Die isländische GmbH hat ihre rechtliche Grundlage im Gesetz Nr. 138/1994 (Lög um einkahlutafélög). Die GmbH isländischer Prägung kann auch als Ein-Mann-GmbH gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt 500.000 Isländische Kronen (Stand Juli 2024 etwa 3.300 Euro). Nach der Registrierung der Gesellschaft ist deren Haftung auf das Mindestkapital beschränkt. Eine isländische GmbH hat das Recht und die Pflicht, in ihrer Firma das Wort "einkahlutafélag" oder dessen Abkürzung "ehf" zu gebrauchen.
Eine ehf kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Auch juristische Personen können als Gesellschafter auftreten. Gegründet wird die Gesellschaft durch Registrierung bei der isländischen Steuerbehörde Skatturinn, die das Handelsregister führt. Höchstes Organ der ehf ist die Gesellschafterversammlung. Sie trifft Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten wie zum Beispiel Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Zahlung oder Verteilung von Dividenden. Die Satzung ist das zentrale Dokument einer ehf, das die internen Regelungen der Gesellschaft festlegt. Diese und weitere Dokumente, zum Beispiel der jährlich zu erstellende Jahresabschluss, können durch eine Recherche im isländischen Firmenregister (aktuell nur in isländischer Sprache) eingesehen werden.