Wirtschaftsumfeld | Kasachstan | Digitale Kennzeichnung von Waren
DataMatrix-Code wird für Arzneimittel ab 1. Juli 2022 bindend
Kasachstan treibt die verpflichtende digitale Kennzeichnung von Waren voran. Zur Jahresmitte 2022 greift sie für zahlreiche Medikamente. Weitere Erzeugnisgruppen sollen folgen.
19.05.2022
Von Jan Triebel | Almaty
Kasachstan bemüht sich verstärkt darum, die Verbreitung von Fälschungen und Grauimporten effektiv einzudämmen. Ein Labeling auf Basis von DataMatrix-Codes soll ermöglichen, dass immer mehr Waren lückenlos zurückverfolgt werden können - von herstellenden oder importierenden Unternehmen bis hin zu den Verbrauchenden.
Kennzeichnungspflicht für Arzneiwaren greift bei insgesamt 90 Einzelpositionen
Laut einer Verordnung der kasachischen Regierung (Nr. 242 vom 25. April 2022) werden per 1. Juli 2022 Arzneiwaren aus insgesamt neun Warengruppen der digitalen Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Regierungsverordnung enthält als Anhang eine tabellarische Aufstellung mit insgesamt 90 Einzelpositionen kennzeichnungspflichtiger Medikamente, darunter:
- Blutfraktionen,
- immunologische Erzeugnisse,
- tierisches Blut zu prophylaktischen und therapeutischen Zwecken,
- bestimmte Arzneiwaren, die beispielsweise Antibiotika, Hormone, Alkaloide oder Vitamine enthalten,
- ausgewählten Blutdrucksenker.
Um eine Konkretisierung im Einzelfall zu ermöglichen, hält diese Übersicht neben der jeweils zugeordneten Warennummer folgende Detailangaben zum fraglichen Präparat bereit:
- den internationalen Freinamen (auch: generischer Name) des Arzneimittelwirkstoffes,
- den in Kasachstan gebräuchlichen Handelsnamen des Arzneimittels,
- die Darreichungsform.
Die generelle Kennzeichnungspflicht greift bei Medikamenten, die ab dem 1. Juli 2022 produziert werden. Das heißt, unabhängig davon, ob die Arzneimittel in Kasachstan hergestellt oder aber importiert werden - ein kasachischer Data Matrix-Code wird für alle in Umlauf zu bringende Chargen benötigt, die als Herstellungsdatum 1. Juli 2022 und später aufweisen.
Ausnahmen gelten für Präparate, die über den sogenannten Globalen Fonds nach Kasachstan geliefert werden. Der Fonds ist ein Finanzierungsinstrument für vorwiegend ärmere Länder, um dort die drei großen Infektionskrankheiten AIDS, Tuberkulose und Malaria bekämpfen zu können. Seit Ausbruch der Coronapandemie stellt der Globale Fonds auch Mittel zur Bekämpfung von Covid-19 bereit.
Pelze, Tabakwaren und Schuhe unterliegen bereits der Kennzeichnungspflicht
In Kasachstan gilt eine digitale Kennzeichnungspflicht bereits für Pelzkleidung, Erzeugnisse aus Tabak und Schuhe. Kleidung aus Pelzfellen war dabei der Vorreiter. DataMatrix-Codes zur Nachverfolgung sind für diese Warengruppe bereits seit 2019 obligatorisch.
Die verpflichtende Kennzeichnung wurde coronabedingt vorerst nicht auf weitere Warengruppen ausgedehnt. Pilotprojekte, die noch vor Beginn der Pandemie an den Start gegangen waren, wurden verlängert. Das hat ein ausgiebiges Testen des Zusammenspiels aller involvierten Akteure ermöglicht. Davon betroffen ist auch die Gruppe der pharmazeutischen Waren, für die es zwischen September 2019 und Juli 2021 einen ersten Testlauf gab.
Für Tabakwaren ging das Pilotprojekt bereits im Herbst 2021 in den "scharfen" Betrieb über. Dabei wurde die Kennzeichnungspflicht nach Warensegmenten gestaffelt und mit mehreren Monaten Abstand eingeführt. So ist ein für den kasachischen Markt generierter DataMatrix-Code für Zigaretten seit 1. Oktober 2021 landesweit verpflichtend. Eine Steuerbanderole (Akzisenmarke), die zunächst noch gemeinsam mit dem DataMatrix-Code auf jeder Zigarettenschachtel vorhanden sein musste, wird seit Anfang 2022 nicht mehr benötigt.
Ein weiteres Pilotprojekt betraf in der Zwischenzeit Schuhe. Sie dürfen seit dem Stichtag 1. April 2022 nur noch digital gekennzeichnet verkauft werden.
Digitale Kennzeichnung bei weiteren vier Warengruppen wahrscheinlich
Nach dem Startschuss bei pharmazeutischen Erzeugnissen zur Jahresmitte gilt ein Einstieg in die obligatorische digitale Warenkennzeichnung 2022 für bis zu vier weitere Warengruppen als wahrscheinlich. Hier sind die jeweils im Vorfeld angesetzten praktischen Testphasen bereits abgeschlossen. Die dabei gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden derzeit aber noch ausgewertet.
Aus dem Bereich Lebensmittel zählt dazu die Sparte Milch und Milcherzeugnisse. Die Bandbreite der Erzeugnisse, für die eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen ist, reicht von Milch und Rahm über Joghurt, Buttermilch und ähnliche Produkte sowie Butter, Käse und Quark bis hin zu Speiseeis und nichtalkoholischen Getränken, die Milchfett beinhalten.
Darüber hinaus laufen entsprechende Vorbereitungen für alkoholhaltige und nichtalkoholische Getränke. Aus der Gruppe der alkoholhaltigen Getränke sind neben Flaschenbieren etwa Weine und Spirituosen mit einem Inhalt von 10 Litern oder weniger betroffen.
Bei Getränken ohne Alkohol ist die Einführung der digitalen Kennzeichnung zunächst für die Untergruppe Wasser vorgesehen. Diese erfasst gleichermaßen natürliches wie künstliches Mineralwasser oder kohlensäurehaltiges Wasser - sowohl mit als auch ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen.
Des Weiteren plant Kasachstan die Kennzeichnungspflicht bis Jahresende 2022 auf ausgewählte Textilerzeugnisse wie Kleidung und Heimtextilien auszudehnen. Neben Bekleidung aus Leder trifft das auf Blusen für Frauen/Mädchen sowie Mäntel und ähnliche Oberbekleidung für Frauen/Mädchen und Männer/Knaben zu. Aus dem Bereich Heimtextilien handelt es sich um Bett- und Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege sowie Küchenwäsche.
Testphase bei Schmuck- und Uhrenwaren aus Edelmetallen noch im Gang
Zudem dürfte die verbindliche Kennzeichnung mit DataMatrix-Codes schon bald für bestimmte Schmuckwaren kommen. Noch läuft ein Pilotprojekt für diese Produktgruppe. Dabei werden Schmuckwaren sowie Gold- und Silberschmiedewaren erfasst, sofern diese aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen. Außerdem sind Teile für Uhren, wie Gehäuse oder Armbänder, betroffen, wenn diese ebenfalls aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen.