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Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Kenia

Der Länderbericht Recht kompakt Kenia bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

  • Rechtssystem in Kenia

    Die kenianische Rechtsordnung wird durch die Kolonialzeit vom britischen Recht beeinflusst.

    Allgemeines

    Die Republik Kenia (Republic of Kenya; fortfolgend: Kenia) ist ein Land im Osten Afrikas und eine der größten Volkswirtschaften Subsahara-Afrikas. Sie ist damit ein interessanter Markt für deutsche Unternehmen. Das Land gehört allerdings bislang nicht zu den sogenannten Compact-Ländern der Compact with Africa-Initiative.

    Wer an ein Auslandsengagement in dem Land denkt, sollte sich im Vorfeld über das geltende Recht vor Ort informieren. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

    Neben der vorliegenden Kurzinformation ist und bleibt Rechtsrat vor Ort unverzichtbar. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden.

    Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der nationalen Investitionsbehörde, Kenya Investment Authority (KenInvest).

    Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

    Kenia ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

    Gesetze und Rechtsquellen

    Das Rechtssystem Kenias ist, wie in nahezu allen Ländern Subsahara-Afrikas, durch seine koloniale Vergangenheit geprägt und eine Mischung aus verschiedenen Rechtseinflüssen. Einen großen Einfluss hat das britische Common Law. So werden zur Auslegung des kenianischen Rechts auch bestimmte Rechtsakte und Gerichtsentscheidungen Großbritanniens herangezogen. Daneben gilt in bestimmten Bereichen afrikanisches Gewohnheitsrecht sowie Islamisches Recht (letzteres aufgrund der in Kenia existierenden Islamischen Minderheit).

    Im Jahr 2010 wurde in Kenia eine neue Verfassung verabschiedet, die die Verfassung aus dem Jahre 1969 ersetzte. Die Verfassung ist das oberste Gesetz des Landes und verbindlich für alle Staatsorgane. Jedes Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, ist nichtig. Weitere Rechtsquellen neben der Verfassung sind Gesetzesakte, Präzedenzfälle und die Regelungen des Gewohnheitsrechts. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören die Laws of Kenya. Dabei handelt es sich um eine Kodifizierung (also um das Verschriftlichen von existierendem Recht) der wichtigsten Rechtsgebiete in Kenia.

    Daneben spielen auch die Gesetze der 47 Bezirke (counties) und die Rechtsakte von internationalen Organisation, beispielsweise der East African Community, eine Rolle.

    Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile stehen im Internet unter folgenden Links zur Verfügung:

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Kenia

    Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Kenia ein Visum.

    Das Visum muss vor der Einreise  elektronisch über das eVisa-Portal beantragt werden. Laut Information der kenianischen Botschaft in Berlin werden keine Visa on arrival mehr ausgestellt.

    Ein Visum zur einmaligen Einreise berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten. Daneben kann ein Visum zur mehrmaligen Einreise beantragt werden, das eine Gültigkeit von einem Jahr besitzt.

    Man sollte darüber hinaus prüfen, ob man eine Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss. In Kenia sind die verschiedenen Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigungen in unterschiedliche Klassen von A bis M eingeteilt. Klasse D wird beispielsweise für die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit erteilt, Klasse G hingegen für die Tätigkeit von Investoren.

    Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Kenia oder beim Directorate of Immigration Services .

    Aufgrund der Coronapandemie können die üblichen Visabestimmungen abweichen. Insbesondere können ein verpflichtender Covid19-Test, ein Impf- oder Genesenennachweis, Quarantäneregelungen oder ein Einreiseverbot gelten. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Einreisebestimmungen kurzfristig geändert werden oder die Einreise beschränkt wird. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Kenia sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes erhältlich. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Kein UN-Kaufrecht in Kenia

    Kenia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

    Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods  - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law abrufbar.

    Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem kenianischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Artikel: Internationale Regeln für internationale Sachverhalte vom 30. November 2020.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Gewährleistungsrecht in Kenia

    Für die kenianische Mängelhaftung gelten die einzelvertraglichen Regelungen und die Common Law Prinzipien, aber auch der Sale of Goods Act.

    Gemäß dem Sale of Goods Act (CAP 31) wird bei einem Warenkauf grundsätzlich keine stillschweigende Vereinbarung über die Qualität der Ware (condition) getroffen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings einige Ausnahmen, unter anderem wenn der Käufer dem Verkäufer den Grund für den Warenkauf mitteilt oder ausdrücklich eine bestimmte Qualität vereinbart wird. Außerdem muss eine Ware einer Beschreibung entsprechen, wenn sie aufgrund dieser Beschreibung gekauft wird.

