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Portal 21 Irland

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Reglementierte Berufe

In Irland gibt es kein Gesetz, das der deutschen Gewerbeordnung vergleichbar ist.

Allerdings sind auch in Irland zahlreiche Berufe reglementiert im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG--Europäische Gemeinschaft). Einen reglementierten Beruf kennzeichnet, dass seine Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Hierzu gehören eine Vielzahl rein geistiger Dienstleistungen wie etwa Steuerberater / Wirtschaftsprüfer (chartered accountants), Buchhalter (certified public accountants), Diplomingenieure (graduate professional engineers) und Architekten (architects). Aber auch eher praktisch arbeitende Dienstleistungserbringer, beispielsweise die Hebamme (midwife) oder der Fußpfleger (Chiropodist/Podiatrist), zählen zu den in Irland reglementierten Berufen. Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie wurde in Irland vor allem durch die Rechtsverordnung Nr.--Nummer 139/2008 (Recognition of Professional Qualifications (Directive 2005/36/EC) Regulations 2008) umgesetzt. Eine Liste mit in Irland reglementierten Berufen enthält eine Internet Datenbank der Europäischen Kommission.

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der irische Wirtschaftsminister hat am 10.11.2010 eine Rechtsverordnung zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (European Union (Provision of Services) Regulations 2010), die nachstehend mit Regulations abgekürzt wird. Die Regulations sind laut Regulation 3 grundsätzlich auf irische Dienstleister ebenso anwendbar wie auf Dienstleister aus dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (kurz: EWR). Gleichwohl liegt der Fokus der Regulations insbesondere auf der Umsetzung der von der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) geforderten Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachungen für ausländische Dienstleister und neuen Informationspflichten für Dienstleister.

Manche Dienstleistungen sind dem Anwendungsbereich der Regulations entzogen, beispielsweise Finanzdienstleistungen oder nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.

Regulation 22 schafft neue Informationspflichten für Dienstleister in Irland. Zu den Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Name, Rechtsstatus und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine Umsatzsteueridentifikationsnummer,
  • seine Unternehmensregisternummer,
  • bei reglementierten Berufen (s.o.--siehe oben) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie nicht aus dem Kontext hervorgehen) und deren Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Die Regulations 6-8 und 14 ff.--folgende beinhalten die von der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Vereinfachung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. Hiernach sind etwa bestimmte Kriterien nötig, um überhaupt ein Genehmigungserfordernis bei einer Niederlassung eines Dienstleisters in Irland einzurichten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang unter anderem die in Regulation 18 verankerte Genehmigungsfiktion: Schließt die zuständige Behörde ein Genehmigungsverfahren, das den Regulations unterfällt, nicht innerhalb der vorher festzusetzenden (und ggf.--gegebenenfalls einmalig verlängerbaren) angemessenen Frist ab, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt. Dies ist allerdings nicht anwendbar, wenn dem überwiegende Gründe des Allgemeininteresses (einschließlich berechtigter Interessen Dritter) entgegenstehen. Anders als die Dienstleistungsrichtlinie selbst, nennen die irischen Regulations konkrete Zeitvorgaben: So gilt eine Bearbeitungsfrist von mehr als 60 Tagen in Irland grundsätzlich nicht mehr als angemessen. Ohne nähere, schriftliche Begründung darf die zuständige irische Behörde die Frist, die sie zur Prüfung der Unterlagen benötigt, für maximal 28 Tage verlängern. Über die Bearbeitungsfrist, die mögliche Fristverlängerung und die Genehmigungsfiktion hat die zuständige irische Behörde den Dienstleister in der schriftlichen Bestätigung, dass der Genehmigungsantrag eingegangen ist, zu informieren.

Als nationaler Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie fungiert in Irland der Irish Point of Single Contact

Technische Normen

Dienstleister müssen sich in Irland an die dortigen technischen Standards halten. Diese Irish Standards werden von der nationalen Standardisierungsbehörde NSAI (National Standards Authority Ireland) erstellt und verwaltet. Auch deutsche Dienstleistungsempfänger können auf deren Internetseiten irische technische Standards kostenpflichtig abrufen.

Die NSAI ist auch eine Zertifizierungsstelle für verschiedene Qualitätsstandards, zum Beispiel ISO 9001 - Zertifizierungen. Ob ein Unternehmen ein bestimmtes Zertifikat der NSAI hat, ist über eine Online-Suchmaske kostenfrei recherchierbar.

Kammern/Verbände/Handwerk

Irische Dienstleister können den irischen Industrie- und Handelskammern (Chambers Ireland) beitreten, die sie in zahlreichen Bereichen unterstützen und Werbung für die Angelegenheiten der Wirtschaft machen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Auch zahlreiche Verbände bestehen in Irland, im Baubereich etwa die Construction Industry Federation, die ihren Mitgliedern zahlreiche Trainings, Qualifizierungsmaßnahmen und Mustervertragsbedingungen anbieten.

Handwerker können Mitglied der irischen National Guild of Master Craftsmen werden.

Irische Kunsthandwerker können sich Berufsverbänden ihrer Sparte anschließen, für die das Design & Crafts Council Ireland  als Dachverband fungiert.

Arbeitsschutz/Baustellensicherheit

In Bezug auf die Arbeitssicherheit regelt der Safety, Health and Welfare at Work Act 2005, dass jeder Arbeitgeber Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen seiner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sowie anderer Personen (etwa Kunden), die mit seinem Geschäft in Berührung kommen, sicherstellen muss (sections 8, 12 des Gesetzes). Hierzu bestehen eine Vielzahl vereinzelter Pflichten, unter anderem muss nach einer Risikoanalyse gemäß section 20 des Gesetzes eine Sicherheitserklärung (safety statement) ausgearbeitet werden. Diese hat die Gefahrenumstände und Risiken, Schutzmaßnahmen, Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz zu beschreiben. Die Sicherheitserklärung muss allen Arbeitnehmern und anderen eventuell gefährdeten Personen zur Kenntnis gebracht werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der irischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (Health and Safety Authority - abgekürzt: HSA) kontrolliert.

Besondere Registrierungspflichten bestehen im Baubereich (mehr dazu im Abschnitt Register). Die Safety, Health and Welfare at Work (Construction) Regulations 2013 regeln die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten in Sachen Arbeitsschutz.

Insbesondere im Baubereich werden aus Gründen der Arbeitssicherheit darüber hinaus zahlreiche Zusatzqualifikationen von auf irischen Baustellen tätigen Personen gefordert. So muss jeder Handwerker und Bauarbeiter einen Safe Pass genannten Sicherheitsausweis innehaben. Dieser wird ausgestellt, wenn jemand einen Kurs über grundlegende Pflichten der Arbeitssicherheit auf Baustellen (Arbeiten in der Höhe, sicherer Gebrauch von Maschinen, Ausrüstung und Fahrzeugen, Lärmschutz etc.--et cetera) erfolgreich absolviert hat. Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Construction Skills Certification Card vorgeschrieben. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in section 25 und in den Anhängen 4 und 5 der Safety, Health and Welfare at Work (Construction) Regulations 2013.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2020)

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