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Recht kompakt | Katar | Internationale Übereinkommen

Katar: Internationale Übereinkommen

Katar ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem

Katar ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Arabischen Liga, der Organisation der arabischen Erdöl exportierenden Staaten (OAPEC), der WTO und des Golfkooperationsrates (GCC). 

Der Staat Katar gehört - im Gegensatz zu Deutschland - bislang nicht dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG) an. Will man die Anwendung des CISG mit Sicherheit ausschließen, ist es dennoch sinnvoll, diesen Ausschluss zu fixieren. Fehlt es bei einem grenzüberschreitenden Werklieferungsvertrag oder Kaufvertrag an einer Rechtswahl, kann aufgrund kollisionsrechtlicher Vorschriften (Internationales Privatrecht) das deutsche Recht anwendbar sein und somit das CISG. Denn mit dem Beitritt Deutschlands ist das CISG zum Bestandteil des deutschen Rechts geworden.

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