    Sofern dem Kaufvertrag eine Vereinbarung über die Qualität zugrunde liegt, kann der Käufer auf die vereinbarte Qualität verzichten und vom Vertrag zurücktreten oder eine Garantieverletzung (breach of warranty) geltend machen und damit Schadensersatz verlangen. Ob ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann, hängt nicht von der Wahl des Käufers ab, sondern wird anhand einer Auslegung des Kaufvertrages vorgenommen. Als Schadensersatz gilt die Differenz zwischen der gelieferten Ware und der der Garantievereinbarung entsprechenden Ware.

    Unabhängig von der Vereinbarung der Qualität der Ware kann der Käufer bei der Lieferung von zu viel oder zu wenig Ware die Annahme der Ware verweigern. Akzeptiert er sie, muss er den Kaufpreis auf die erhaltene Ware zahlen. Für den Fall, dass der Käufer keine Ware erhält, kann er vom Verkäufer Schadensersatz verlangen. Ein Gericht kann außerdem die Erfüllung des Vertrages (specific performance) anordnen. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

    Vorschriften zur Verjährung von Ansprüchen befinden sich im Limitation of Actions Act (CAP 22). Vertragliche Ansprüche verjähren danach innerhalb von sechs Jahren.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Vertriebsrecht in Kenia

    Das Vertriebsrecht ist in Kenia in keinem eigenen Gesetz geregelt. Auch andere Gesetze enthalten nur wenige Regelungen, sodass die Common Law Prinzipien anzuwenden sind.

    Die Common Law Grundsätze sind im kenianischen Vertriebsrecht neben dem Equity Law anzuwenden. Das Equity Law besteht aus bestimmten Rechtsregeln und existiert eigenständig neben dem Common Law. Dem Equity Law steht der Gedanke der Gerechtigkeit zugrunde. Es soll dazu verhelfen, in Einzelfällen Gerechtigkeit herzustellen, wenn diese über das formalisierte Rechtssystem nicht hergestellt werden kann. Zur Auslegung des Vertriebsrechts werden auch Gerichtsentscheidungen, insbesondere der obersten kenianischen Gerichte, herangezogen.

    Nach den im Vertriebsrecht verankerten Regelungen in Kenia ist es möglich, einen Handelsvertretervertrag zu vereinbaren. Das kenianische Recht kennt verschiedene Arten von Handelsvertretern. Der general agent ist bevollmächtigt, für seinen Auftraggeber Geschäfte im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit zu schließen. Hingegen wird der special agent für ein bestimmtes Geschäft beauftragt, das außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit liegt.

    Ein Handelsvertretervertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Allerdings benötigt ein Handelsvertreter, der Dokumente signieren soll, eine Vollmachtsurkunde (Power of Attorney). Bei der inhaltlichen Gestaltung eines solchen Vertrages sind die vertraglichen Grundsätze des Law of Contract Act sowie die Common Law Prinzipien und des Equity Law heranzuziehen.

    Ein Handelsvertreter hat das Recht, eine angemessene Vergütung zu erhalten, sofern er sich bei der Ausübung seiner Aufgabe nicht fahrlässig verhalten oder gegen den Vertrag verstoßen hat. Die Höhe der Vergütung kann im Vertrag festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, kann ein Gericht über eine angemessene Vergütung entscheiden. Ein Handelsvertretervertrag wird durch einvernehmliche Vereinbarung, einseitigen Widerruf der Zustimmung zum Vertrag, Erfüllung des Vertrags, Tod oder Unzurechnungsfähigkeit einer Vertragspartei, Zeitablauf oder Vertragsverletzung beendet.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Investitionsrecht in Kenia

    Ausländische Investoren dürfen in Kenia grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Die Kenya Investment Authority unterstützt sie durch verschiedene Dienstleistungsangebote.

    Rechtsgrundlage

    In Kenia gibt es kein reines Investitionsgesetz. Investitionen werden allerdings durch den Investment Promotion Act 2004 geregelt. Darüber hinaus sind der Foreign Investments Protection Act, der Export Processing Zones Act und der Special Economic Zones Act zu beachten.

    Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite der kenianischen Investitionsbehörde Kenya Investment Authority (KenInvest).

    Die KenInvest bietet ausländischen Investoren ein sogenanntes One Stop Center, in dem die für Investoren relevanten Dienstleistungen unter einem Dach zusammengefasst wurden. Dadurch sollen die bürokratischen Schritte für Investoren erleichtert werden. Zu den dort gebotenen Dienstleistungen zählen:

    • Business Registration Service: berät und unterstützt Investoren bei der Gründung und Registrierung ihres Unternehmens;
    • Department of Immigration: unterstützt die Investoren bei der Beantragung der notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen;
    • Kenya Revenue Authority: berät und unterstützt die Investoren bei Steuerfragen;
    • National Environmental Management Authority: berät hinsichtlich Fragen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und des Umweltmanagements;
    • Kenya Power: unterstützt Investoren bei Fragen bezüglich Stromanschlüssen;
    • County Government of Nairobi: erteilt Geschäftslizenzen und andere Genehmigungen für den Bezirk Nairobi;
    • Export Processing Zones Authority: berät Investoren hinsichtlich ihrer Tätigkeit in einer Export Processing Zone (weitere Informationen siehe unten).

    Investitionsbeschränkungen

    Ausländische Investoren dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Lediglich bei den lokalen Beteiligungsrechten gibt es in einigen Bereichen Beschränkungen. So sind beispielsweise mindestens 25 Prozent der Anteile an börsennotierten Unternehmen kenianischen Investoren vorbehalten. Im Informations- und Kommunikationstechnologiesektor gilt eine Quote von 30 Prozent, im Versicherungssektor 25 Prozent und im Telekommunikationssektor 20 Prozent. Außerdem dürfen Ausländer in Kenia kein Grundstück erwerben. Sie dürfen lediglich Pachtverträge bis zu einer Höchstdauer von 99 Jahren abschließen.

    Investitionsanreize

    Ausländische Investoren können bei der KenInvest eine Investitionslizenz (investment certificate) beantragen. Voraussetzung sind Investitionen in Höhe von mindestens 100.000 US-Dollar und eine Erklärung darüber, inwiefern die potenziellen Investitionen für Kenia auf der Grundlage von Kriterien wie Beschäftigung, Qualifizierung, Technologietransfer, Devisengenerierung oder Steigerung der Steuereinnahmen von Nutzen sein werden. Die Investitionslizenz soll die Erteilung der für die Investition notwendigen Genehmigungen erleichtern.

    Weitere Investitionsanreize vergibt die kenianische Regierung in den Exportproduktionszonen (Export Processing Zones, EPZ). Dabei handelt es sich um Bereiche, in denen exportorientierte Investitionen in den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistungen gefördert werden. Investoren in diesen Zonen erhalten insbesondere Steuervorteile, beispielsweise eine Befreiung von der Registrierung zur Mehrwertsteuer, eine Befreiung oder teilweise Befreiung von der Körperschaftsteuer und von der Quellensteuer auf Dividenden. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, Stempelsteuer zu bezahlen und unterliegen keinen Miet- oder Pachtkontrollen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Export Processing Zones Authority, die die EPZ verwaltet, abrufbar.

    Erleichterungen werden darüber hinaus in den Special Economic Zones (SEZ) gewährt. Eine SEZ kann unter anderem ein Industriepark, ein Dienstleistungspark, eine Freihafenzone, eine Freihandelszone, ein Informations- und Kommunikationstechnologiepark, ein Wissenschafts- und Technologiepark, eine Landwirtschaftszone, eine Viehzuchtzone, eine Tourismus- und Erholungszone oder eine Kongress- und Konferenzeinrichtung sein. Zu den Investitionsanreizen, die in einer SEZ gewährt werden, gehören unter anderem die teilweise Befreiung von der Bezahlung der Stempelsteuer, die Garantie, für 20 Prozent der Arbeitnehmer Arbeitsgenehmigungen zu erhalten, eine Befreiung von der Beantragung bestimmter Lizenzen und Genehmigungen oder eine reduzierte Körperschaftsteuer. Die SEZ werden von der Special Economic Zones Authority (SEZA) verwaltet.

    Investitionsschutzabkommen

    Zwischen Deutschland und Kenia besteht ein Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 3. Mai 1996. Er ist am 7. Dezember 2000 in Kraft getreten.

    Investitionsstreitigkeiten

    Kenia ist seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes;  ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes. Damit können sich Investoren bei Investitionsstreitigkeiten gegen Staaten an das ICSID wenden. 

