Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branchen | Israel | Elektroprodukte

Übernahme von EU-Normen erleichtert Einfuhr von Elektroprodukten

Israel schafft eigene Normen für eine breite Palette von Elektroprodukten ab. Künftig gelten nur noch EU-Bestimmungen. Die Regelung verspricht ausländischen Anbietern neue Chancen.

Von Wladimir Struminski | Jerusalem

Ende Mai 2023 hat der Wirtschaftsausschuss des israelischen Parlaments (Knesset) die Abschaffung einheimischer Normen für zahlreiche Elektroprodukte beschlossen. Damit folgt er einer Empfehlung des Energieministeriums (Ministry of Energy and Infrastructure). Nach Veröffentlichung des Beschlusses im israelischen Gesetzesblatt gelten für diese Warenkategorie nur noch EU-Normen.

Die Änderung betrifft Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Backöfen, Mikrowellenherde, Fernsehgeräte, digitale Fernsehadapter und elektrische Vorschaltgeräte. Des Weiteren gilt die Anpassung für Beleuchtungskörper, Glühbirnen, Geräte der Informationstechnologie und Audiogeräte sowie Elektromotoren und Klimaanlagen. Sie gilt nicht nur für Importe. Vielmehr umfasst die Änderung, wie Energieminister Israel Katz betonte, auch die einheimische Produktion.

Notifikationserklärung genügt

Bereits im September 2022 war eine Übergangsperiode angelaufen. In dieser Zeit konnten betroffene Erzeugnisse sowohl unter Nachweis der Konformität mit israelischen als auch mit EU-Normen auf den Markt gebracht werden. Nunmehr ist diese Probephase vorbei, es gelten nur europäische Regeln. Eine Ausnahme bilden Klimaanlagen, für diese Warenkategorie wurde die Übergangszeit um ein Jahr verlängert.

Im Rahmen der neuen Regelung können Importeure relevante Produkte ohne eine Normkonformitätsprüfung durch ein zertifiziertes Labor einführen, wie es bis zum September 2022 der Fall war. Vielmehr genügt eine durch Dokumente belegte Erklärung des Importeurs, das importierte Gerät entspreche den gesetzlichen Anforderungen der EU. Die Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Elektrogeräten bleibt unverändert bestehen.

Sofern keine Gründe zu Zweifeln an der Richtigkeit der Notifikationserklärung bestehen, wird die Einfuhrgenehmigung automatisch erteilt. Um Missbrauch zu verhindern, will das Energieministerium die Nachkontrollen der Waren im Handel verstärken und bei Vergehen empfindliche Geldstrafen verhängen.

Kurze Wartezeiten und niedrigere Importkosten

Wie das Ressort mitteilte, hat sich die Reform in der Probephase als populär erwiesen. Im ersten Monat nach den Inkrafttreten im September 2022 seien Importgenehmigungen im Wege des Notifikationsverfahrens für 22 Modelle beantragt worden. Im Mai 2023 wurden 767 entsprechende Anträge gestellt, so das Ressort.

Die durch die Reform bewirkten Erleichterungen sind nach Angaben des Energieministeriums wesentlich. Während der Probezeit habe sich gezeigt, dass die Einfuhr betroffener Produkte im Rahmen der Reform vom computergestützten System im Durchschnitt in nur fünf Sekunden genehmigt werde. Demgegenüber habe die Wartezeit vor Inkrafttreten der Reform – inklusive der Laborprüfung – etwa 50 Tage betragen.

Die Neuregelung bringe auch finanzielle Einsparungen mit sich. Nach Schätzungen des Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums senkt die Reform die Einfuhrkosten um rund 7 Prozent.

Für deutsche Hersteller ebenfalls relevant

Von der Reform verspricht sich die Regierung eine Belebung des Marktwettbewerbs und den Markteintritt neuer Importeure. Das kann den israelischen Markt für weitere ausländische Hersteller interessanter machen. Das Gros des auf dem israelischen Markt mit Elektrogeräten erzielten Umsatzes entfällt auf importierte Fabrikate.

In einem Teil der Fälle spielen Bezüge aus Deutschland eine beträchtliche Rolle. So hat Israel 2022 etwa Elektrohausgeräte (SITC-Position 775) im Wert von 1,1 Milliarden US-Dollar (US$) importiert. Dabei war Deutschland das drittwichtigste Lieferland und erzielte mit 87 Millionen US$ einen Importmarktanteil von 7,9 Prozent. Auch bei rotierenden elektrischen Kraftmaschinen (SITC 716) lag die Bundesrepublik auf Rang drei. Mit einem Lieferwert von 64 Millionen US$ verbuchte sie einen Importmarktanteil von 10,7 Prozent. Bei automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ähnlichen Geräten (SITC 752) lagen die Bezüge aus Deutschland ebenfalls bei 64 Millionen US$. In dieser Kategorie belegten deutsche Lieferanten Rang acht unter den Top Ten.

Zugleich weist die israelische Einfuhr von Elektroprodukten einen langfristigen Aufwärtstrend auf. Zusammen mit den positiven Auswirkungen der Importreform kann der steigende Bedarf des israelischen Marktes auch deutschen Anbietern in den kommenden Jahren neue Absatzmöglichkeiten verschaffen.

Reform hat Modellcharakter

Über ihre unmittelbare Wirkung hinaus hat die Einfuhrreform bei Elektroprodukten auch Modellcharakter. Die vollständige Übernahme europäischer Normen unter gleichzeitiger Einführung des Notifikationssystems gilt als ein vielversprechender Weg zur Senkung der Lebenshaltungskosten.

Sollte sich die Neuregelung des Marktes für Elektroprodukte als erfolgreich erweisen, würde eine Ausdehnung des neuen Systems auf andere Produktkategorien starken Auftrieb erhalten. Deshalb wird sie von der israelischen Importwirtschaft aufmerksam verfolgt.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.