Der Wettbewerb auf dem Strommarkt wird immer intensiver. Die Rahmenbedingungen werden aber von der Strombehörde bestimmt. Bodenknappheit verteuert fotovoltaischen Strom.
Der wichtigste Abnehmersektor für Elektrizität sind Privathaushalte, deren Verbrauch 2022 bei 35,2 Prozent des Gesamtstromverbrauchs lag. Es folgten der Handels- und Dienstleistungssektor mit 32,5 Prozent sowie die Industrie mit 20,1 Prozent. Auf andere Stromverbraucher entfielen 12,2 Prozent.
Strombehörde reguliert den Markt
Der Elektrizitätsmarkt richtet sich nach energiepolitischen Vorgaben der Regierung. Die Durchführung der Regierungspolitik im Stromsektor obliegt der Strombehörde. Deren Hauptaufgaben sind die Festsetzung von Stromtarifen, die Erteilung von Lizenzen für die Stromerzeugung sowie die Kontrolle der Stromqualität und des Dienstleistungsniveaus im Elektrizitätssektor.
Die Preisabrechnung für den Stromverbrauch kann nach einem Einheitstarif oder nach einem Nutzungszeittarif erfolgen. Nach Angaben der Strombehörde wählen die meisten gewerblichen Verbraucher den Nutzungszeittarif. Dagegen entscheiden sich die meisten Privathaushalte für den Einheitstarif. Ab Februar 2024 liegt dieser bei umgerechnet 14,2 US-Cent zuzüglich der Mehrwertsteuer von 17 Prozent. Im Rahmen des Marktwettbewerbs wird er allerdings in den meisten Fällen unterboten.
Bodenknappheit verteuert Solarstrom
Bei erneuerbaren Energien hat der technologische Fortschritt die Erzeugungskosten Solarstroms mit der Zeit erheblich gesenkt. Bei den kostengünstigsten, bodengebundenen Großerzeugungsanlagen hat dies eine Subventionierung durch den Staat überflüssig gemacht. Nach Angaben der Strombehörde lag der Durchschnittspreis, zu dem der Staat Strom von bodengebundenen Fotovoltaikanlagen 2023 kaufte, bei umgerechnet 4,7 US-Cent je Kilowattstunde.
Die Erzeugungskosten bei Fotovoltaikanlagen auf Doppelnutzungsflächen sind im Durchschnitt viel höher als bei Bodenanlagen. Deshalb enthalten Einspeisetarife, die die Strombehörde den Betreibern dieser Anlagen zugesteht, Subventionen. Im Jahr 2023 zahlte der Staat je Kilowattstunde aus Anlagen auf Doppelnutzungsflächen einen Durchschnittspreis von umgerechnet 10,3 US-Cent.
Große PV-Bodenanlagen werden als öffentlich-private Partnerschaften ausgeschrieben. Die Ausschreibungssieger sind für den Bau und Betrieb der Anlagen zuständig, die nach 25 Jahren an den Staat zurückfallen. Den Bau kleinerer Anlagen regelt die Strombehörde durch Einspeisetarife und regulatorische Erleichterungen.
Erneuerbare Energien erfordern politische Weichenstellung
Grundsätzlich ließe sich die Stromversorgung mit erneuerbarer Energie schnell steigern. Die israelische Energiepolitik kann sich dabei insbesondere für diesen Zweck fast ausschließlich auf Fotovoltaik verlassen – jedenfalls beim heutigen Technologiestand. Um ausreichend Platz für kostengünstige Bodenanlagen zu schaffen, müsste Israel allerdings einen Teil landwirtschaftlicher Flächen für diesen Zweck umwidmen. Das ginge auf Kosten anderer Nutzungszwecke wie Nahrungsmittelerzeugung und Wohnungsbau.
Solche Umwidmungen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Vielmehr geht die Planung des Energieministeriums davon aus, dass nur 21 Prozent der bis 2030 erforderlichen PV-Kapazitäten auf freien Flächen entstehen. Daran ändern auch die höheren Kosten nichts, die bei der Solarstromerzeugung auf Doppelnutzungsflächen entstehen.
Allerdings muss Israel schon bald weichenstellende Entscheidungen über die künftige Entwicklung erneuerbarer Energien treffen. Dabei werden sowohl klimapolitische Gesichtspunkte als auch die Sicherheit der Stromversorgung eine wichtige Rolle spielen.
Mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt
Die israelische Regierung fördert den Wettbewerb unter Stromanbietern. Ab 2022 wurde Kunden, die über einen intelligenten Stromzähler verfügten, die freie Wahl des Stromanbieters ermöglicht. Diese Reform kam in hohem Maß gewerblichen Stromkunden zugute. Dagegen besitzt nur eine Minderheit privater Haushalte intelligente Zähler. Ende 2023 wurde ihre Zahl auf 700 geschätzt. Das waren nur 20 Prozent der 3,5 Millionen israelischen Haushalte.
Ab Jahresmitte 2024 ermöglicht das Energieministerium allerdings allen Stromkunden, also auch solchen ohne intelligente Zähler, die freie Wahl des Stromlieferanten. Das Ressort erwartet, dass der dadurch verstärkte Wettbewerb zu einem Rückgang der Strompreise führt.
Wohlgemerkt sollen nach Plänen der Strombehörde 2028 alle Haushalte mit intelligenten Zählern ausgestattet sein. Dennoch beschleunigt die Reform von 2024 die von der Regierung vorangetriebene Strommarktreform deutlich.
Allerdings ist die IEC der sogenannte Standardanbieter. Stromkunden, die sich für keinen anderen Anbieter entscheiden, bleiben Kunden der IEC. Deshalb suchen Privatanbieter, Kunden mit Preisnachlässen und Werbemaßnahmen zu gewinnen.
Öffentliche Beschaffung nur per Ausschreibung
Das Kaufverhalten staatlicher Stellen oder staatseigener Unternehmen unterliegt dem israelischen Ausschreibungspflichtgesetz. Laut diesem muss die Beschaffung der öffentlichen Hand fast ausschließlich per Ausschreibung erfolgen. Ausgenommen sind lediglich Bagatellbeträge.
Bei Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand im Wert ab 5 Millionen US$ müssen ausländische Auftragnehmer in Israel Gegengeschäfte im Wert von 18 Prozent des Auftragswertes tätigen. Die Gegengeschäftsverpflichtungen können auf mehrere Arten erfüllt werden, darunter durch Vergabe von Unteraufträgen an israelische Unternehmen, sonstige Beschaffung von israelischen Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen.
Die wichtigsten staatlichen Akteure in der israelischen Elektrizitätswirtschaft, für die das Ausschreibungspflichtgesetz gilt, sind die IEC und die Stromnetzverwaltungsgesellschaft Noga. Demgegenüber richtet sich das Verhalten privater Unternehmen nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Sie sind in der Wahl ihrer Lieferanten oder Generalbauunternehmen frei. Das bedeutet allerdings nicht, dass es in diesem Marktsegment keinen scharfen Wettbewerb gäbe.
Bei der Einfuhr normpflichtiger Ausrüstungen genügt nach Angaben der Strombehörde meistens die Konformität mit EU-Normen für die Einfuhr nach Israel. In bestimmten Fällen bestünden indessen eigene israelische Normen.
E-Mobilität verlangt Ausbau des Ladeinfrastruktur
Der Marktdurchdringungsgrad elektrischer Kfz ist bisher begrenzt. Ihr Anteil am Stromverbrauch ist daher ebenfalls niedrig. Allerdings wird er wahrscheinlich schnell wachsen. Für 2025 erwartet die Strombehörde, dass Elektrofahrzeuge für 1,5 Prozent des Gesamtstromverbrauchs aufkommen. Für 2030 geht das Energieministerium von knapp 5 Prozent aus.
Danach dürfte der Strombedarf der Kfz-Flotte noch schneller wachsen. Ab 2030 soll nämlich die Einfuhr von Kfz mit Verbrennungsmotoren gänzlich untersagt werden.
Deshalb ist ein schneller Ausbau des gegenwärtig noch kleinen Netzes von Ladestationen nötig. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt durch Privatunternehmen. Allerdings müssen die Behörden für ausreichende Stromversorgung für die Ladevorrichtungen sorgen.
Tipps für den MarkteinstiegIsrael- Hebräischsprachige Marktregulation macht fach- und sprachkundige Berater oder Vertreter unerlässlich.
- Beim Markteintritt ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Projekte wegen bürokratischer Hürden verzögert werden.
- Vor Geschäftsabschluss mit Kunden der öffentlichen Hand Informationen über die Abwicklung von Gegengeschäften einholen.
|
Quelle: GTAI-Recherchen
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Wladimir Struminski
|
Jerusalem