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Portal 21 Island

Gesellschaftsformen

Isländische Dienstleister, die in der Form einer Kapitalgesellschaft tätig sind, wählen zumeist entweder die Form einer einkahlutafélag (ehf), die am ehesten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: GmbH) vergleichbar ist, oder einer Aktiengesellschaft (hlutafélag, abgekürzt: hf).

Einkahlutafélag (isländische GmbH)

Die isländische GmbH hat ihre rechtliche Grundlage im Gesetz Nr. 138/1994 (Lög um einkahlutafélög). Die GmbH isländischer Prägung kann auch als Ein-Mann-GmbH gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt 500.000 Isländische Kronen (Stand Juli 2024 etwa 3.300 Euro). Nach der Registrierung der Gesellschaft ist deren Haftung auf das Mindestkapital beschränkt. Eine isländische GmbH hat das Recht und die Pflicht, in ihrer Firma das Wort "einkahlutafélag" oder dessen Abkürzung "ehf" zu gebrauchen. 

Eine ehf kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Auch juristische Personen können als Gesellschafter auftreten. Gegründet wird die Gesellschaft durch Registrierung bei der isländischen Steuerbehörde Skatturinn, die das Handelsregister führt. Höchstes Organ der ehf ist die Gesellschafterversammlung. Sie trifft Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten wie zum Beispiel Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Zahlung oder Verteilung von Dividenden. Die Satzung ist das zentrale Dokument einer ehf, das die internen Regelungen der Gesellschaft festlegt. Diese und weitere Dokumente, zum Beispiel der jährlich zu erstellende Jahresabschluss, können durch eine Recherche im isländischen Firmenregister (aktuell nur in isländischer Sprache) eingesehen werden.

Hlutafélag (isländische Aktiengesellschaft)

Die Aktiengesellschaft (nachstehend: AG) Islands basiert auf dem isländischen Aktiengesetz (Gesetz Nr. 2/1995, Lög um hlutafélög). Eine isländische AG muss über mindestens zwei Gründer und zwei Aktionäre verfügen. Dies geben die Artikel 3, 20 und 107 des Aktiengesetzes vor. Das Mindestkapital beträgt vier Millionen Isländische Kronen (Stand Juli 2024 circa 26.470 Euro). Zudem muss die AG nach den Artikeln 63 und 65 des Aktiengesetzes grundsätzlich ein zumindest dreiköpfiges Leitungsgremium (englische Übersetzung: board of directors) und einen Manager haben. Das Leitungsgremium der AG muss überwiegend aus Personen bestehen, die nicht gleichzeitig deren Manager sind. Eine AG isländischen Rechts muss überdies in ihrer Firma das Wort "hlutafélag" oder eine der Abkürzungen "hf.", "h/f" oder "h.f." verwenden.

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