Zollbericht Kanada Zolltarif, Einfuhrzoll
Kanada reagiert auf US-Zölle mit Gegenmaßnahmen
Ab dem 4. März 2025 erhebt die kanadische Regierung Zölle von 25 Prozent auf US-Importe im Gesamtwert von 30 Milliarden US-Dollar.
04.03.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Ab dem 4. März 2025 ab 00:01 Uhr Eastern Standard Time (EST) werden für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in Kanada zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent erhoben. Die zusätzlichen Zölle sind eine Reaktion auf die am 4. März 2025 von den USA eingeführten Zusatzzölle von 25 Prozent auf kanadische Waren und 10 Prozent auf kanadische Energielieferungen.
Waren im Wert von 30 Milliarden US-Dollar betroffen
Kanada möchte Stück für Stück auf die Zusatzzölle der USA reagieren. Die erste Tranche sieht Waren im Wert von 30 Milliarden US-Dollar vor, darunter Elektrofahrzeuge, Obst und Gemüse, Rindfleisch, Schweinefleisch, Milchprodukte, Elektronik, Stahl, Aluminium, Lastwagen und Busse. Die kanadische Regierung hat die Liste der betroffenen Waren mit entsprechender Zolltarifnummer und Beschreibung veröffentlicht. Diese Liste sollte stets in Verbindung mit dem kanadischen Zolltarif gelesen werden.
In einer Pressemitteilung des kanadischen Finanzministeriums vom 4. März 2025 wird erklärt, dass der Umfang der kanadischen Gegenzölle auf 155 Milliarden US-Dollar ausgeweitet wird, falls die bestehenden US-Zölle weiterhin bestehen bleiben. Der Geltungsbereich könnte auch erweitert werden, wenn neue Zölle eingeführt werden.
Waren mit Ursprung in den USA betroffen
Die von Kanada eingeführten Zusatzzölle gelten nur für Waren mit Ursprung in den USA. Der Ursprung der eingeführten Ware ist nachzuweisen. Dies erfolgt bei Handelswaren durch einen Ursprungsnachweis, zumeist in Form einer Handelsrechnung oder eines anderen Dokuments mit den entsprechenden Datenelementen. Gelegenheitswaren sowie persönliche Einfuhren gelten dann als US-Ursprungsware, wenn die Ware als US-Ware gekennzeichnet ist oder die Ware keine Herkunftslandkennzeichnung hat und kein Beweis dafür vorliegt, dass es ein Produkt eines anderen Landes als den USA ist.
Die Zusatzzölle finden auch dann Anwendung, wenn sie aus einem anderen Land als den USA nach Kanada exportiert werden, sofern die Waren einen US-Ursprung aufweisen.
Zölle gelten zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben
Die Zölle in Höhe von 25 Prozent werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, die bereits für die jeweilige importierte Ware gelten.
Die kanadische Regierung stellt Berechnungsbeispiele für gewerbliche Einfuhren zur Verfügung.
Ausnahmen für bestimmte Wareneinfuhren
Die kanadischen Gegenmaßnahmen finden keine Anwendung auf US-Waren, die sich vor Inkrafttreten der Zusatzzölle oder am Tag ihres Inkrafttretens (4. März 2025) bereits auf dem Weg nach Kanada befanden. Die Importeure müssen beispielsweise in Form eines Versanddokuments (Konnossement) nachweisen können, dass die Waren auf dem Weg nach Kanada waren, um von den Zusatzzöllen befreit zu werden.
Von den zusätzlichen Zöllen sind bestimmte Rückwaren, Veredelungswaren und Waren, die unter Position 40.11 des kanadischen Zolltarifs fallen, befreit.
Verfahren zur Beantragung von Zollbefreiungen
Um die Auswirkungen dieser Gegenmaßnahmen auf kanadische Arbeitnehmer und Unternehmen abzumildern, soll die Befreiung von der Zahlung der Zusatzzölle oder auch die Erstattung bereits gezahlter Zusatzzölle ermöglicht werden.
Weitere Informationen zur Beantragung stellt die kanadische Regierung zur Verfügung.
Quelle und weitere Informationen:
- Mitteilung: Customs Notice 25-10: United States Surtax Order (2025-1), March 4, 2025
- Liste der betroffenen Güter: Goods subject to surtax
- Überblick: Canada's response to U.S. tariffs on Canadian goods