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Zollbericht Kanada Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - Kanada reagiert auf US-Zölle mit Gegenmaßnahmen

Kanada kündigt 25 Prozent Zusatzzölle auf KFZ und KFZ-Teile an. Es bestehen bereits Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf bestimmte US-Importe sowie Stahl- und Aluminiumprodukte. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Kanada kündigt Zusatzzölle auf KFZ an 

Kanada plant folgende Zusatzzölle auf Einfuhren von PKW aus den USA: 

  • KFZ, die nicht den USMCA-Ursprungsregeln entsprechen, sollen mit einem Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent belegt werden. 
  • Bei KFZ, die die USMCA-Ursprungsregeln erfüllen, gilt der Zusatzzoll nur für den US-amerikanischen Anteil des Fahrzeugs.

Das Datum des Inkrafttreten dieser Maßnahmen steht noch nicht fest. 

Kanada reagiert auf Stahl- und Aluminiumzölle

Ab dem 13. März 2025, 00:01 Uhr Eastern Standard Time (EST), werden bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in Kanada mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belegt. Die zusätzlichen Zölle sind eine Reaktion auf die am 12. März 2025 von den USA eingeführten Zusatzzölle von 25 Prozent auf kanadische Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie -derivate. Die Gegenmaßnahmen bleiben bestehen, bis die USA ihre Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte aufheben.

Die kanadische Regierung hat die Liste der betroffenen Waren mit entsprechender Zolltarifnummer und Beschreibung veröffentlicht. Diese Liste sollte stets in Verbindung mit dem kanadischen Zolltarif gelesen werden.

Kanada erhebt zusätzliche Zölle von 25 Prozent

Ab dem 4. März 2025 ab 00:01 Uhr Eastern Standard Time (EST) werden für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in Kanada zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent erhoben. Die zusätzlichen Zölle sind eine Reaktion auf die am 4. März 2025 von den USA eingeführten Zusatzzölle von 25 Prozent auf kanadische Waren und 10 Prozent auf kanadische Energielieferungen.

Kanada möchte Stück für Stück auf die Zusatzzölle der USA reagieren. Die erste Tranche sieht Waren im Wert von 30 Milliarden US-Dollar vor, darunter Elektrofahrzeuge, Obst und Gemüse, Rindfleisch, Schweinefleisch, Milchprodukte, Elektronik, Stahl, Aluminium, Lastwagen und Busse. Die kanadische Regierung hat die Liste der betroffenen Waren mit entsprechender Zolltarifnummer und Beschreibung veröffentlicht. Diese Liste sollte stets in Verbindung mit dem kanadischen Zolltarif gelesen werden.

In einer Pressemitteilung des kanadischen Finanzministeriums vom 4. März 2025 wird erklärt, dass der Umfang der kanadischen Gegenzölle auf 155 Milliarden US-Dollar ausgeweitet wird, falls die bestehenden US-Zölle weiterhin bestehen bleiben. Der Geltungsbereich könnte auch erweitert werden, wenn neue Zölle eingeführt werden. 

Waren mit Ursprung in den USA betroffen

Die von Kanada eingeführten Zusatzzölle gelten nur für Waren mit Ursprung in den USA. Der Ursprung der eingeführten Ware ist nachzuweisen. Dies erfolgt bei Handelswaren durch einen Ursprungsnachweis, zumeist in Form einer Handelsrechnung oder eines anderen Dokuments mit den entsprechenden Datenelementen. Gelegenheitswaren sowie persönliche Einfuhren gelten dann als US-Ursprungsware, wenn die Ware als US-Ware gekennzeichnet ist oder die Ware keine Herkunftslandkennzeichnung hat und kein Beweis dafür vorliegt, dass es ein Produkt eines anderen Landes als den USA ist.

Die Zusatzzölle finden auch dann Anwendung, wenn sie aus einem anderen Land als den USA nach Kanada exportiert werden, sofern die Waren einen US-Ursprung aufweisen.

Zölle gelten zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben

Die Zölle in Höhe von 25 Prozent werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, die bereits für die jeweilige importierte Ware gelten.

Die kanadische Regierung stellt Berechnungsbeispiele für gewerbliche Einfuhren zur Verfügung:

Ausnahmen für bestimmte Wareneinfuhren

Die kanadischen Gegenmaßnahmen finden keine Anwendung auf US-Waren, die sich vor Inkrafttreten der Zusatzzölle oder am Tag ihres Inkrafttretens bereits auf dem Weg nach Kanada befanden. Importeure müssen beispielsweise in Form eines Versanddokuments (Konnossement) nachweisen können, dass die Waren auf dem Weg nach Kanada waren, um von den Zusatzzöllen befreit zu werden.

Von den zusätzlichen Zöllen sind bestimmte Rückwaren, Veredelungswaren und Waren, die unter Position 40.11 des kanadischen Zolltarifs fallen, befreit.

Verfahren zur Beantragung von Zollbefreiungen

Um die Auswirkungen dieser Gegenmaßnahmen auf kanadische Arbeitnehmer und Unternehmen abzumildern, soll die Befreiung von der Zahlung der Zusatzzölle oder auch die Erstattung bereits gezahlter Zusatzzölle ermöglicht werden. 

Weitere Informationen zur Beantragung stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. 

Quelle und weitere Informationen: 

Kanada bringt US-Zusatzzölle vor die WTO

Am 13. März 2025 gab die Welthandelsorganisation (WTO) bekannt, dass sich Kanada an das WTO-Streitbeilegungsgremium gewendet hat, um gegen die zusätzlichen Zölle der USA auf Stahl- und Aluminiumwaren aus Kanada vorzugehen. Die US-Maßnahmen seien nicht mit den Verpflichtungen der USA aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) 1994 vereinbar.

Schon am 5. März 2025 richtete Kanada eine Beschwerde an das WTO-Streitbeilegungsgremium, um gegen die von den USA auferlegten zusätzlichen Zölle auf kanadische Waren vorzugehen. Kanada argumentiert, dass die zusätzlichen Zölle der USA in Höhe von 25 Prozent auf Waren und 10 Prozent auf Energielieferungen aus Kanada nicht mit den Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) von 1994 sowie des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen übereinstimmen.

Mit dem Ersuchen um Konsultationen wird förmlich ein WTO-Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Das vermeintlich vertragsverstoßende Mitglied, hier die USA, kann nun auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier Kanada, reagieren und anschließend eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein. Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung erreicht, kann ein Panel eingesetzt werden.

Quelle und weitere Informationen: 

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