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Zollbericht Kanada Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Einfuhr von gebrauchten Kraftfahrzeugen ist verboten (Position 9897). Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge, die zum privaten Besitz von Einwanderern gehören, wenn diese zeitgleich mit Einreise in Kanada eingeführt werden oder Fahrzeuge, die aus den USA oder Mexiko eingeführt werden.

Außerdem ist unter anderem die Einfuhr folgender Waren verboten:

  • Einige lebende Tiere (Mungos und Stare),
  • Federn oder Körperteile zahlreicher Wildvögel (zum Beispiel Köpfe, Flügel, Schwänze),
  • gefälschte Münzen,
  • gebrauchte Matratzen, mit Ausnahme von Matratzen, die vor der Einfuhr gesäubert und begast wurden,
  • Kopien von in Kanada oder Großbritannien hergestellten Werken mit Urheberrechtsschutz,
  • Waren, die teilweise oder vollständig in Gefängnissen von Häftlingen hergestellt wurden (produced wholly or in part by prison labour),
  • gebrauchte Motorräder, außer zum Beispiel für private Zwecke von Personen, die sich in Kanada ansiedeln wollen und Motorrädern, die aus den USA oder Mexiko eingeführt werden,
  • Streichhölzer mit Kopf aus weißem Phosphor,
  • einige Waffen, Teile davon, Munition, außer zum Beispiel von Privatpersonen, die über eine Lizenz verfügen,
  • Veröffentlichungen mit obszönem Inhalt,
  • Poster und Flugblätter, die Gewaltszenen darstellen,
  • Fotografien, Videos oder Filme, die Kinderpornographie darstellen.

Verbote für Produkte mit Ursprung in Russland

 Seit dem 10. März 2023 gilt ein Einfuhrverbot für Stahl- und Aluminiumprodukte aus Russland. Das Verbot betrifft Produkte der Kapitel 72 und 76 sowie der HS-Positionen 7301 bis 7306 des kanadischen Zolltarifs. Nach Aussagen der Regierung gilt das Verbot für alle Personen in Kanada und alle kanadischen Staatsangehörigen außerhalb des Landes. Ausnahmen gelten für Kaufverträge, die vor dem Inkrafttreten des Verbots abgeschlossen wurden.

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