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Zollbericht Kolumbien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und weitere Einfuhrabgaben

Importwaren werden mit dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer belastet. Daneben erhebt Kolumbien Verbrauchsteuern auf unterschiedliche Produkte.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zolltarif

Kolumbien verwendet wie die Partnerländer Peru und Ecuador, den Gemeinsamen Zolltarif der Andengemeinschaft (Nomenclatura Arancelaria Común de la Comunidad Andina – NANDINA), der auf dem Harmonisierten System (HS) aufbaut. Im NANDINA ist das sechsstellige HS auf zehn Stellen erweitert.

Die Zollbehörde Kolumbiens (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales - DIAN) stellt eine Datenbank mit produktspezifischen Informationen zu den Einfuhrzöllen und -steuern, Zollpräferenzen sowie Einfuhrbeschränkungen gemäß der Nomenklatur des Zolltarifs im Internet bereit. Nach Eingabe der vierstelligen HS-Position oder der sechsstelligen HS-Unterposition werden unter anderem Informationen zu den Einfuhrzöllen (dafür auf den Begriff "Gravamen" klicken ) sowie zu weiteren Einfuhrabgaben etwa der Mehrwertsteuer ("IVA“), zum Einfuhrregime ("régimen de comercio") und zu den erforderlichen Einfuhrdokumenten ("documentos soporte") bereitgestellt. 

Einfuhrabgaben 

Einfuhrzoll

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Einfuhrzolls (gravamen arancelario) ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Hinzuzurechnen sind Transport- und Versicherungskosten bis zum Einfuhrort in Kolumbien (CIF-Wert). 

Mehrwertsteuer

Überdies sind Wareneinfuhren in Kolumbien mehrwertsteuerpflichtig (Impuesto al Valor Agregado - IVA). Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent.

Verbrauchsteuern 

"Impoconsumo"

Alkoholische Getränke und Tabakwaren unterliegen der Verbrauchsteuer "Impoconsumo" (Impuesto al Consumo). Ebenso sind Fahrzeuge, Motorräder, Schiffe und Flugzeuge steuerpflichtig. Für diese Produkte kann der Steuersatz acht oder 16 Prozent betragen. 

"Impuesto Saludable"

Die "Impuesto Saludable“ wurde in Kolumbien mit dem Gesetz 2277 vom 13. Dezember 2022 eingeführt. Dabei wird zwischen Getränken und Lebensmitteln wie folgt unterschieden:

  • Ultra-verarbeitete zuckergesüßte Getränke wie zum Beispiel Fruchtsäfte und Mineralwasser mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln werden mit der IBUA (Impuesto a las Bebidas Ultraprocessadas Azucaradas) belastet. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz, je nach Zuckergehalt pro 100 Milliliter, 28 oder 55 kolumbianische Pesos (1 Euro = rund 4,39 kolumbianische Pesos, Stand: Juni 2024). Für das Jahr 2025 wird er auf 38 beziehungsweise 65 kolumbianische Pesos ansteigen. 
  • Ultra-verarbeitete Lebensmittel, die industriell hergestellt werden und/oder einen hohen Gehalt an zugesetztem Zucker, Natrium oder gesättigten Fettsäuren aufweisen, werden mit der ICUI (Impuesto a los Productos Comestibles Ultraprocesados Industrialmente) besteuert. Zu den betroffenen Produkten zählen etwa Wurstwaren, Bäckerei- und Konditoreierzeugnisse, Schokolade und sonstige kakohaltige Lebensmittelzubereitungen. Bemessungsgrundlage ist CIF-Wert zuzüglich Zoll. Aktuell liegt der Steuersatz bei 15 Prozent. Ab 2025 wird er 20 Prozent betragen. 

Die kolumbianische Zollbehörde stellt eine vollständige Liste von Produkten, auf die die "Impuesto Saludable" erhoben wird im Internet bereit. 

Verbrauchssteuer auf Plastiktüten

Eine Verbrauchsteuer auf Plastiktüten soll der Herstellung und Einfuhr von umweltschädlichen Plastiktüten den Anreiz nehmen. Der Steuersatz wird zu Beginn jeden Jahres neu festgelegt. Für das Jahr 2024 beträgt er gemäß Rundschreiben der DIAN 66 kolumbianische Pesos je Tüte.

Hersteller und Importeure von biologisch abbaubaren, mehrfach verwendbaren oder umweltfreundlichen Plastiktüten können eine Verbrauchsteuerbefreiung oder -begünstigung beantragen. Ob und in welchem Maße ein Produkt umweltfreundlich ist, untersucht die nationale Umweltbehörde (Autoridad de Licencias Ambientales - ANLA) auf Antrag des Herstellers oder Importeurs. Sie stellt Herstellern und Importeuren dann innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung entsprechende Zertifikate für eine Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung aus. Zertifikate sind ein Jahr lang gültig.

Mineralölsteuer

Benzin und Dieselkraftstoff (ACPM) unterliegen der Mineralölsteuer (Impuesto Nacional a la Gasolina y el APCM).

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