    Investitionsgarantien

    Bei einem Investitionsvorhaben in Kenia können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Gesellschaftsrecht in Kenia

    Ausländische Unternehmen können in Kenia eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gründen. Bei der Gründung von Zweigstellen gibt es jedoch Einschränkungen.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Kenia ist der Companies Act, 2015, zuletzt geändert durch den Companies (Amendment) Act (No. 28 of 2017). Durch diesen wurde das zuvor noch auf britischem Recht aus dem Jahre 1948 basierende Gesellschaftsrecht grundlegend überarbeitet. Zu beachten sind darüber hinaus der Registration of Business Names Act, der Micro and Small Enterprises Act (No. 55 of 2012) und die Companies (Beneficial Ownership Information) Regulations, 2020.

    Gesellschaftsformen

    Zu den Gesellschaftsformen des kenianischen Rechts zählen die Company limited by shares, die Company limited by guarantee und die Unlimited company. Alle drei Gesellschaftsformen können sowohl als Private company als auch als Public company gegründet werden. Darüber hinaus gibt es den Sole Proprietorship, vergleichbar in etwa mit dem deutschen Einzelhandelskaufmann, oder den Limited Liability Partnership. Ausländische Unternehmen können außerdem eine Zweigstelle gründen.

    Private company limited by shares

    Vergleichbar mit der deutschen GmbH ist die Private company limited by shares. Eine derartige Gesellschaft hat maximal 50 Gesellschafter. Die Gesellschafter sind verpflichtet, ein Memorandum of association und Articles of association zu beschließen. Letztere enthalten unter anderem Informationen bezüglich der Ziele der Gesellschaft sowie der Aufgaben der Geschäftsführer und anderer Angestellten. Außerdem ist ein Statement of nominal capital einzureichen, aus dem hervorgeht, wie hoch das nominale Stammkapital und die einzelnen Anteile sind. Es gibt kein Mindestkapital für eine Private company limited by shares. Private companies, die ein Stammkapital von mehr als 5 Millionen kenianische Schilling haben, sind verpflichtet, einen Company secretary einzustellen, der Mitglied des Kenya Institute of Certified Public Secretaries ist. Diese dem deutschen Recht nicht bekannte Position kann durch eine natürliche oder juristische Person ausgeübt werden. Die Haftung der Gesellschafter einer Private company limited by shares ist auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt.

    Public company limited by shares

    Die Public company limited by shares entspricht in etwa einer deutschen Aktiengesellschaft. Eine Public company limited by shares ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der Gründungsurkunde vermerkt ist, dass es sich eine Public company handelt und die Satzung den Gesellschaftern das Recht einräumt, ihre Anteile zu übertragen sowie der Öffentlichkeit nicht verbietet, Aktien und Schuldverschreibungen zu zeichnen. Bei dieser Gesellschaftsform gibt es keine Grenzen hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter, allerdings ist ein Mindestkapital von 6.750.000 Kenia-Schilling erforderlich. Für die Gründung ist ein Memorandum of association und Articles of Association notwendig. Auch ein Statement of nominal capital muss beim Handelsregister eingereicht werden. Bei der Public company limited by shares ist die Haftung wie bei der Private company auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, allerdings ist die Public company stets verpflichtet, mindestens einen Company secretary zu beschäftigen.

    Zweigstelle

    Für die Gründung einer Zweigstelle müssen unter anderem eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags, eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde, eine Liste der Gesellschafter und Geschäftsführer, ein Nachweis über Grundstückseigentum in Kenia sowie die Unternehmensadressen im Gründungsland und in Kenia eingereicht werden. Zweigstellen müssen außerdem einen lokalen Vertreter (local representative) ernennen.

    Registrierung

    Alle Unternehmen können in Kenia elektronisch über die Webseite des Handelsregisters (Business Registration Service, BRS) gegründet werden. Sie sind im Anschluss an die Gründung im Companies Registry einzutragen.

    Weitere Informationen zur Gründung von Unternehmen sind abrufbar auf der Webseite der Kenya Investment Authority (KenInvest), auf der Webseite des Kenya Business Guide sowie auf der Webseite des Companies Registry.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Steuerrecht in Kenia

    Nachstehend finden Sie einen Überblick über das kenianische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Kenia gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.

