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Kanada: Vertriebsrecht

In Kanada stellen Handelsvertreter eine klassische Vertriebsmöglichkeit dar.

Von Jan Sebisch | Bonn

Handelsvertreter

Auch in Kanada stellen Handelsvertreter (independent sales agent, in der Provinz Quebec mandatary) eine klassische Vertriebsmöglichkeit dar. Im Rahmen eines Handelsvertreterverhältnis verpflichtet sich ein Handelsvertreter, für einen anderen (den sogenannten principal), dauerhaft mit dem Ziel der Vermittlung von Möglichkeiten zum Abschluss von Geschäften oder des Abschlusses selbst tätig zu werden. Hierfür erhält der Handelsvertreter eine Provision.  

In Kanada können grundsätzlich natürliche und juristische Personen als Handelsvertreter tätig werden. In bestimmten geschäftlichen Bereichen, in denen eine bestimmte Ausbildung absolviert werden muss oder eine Lizenzierung einer Behörde erforderlich ist (zum Beispiel in der Versicherungsbranche) kommen nur natürliche Personen als Handelsvertreter in Betracht. 

Handelsvertreterverträge können in Kanada sowohl mündlich als auch schriftlich sowie befristet (auf bestimmte Dauer) und auch unbefristet (auf unbestimmte Zeit) geschlossen werden. In einigen Vertragskonstellationen wird zunächst die Absolvierung einer Probezeit vereinbart. Üblicherweise enthalten Handelsvertreterverträge eine Vertragsklausel, in deren Rahmen sowohl der principal als auch der Handelsvertreter den Vertrag innerhalb einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen können. Gesetzliche Kündigungsfristen existieren im kanadischen Handelsvertreterrecht nicht. Die Kündigungsfrist hängt im Allgemeinen von der geschäftlichen Tätigkeit ab, für die der Handelsvertretervertrag geschlossen wurde. Zudem existiert in Handelsvertreterverträgen in Kanada üblicherweise auch eine Klausel, die die außerordentliche Kündigung des Vertrages vorsieht, wenn der Handelsvertreter gegen seine Pflichten oder gesetzliche Vorschriften verstößt. Ein Handelsvertreter ist unter anderem verpflichtet, die Vertretungsmacht mit der entsprechenden Sorgfalt und Effizienz auszuüben.

Wird der Handelsvertretervertrag nicht durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet, besteht die Möglichkeit, dass der Handelsvertreter gegen den principal einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. Ein Ausgleichsanspruch ist im kanadischen Recht grundsätzlich nicht vorgesehen. Gewöhnlich wird ein Ausgleichanspruch aber vertraglich vereinbart. 

Die Vertragsparteien können das anwendbare Recht und den Gerichtsstand frei vereinbaren. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass das zuständige Gericht eine entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt, wenn zum Beispiel das vereinbarte Recht keinen Bezug zu den Inhalten des Vertrages aufweist.

Vertragshändler

Der Vertragshändlervertrag ist eine dem Handelsvertretervertrag ähnliche rechtliche Konstruktion. Im kanadischen Recht findet auch eine Differenzierung statt, die den allgemeinen Grundsätzen entspricht. Vertragshändler (distributor) sind unabhängige Unternehmer, die auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Waren von Herstellern/Lieferanten beziehen und diese an den Einzelhändler oder direkt an den Konsumenten weiterveräußern. Der Warenankauf und das damit verbundene Geschäftsrisiko liegen ausschließlich in der Sphäre des Vertragshändlers. Die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung unterliegt ebenfalls kaum gesetzlichen Vorgaben. Einzelne Vorgaben können sich aber aus der Rechtsprechung ergeben.

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