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Zollmeldung Kongo, Demokratische Republik Einfuhrverbote

Vorübergehendes Einfuhrverbot für Bier und Erfrischungsgetränke

Das Einfuhrverbot gilt für zwölf Monate. 

Von Andrea Mack | Bonn

Die kongolesische Regierung hat mit dem Ministerialerlass N°011/CAB/MIN.COMEXT/24 vom 26. Juni 2024 die Einfuhr von Bieren und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken im gesamten Staatsgebiet vorübergehend ausgesetzt. Das Einfuhrverbot gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Ziel der erneut beschlossenen Maßnahme ist, die Abhängigkeit von Importen zu verringern, die lokale Industrie zu schützen und Betrug an den Grenzübergängen zu bekämpfen.

Bei Versorgungsengpässen, bei denen Verbraucher nur schwer Zugang zu lokalen Produkten haben, kann das Ministerium für Außenhandel eine Ausnahmegenehmigung für die Einfuhr erteilen. Verbotene Produkte, die ohne vorherige Genehmigung in die Demokratische Republik Kongo eingeführt werden, werden vernichtet oder zurückgesandt.

Quellen: 

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