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Zollmeldung Honduras Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Zentralamerika und EU haben Ursprungsregeln angepasst

Die Vertragsparteien des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika haben die warenspezifischen Ursprungsregeln an die aktuelle Version des Harmonisierten Systems von 2022 angepasst.

Von Susanne Scholl | Bonn

Mit Beschluss 1/2023 des Assoziationsrates EU-Zentralamerika haben die Vertragsparteien des Assoziierungsabkommens umfangreiche Anpassungen an den warenspezifischen Ursprungsregeln in Anhang II, Anlage 2 und 2A vorgenommen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Vereinfachungen der Ursprungsregeln im Bereich des Kapitels 85 (HS-Positionen 8524, 8529 und 8549 sowie Unterpositionen 8541 51 bis 8541 59) und Änderungen der Zolltarifnummern im Bereich der Kapitel 61 und 62. 

Die Anpassungen gelten bereits seit dem 26. Dezember 2023.   

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