Die Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz überwacht in Island eine eigene Behörde namens Vinnueftirlitið Gesetzlich sind diese Themenbereiche im isländischen Arbeitsschutzgesetz (Gesetz Nr. 46/1980) verankert. In isländischen Betrieben mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Arbeiten mindestens 50 Menschen in einem Betrieb, ist ein paritätisch besetzter, vierköpfiger Sicherheitsausschuss zu bilden.
Zahlreiche Pflichten sind mit der Arbeitssicherheit in Island verbunden. So muss der Arbeitgeber etwa die Sicherheit von Arbeitsprozessen, Arbeitsplätzen, Maschinen, Ausrüstung, gefährlichen Substanzen oder Gütern gewährleisten. Hierzu muss er beispielsweise seine Mitarbeiter über Gefahren und Risiken informieren und schulen (Artikel 14 f. isländisches Arbeitsschutzgesetz).
Aber nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen Arbeitssicherheitspflichten nach dem isländischen Arbeitsschutzgesetz. Dies gilt beispielsweise auch für Externe, die Maschinen, Instrumente, Werkzeug und andere Ausrüstungsgegenstände an den isländischen Betrieb verkaufen oder diese entwerfen, installieren oder reparieren. Sie müssen etwa gewährleisten, dass die Teile mit geeigneten Schutzvorrichtungen ausgestattet sind und ihr Betrieb nicht zu Unfällen oder Gesundheitsgefährdungen führt. Hierzu müssen sie unter anderem notwendige und einfach verständliche Anleitungen in isländischer Sprache über Handhabung, Wartung, Transport, Installation und Endbearbeitung der Teile überreichen (Artikel 29 f. Arbeitsschutzgesetz).