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Rechtsmeldung | Indien | Bilaterale Abkommen

Indien und EU verhandeln über Freihandel und Investitionsschutz

Am 27. Juni 2022 werden die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Indien über drei verschiedene bilaterale Abkommen in New Delhi (wieder) beginnen.

Von Julia Merle | Bonn

Darüber, dass man die Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen wiederaufnehmen und gleichzeitig erstmals über ein separates Investitionsschutzabkommen sowie ein Abkommen über geografische Angaben verhandeln möchte, waren die EU und Indien im Mai 2021 übereingekommen.

Offizieller Start der Verhandlungen zwischen den beiden Seiten war nun am 17. Juni 2022 in Brüssel. Angestrebt wird ein Abschluss der Gespräche bis Ende des Jahres 2023.

Ziel eines bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen Indien und der EU soll dabei sein, ausländische Direktinvestitionen durch mehr Vertrauen zu steigern. Außerdem sollen durch die Abkommen unter anderem beim Dienstleistungshandel und im Bereich des geistigen Eigentums Wachstumspotentiale entstehen.

Beginnend ab dem 27. Juni 2022 soll die erste mehrtägige Verhandlungsrunde zu allen drei eigenständigen Abkommen in Indien stattfinden.

Zum Thema:

  • Europäische Kommission: Meldung vom 17. Juni 2022 (Englisch)
  • Pressemitteilung des indischen Ministry of Commerce and Industry vom 18. Juni 2022 (Englisch)
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