Sowohl Spa's als auch Srl's und andere italienische Handelsgesellschaften müssen sich in das italienische Handelsregister (registro delle imprese) eintragen lassen. Erst dadurch erlangen sie ihre Rechtspersönlichkeit, was von den Artikeln 2331 und 2463 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) bestimmt wird. Auch Einzelunternehmer (ausgenommen Kleinunternehmer) haben sich im Handelsregister zu registrieren, wenn sie unter anderem gewerbliche Tätigkeiten der Warenproduktion oder Dienstleistung ausüben. Die regional zuständigen italienischen Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern (Camere di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura - nachstehend: italienische Handelskammern) sind mit der Führung der Handelsregister betraut. Einzutragen sind die allgemeinen Verhältnisse des Unternehmens einschließlich der Zweigniederlassungen.
Das italienische Handelsregister wird flankiert vom Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (Repertorio delle notizie economiche ed amministrative, abgekürzt: REA), in das sich eine Vielzahl natürlicher Personen und juristischer Personen eintragen lassen müssen. Dieses Register enthält statistische, ökonomische und verwaltungsrelevante Daten.
Deutsche Dienstleistungsempfänger können mittels einer nach Namen und Orten differenzierenden Suchmaske Basisdaten von im italienischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen auf der Homepage des Registers der italienischen Handelskammern abrufen.
Germany Trade & Invest (Stand: April 2022)