Die Gerichtskosten für irische Gerichte sind in den Court Fees Orders festgelegt, die jeweils für die oberen Gerichte (Supreme Court, Court of Appeal und High Court), den Circuit Court und den District Court getrennt erlassen werden. Die einzelnen Gebührentatbestände finden sich in den Anhängen der jeweiligen Court Fees Order. Die jeweils aktuellen Gebührentatbestände sind auf der Homepage des irischen Gerichtsdienstes (Courts Service) abrufbar.
Grundsätzlich muss die im Rechtsstreit unterlegene Partei alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Das Gericht kann jedoch grundsätzlich nach freiem Ermessen anders entscheiden. Einzelheiten regeln die Court Rules: Order 53 District Court Rules für Verfahren vor dem District Court, Order 66 Circuit Court Rules für Verfahren vor dem Circuit Court und Order 99 Rules of the Superior Courts für Verfahren vor den oberen Gerichten.