

Ionische Inseln

40

50

60

Kreta

40

50

60

Zentralgriechenland

40

50

60

Südägäis

30

40

50

Attika / Ostattika

25

35

45

Attika / Westattika

25

35

45

Attika / Piräus und Inseln des Saronischen Golfes

25

35

45

Attika / Athen

15

25

35

1) für Investitionen bis zu 50 Millionen EuroQuelle: Griechische Webseite des EU-Partnerschaftsvertrags für den Entwicklungsrahmen (ESPA) 2022

Als förderfähige Investitionsausgaben können unter anderem angerechnet werden: 


  • Kauf, Bau, Ausbau und Modernisierung von gewerblichen Immobilien und Anlagen;
  • Kauf und Modernisierung von Maschinen und Ausrüstung sowie betriebsnotwendigen Fahrzeugen;
  • Leasingraten für Maschinen und Ausrüstung;
  • Ausgaben für Know-how-Transfer, Urheberrechte, Patente, etc.;
  • Ausgaben für Qualitätssicherungs- und Kontrollsysteme;
  • Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Teilnahme an Messen; 
  • Ausgaben für die Anschaffung von Software und die Einführung digitaler Verfahren und digitaler Produktionsmethoden;
  • Ausgaben für Energieeffizienz, Energiespeicherung, Erneuerbare-Energie-Anlagen, Recycling und Umweltprojekte;
  • Lohnkosten für neue Arbeitsplätze sowie Ausbildungskosten.
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