    Körperschaftsteuer

    Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer ist der Income Tax Act in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der Fassung 2018 auf der Webseite der kenianischen Finanzbehörde. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt zurzeit 30 Prozent. In Kenia nicht ansässige Unternehmen zahlen einen erhöhten Körperschaftsteuersatz von 37,5 Prozent. Steuererleichterungen gibt es insbesondere in den sogenannten Export Processing Zones, wo Unternehmen in den ersten zehn Jahren von der Körperschaftsteuer befreit sind und in den darauffolgenden zehn Jahren 25 Prozent zahlen. Auch in den Special Economic Zones gilt eine reduzierte Körperschaftsteuer, und zwar in Höhe von zehn Prozent für die ersten zehn Jahre und dann in Höhe von 15 Prozent für die nächsten zehn Jahre.

    Einkommensteuer

    Einkommensteuer wird in Kenia, unabhängig von der Ansässigkeit einer Person, auf vor Ort erzieltes Einkommen erhoben. Wer allerdings in Kenia ansässig ist, zahlt auf sein weltweit erwirtschaftetes Einkommen Steuern.

    Je nach Einkommen sind die Einkommensteuersätze ab 1. Januar 2021 wie folgt gestaffelt:

    Jahreseinkommen (in Kenia-Schilling)

    Monatliches Einkommen (in Kenia-Schilling)

    Steuersatz (in Prozent)

    auf die ersten 288.000

    auf die ersten 24.000

    10

    auf die nächsten 100.000

    auf die nächsten 8.333

    25

    auf Einkommen ab 388.000

    auf Einkommen ab 32.333

    30

    Mehrwertsteuer

    Rechtsgrundlage der Mehrwertsteuer ist in Kenia der Value Added Tax Act in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der Fassung 2018 auf der Webseite der kenianischen Finanzbehörde. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 16 Prozent. Eine reduzierte Mehrwertsteuer in Höhe von 8 Prozent gilt für Erzeugnisse aus Erdöl. Daneben fällt auf bestimmte Waren und Dienstleistungen ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Hierzu gehören beispielsweise bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs oder Transportdienstleistungen durch internationale Luftfahrtunternehmen. Andere Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, medizinische Leistungen und Dienstleistungen im Bereich des Tourismus. Die vollständigen Listen sind einsehbar in der First Schedule und der Second Schedule des Value Added Tax Act.

    Unternehmen sind in Kenia immer dann verpflichtet, sich zur Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn sie innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mehr als 5 Milliarden kenianische Schilling machen. Zuständig für die Registrierung ist die kenianische Finanzbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA).

    Für ausländische Dienstleister, die in Kenia keine Niederlassung haben und eine Dienstleistung an ein kenianisches Unternehmen erbringen, gilt ein Reverse-Charge-Verfahren. Die importierte Dienstleistung gilt steuerrechtlich als Dienstleistung des kenianischen Empfängers an sich selber. Der kenianische Dienstleistungsempfänger ist daher verpflichtet, die Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.

    Steuernummer

    Wer in Kenia verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, benötigt eine sogenannte Personal Identification Number (PIN). Die Nummern werden von der kenianischen Finanzbehörde KRA ausgegeben. Steuererklärungen werden in Kenia regelmäßig elektronisch über das System iTax eingereicht.

    Weitere Informationen zum kenianischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Kenya Revenue Authority (KRA) zu finden.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen Deutschland und Kenia besteht seit dem 17. Mai 1977 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches am 17. Juli 1980 in Kraft getreten ist. Das Abkommen ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Gewerblicher Rechtsschutz in Kenia

    Nachfolgend finden Sie Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Kenia.

    Kenia ist Mitglied der Afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum (African Regional Intellectual Property Organization, ARIPO) und hat das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden.

    Darüber hinaus ist der gewerbliche Rechtsschutz in Kenia auch in nationalen Gesetzen geregelt. Dazu gehören beispielsweise der Industrial Property Act, der Trade Marks Act oder der Copyright Act. Gewerbliche Schutzrechte können in Kenia beim Kenya Industrial Property Institute (KIPI) angemeldet werden. Auf der Webseite befinden sich auch weitere Informationen, insbesondere zu den anfallenden Kosten. Es besteht auch die Möglichkeit, die benötigten Anmeldeformulare herunterzuladen.

    Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Kenia sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO).

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Rechtsverfolgung in Kenia

    Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.

    Anerkennung und Vollstreckung

    Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland (siehe § 328 der deutschen Zivilprozessordnung) nur für Zahlungsurteile als verbürgt gilt, soweit es sich um Sachurteile handelt.

