Zollmeldung Kongo, Demokratische Republik Umsatzsteuer
Mehrwertsteuer auf Zement und lebensnotwendige Güter ausgesetzt
Die Demokratische Republik Kongo befreit Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Vorprodukte für die Zementherstellung vorübergehend von der Mehrwertsteuer.
15.06.2022
Von Andrea Mack | Bonn
Die Demokratische Republik Kongo setzt bei der Einfuhr von bestimmten Gütern des Grundbedarfs die Mehrwertsteuer für vorerst sechs Monate aus. Zu den Waren gehören Fleisch, Fisch, Milchpulver, Öle, Zucker, Jodsalz, Tomatenmark, Wasser, Seifen und Desinfektionsmittel. Die Aussetzung der Einfuhrumsatzsteuer gilt bis zum 14. Oktober 2022.
Zudem können Rohstoffe zur Herstellung von grauem Zement für zwölf Monate bis zum 14. April 2023 mehrwertsteuerfrei in die DR Kongo eingeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Additive für Zement, Mörtel, Beton und ähnliche Zusammensetzungen, Gips sowie Verpackungsmaterial aus Polypropylen.
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt 16 Prozent.
Weitere Informationen:
- Generaldirektion für Steuern DGI
- Arrêté Ministériel N°CAB/MIN/FINANCES/2022/013 (Rohstoffe für Zementherstellung)
- Arrêté Ministériel N°CAB/MIN/FINANCES/2022/014 (Waren des Grundbedarfs)