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Zollbericht Kanada Veredelung

Veredelung, Drawback und Duties Relief Program

Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.

Von Susanne Scholl | Bonn

Vorprodukte können zur Be- oder Verarbeitung vorübergehend in Kanada eingeführt werden. Die Fertigprodukte werden nach der Be- oder Verarbeitung wieder ausgeführt. Bei der Einfuhr der Vorprodukte gezahlte Einfuhrzölle, Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Verbrauchsteuern können im Drawback-Verfahren zurückerstattet werden. Die Goods and Services Tax / Harmonized Sales Tax (GST/HST) kann in diesem Verfahren nicht erstattet werden.

Entsprechende Anträge auf Rückerstattung (Drawback Claim) müssen Einführer, Ausführer oder Hersteller innerhalb von vier Jahren nach dem Zeitpunkt der Freigabe der Waren zur Einfuhr stellen. Die Fertigprodukte müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits wieder aus den Zollgebiet ausgeführt worden sein.

Die Voraussetzungen für eine Erstattung von Einfuhrabgaben im Drawback-Verfahren regelt das Memorandum D7-4-2 der CBSA.

Alternativ können exportierende Unternehmen Produkte, die später nach einer Be- oder Verarbeitung wieder exportiert werden, von vorn herein zollfrei in Kanada einführen (Duties Relief Program). Das Programm umfasst die Einfuhrzölle, Antidumping- und Ausgleichszölle sowie auf die Vorprodukte gezahlte Verbrauchsteuern. Importeure haben bis zu vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Einfuhr Zeit, die Produkte zu wieder auszuführen.

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