Einige irische Dienstleister können oder müssen sich bei bestimmten Kammern oder Verbänden registrieren lassen.
Irische Architekten beispielsweise sind auf Grund von section 18 des Bauüberwachungsgesetzes (Building Control Act 2007) verpflichtet, sich in das dortige Architektenregister eintragen zu lassen. Dieses führt die irische Architektenkammer (Royal Institute of the Architects of Ireland). Sie bietet in ihrem Internetauftritt eine Suchmaske in Irland registrierter Architekten, die auch von deutschen Dienstleistungsempfängern kostenfrei abgerufen werden kann. Dort ist eine Suche nach Namen, Registrierungsnummer und/oder Orten möglich. Wer ohne eine solche Registrierung den Titel des irischen Architekten (architect) führt, riskiert in Irland eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und/oder eine Haftstrafe von bis zu 12 Monaten.
Die gleiche Strafdrohung besteht für irische Dienstleister, die als Messtechniker (Quantity Surveyor) oder Gebäudevermesser (Building Surveyor) tätig sind, ohne bei der Kammer der Vermessungsingenieure (Society of Chartered Surveyors) registriert zu sein. Dies bestimmen die sections 32 und 46 des Building Control Act 2007. Auch die Society of Chartered Surveyors unterhält eine Suchfunktion für in Irland zugelassene Vermesser.
Die irische Luftfahrtregulierungsbehörde (Commission for Aviation Regulation) stellt in ihrem Onlineauftritt Listen mit in Irland lizenzierten Reiseveranstaltern (tour operators) und Reisebüros (travel agents) zur Verfügung. An gleicher Stelle listet die Behörde auch irische Reiseveranstalter und -büros auf, deren Lizenzen ohne Verlängerung abgelaufen sind.
Die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland) hält in ihrem Internetangebot eine Reihe von Listen mit Finanz- und Versicherungsdienstleistern, unter ihnen Kreditinstitute und Versicherungsvermittler, zum Download bereit.