    Gerichtssystem

    Das Gerichtssystem Kenias ist unter anderem geregelt in Section 162 der kenianischen Verfassung. Danach ist der Supreme Court das höchste Gericht. Der Supreme Court entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung sowie über Streitigkeiten im Rahmen von Präsidentschaftswahlen. Der Court of Appeal ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Die High Courts sind grundsätzlich zuständig für alle Streitigkeiten, die nicht den anderen Gerichten zugewiesen sind. Über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 20 Millionen kenianische Schilling entscheiden jedoch regelmäßig die Magistrate Courts. Daneben gibt es verschiedene spezialisierte Tribunals, beispielsweise das Competition Tribunal, das Industrial Property Tribunal oder das Micro and Small Enterprises Tribunal.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Kenia am 11. Mai 1989 in Kraft getreten. Es gilt jedoch mit der Einschränkung, dass es nur auf Schiedssprüche anwendbar ist, die in einem anderen Vertragsstaat ergangen sind.  Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).

    Anwälte vor Ort

    Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Nairobi steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Umweltschutzrecht/Nachhaltigkeit in Kenia

    Die kenianische Regierung hat mehrere nationale Gesetze zum Schutz der Umwelt erlassen. Auch internationalen Vereinbarungen hat sie sich angeschlossen.

    Verfassungsrecht und spezielles Gericht

    Allen Umweltschutzgesetzen zugrunde liegt die kenianische Verfassung. Gemäß Art. 10 ist beispielsweise die nachhaltige Entwicklung als nationaler Wert und Grundsatz der Staatsführung definiert. Die kenianische Regierung ist beim Erlass von Gesetzen grundsätzlich verpflichtet, sich an den dort definierten Werten und Grundsätzen zu orientieren. Darüber hinaus garantiert Art. 42 der Verfassung eine saubere und gesunde Umwelt und sieht vor, dass die Umwelt für künftige Generationen geschützt wird. Gemäß Art. 70 kann dieses Recht vor einem Gericht geltend gemacht werden. Die Regierung ist gemäß Art. 69 der Verfassung außerdem verpflichtet, natürliche Ressourcen nachhaltig zu nutzen und zu verwalten und soll sicherstellen, dass die Vorteile daraus gerecht verteilt werden.

    Gemäß Art. 162 der Verfassung wurde mit dem Environmental and Land Court ein spezielles Gericht etabliert, das sich mit Umweltschutzangelegenheiten befasst. Das Gericht hat den Status eines High Court, also des dritthöchsten Gerichts der kenianischen Rechtsprechung. Es ist zuständig sowohl originär als auch für Rechtsmittel für Streitigkeiten in Bezug auf die Umweltschutzplanung, Fragen des Klimawandels oder zu Land- und Landnutzungsrechten.

    Umweltschutzrecht

    Neben der Verfassung sind noch einige weitere Gesetze im Bereich des Umweltschutzrechts zu beachten. Der Environment and Management Co-ordination Act wurde im Jahr 1999 erlassen und ist das kenianische Rahmengesetz im Bereich Umweltschutz. Es legt allgemeine Grundsätze fest, schafft Verwaltungsorgane, legt Umweltqualitätsnormen fest und überprüft, setzt durch und bestraft Umweltverstöße.

    Durch den Environment and Management Co-ordination Act wurde auch die nationale Umweltbehörde National Environmental Management Authority (NEMA) gegründet. Ihre Aufgabe ist es, umweltrelevante Angelegenheiten zu überwachen und umweltpolitische Maßnahmen umzusetzen.

    Nachhaltigkeit

    Ziel des Climate Change Act 2016 ist es, einen Rechtsrahmen für verstärkte Reaktionen auf den Klimawandel zu schaffen sowie Mechanismen und Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel bereitzustellen. Der Climate Change Act 2016 gibt der kenianischen Regierung eine Rechtsgrundlage für ihre Klimaschutzaktivitäten durch den Nationalen Aktionsplan für Klimawandel und gründet den National Climate Change Council sowie den Climate Fund. Letzterer soll vor allem finanzielle Mittel für konkrete Klimaschutzmaßnahmen beschaffen.

    Außerdem soll der Energy Act 2019 dazu führen, dass erneuerbare Energien gefördert werden.

    Internationale Konventionen

    Neben den nationalen Gesetzen hat Kenia im Bereich des Umweltschutzrechts auch einige internationale Konventionen ratifiziert. Dazu gehören unter anderem die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Auch das Übereinkommen von Paris hat die kenianische Regierung unterzeichnet, wonach sie sich verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung zu ergreifen.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

  • Informationen über Kenia/Kontaktadressen

    Über den Länderbericht Recht kompakt Kenia hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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