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Portal 21 Lettland

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Gewerberecht in Lettland

Die Grundlagen des lettischen Rechts der Wirtschaftstätigkeit finden sich im lettischen Handelsgesetzbuch (lettische Originalfassung - Komerclikums abgekürzt lett.HGB), welches diesbezüglich zum Jahresbeginn 2005 das bis dahin gültige Gesetz über die Unternehmertätigkeit abgelöst hatte.

Natürliche Personen und juristische Personen bekommen nach Artikel 13 lett.HGB bei ihrer Eintragung in das Handelsregister eine Registrierungsbescheinigung (Reģistrācijas apliecība), welche durch die lettische Handelsregisterbehörde unterzeichnet und durch ein offizielles Siegel bestätigt wird und die folgenden Angaben enthält:

  • Firmenname (firmu)
  • Art des Unternehmens (veidu)
  • Registrierungsnummer (reģistrācijas numuru)
  • Registrierungsort (reģistrācijas vietu)
  • Registrierungsdatum (reģistrācijas datumu)

Natürliche Personen sind nur dann als Einzelkaufleute registrierungspflichtig, soweit ihr Jahresumsatz 200.000 Lats (entspricht etwa 280.000 Euro) übersteigt oder aber 20.000 Lats (entspricht etwa 28.000 Euro) übersteigt, dafür aber die gleichzeitige Beschäftigung von mehr als 5 Arbeitnehmern erfordert (Artikel 75 lett.HGB Komerclikums).

Lettisches Handwerksrecht

Der Handwerksberuf ist in Lettland als solcher bekannt und auch in einer landesweiten Handwerkskammer, den 26 Kreishandwerkerschaften und 52 Innungen organisiert.

Die Lettische Handwerkskammer (Latvijas Amatniecības kamera) veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für das Handwerk relevanten Rechtsgrundlagen in einer Zusammenstellung auf Lettisch (auch in englischer Übersicht).

Auch in Lettland gibt es darüber hinaus bei bestimmten Berufen ganz besondere Qualifikationsanforderungen.

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Lettland

Zum 4.5.2010 ist das lettische Gesetz zur Freiheit der Dienstleistungen in Kraft getreten (Brivas pakalpojumusniegsanas likums).

Aus Sicht des Empfängers von Dienstleistungen dürften dabei folgende Regelungen besondere Bedeutung haben:

  • Artikel 8 (A): Ermächtigungsgrundlage zur gesetzlichen Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz des Dienstleistungsempfängers
  • Artikel 8 (B): Anerkennung ausländischer Berufshaftpflichtversicherungen des Dienstleistungserbringers aus einem anderen Mitgliedstaat
  • Artikel 10: Weitere Rechte des Dienstleistungsempfängers

Das lettische Dienstleistungsfreiheitsgesetz dient der Umsetzung der sogenannten Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) in Lettland und wurde am 31.3.2010 im dortigen Gesetzblatt Latvijas Vestnesis unter der Kennung „LV“, 62 (4254), 20.04.2010 veröffentlicht.

Lettische Dienstleister

Bei der Suche nach einem lettischen Dienstleister können dortige Internetportale hilfreich sein, die zahlreiche Unternehmenseinträge und Geschäftsangebote, nicht zuletzt für den Dienstleistungsbereich, beinhalten.

An erster Stelle sei hier das sog.--sogenannte Verzeichnis der lettischen Exporteure und Importeure (Latvian Export and Import Directory) genannt, das von der staatlichen Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands (Latvijas Investīciju un attīstības aģentūra - The Investment and Development Agency of Latvia) betrieben wird (Kontaktinformationen finden Sie in unserer Rubrik "Anlaufstellen für Unternehmen").

Unter "companies" kann gezielt nach lettischen Unternehmen, unter "proposals" nach Geschäftsangeboten in bestimmten Branchen recherchiert werden.

Daneben führt ein Link zur Initiative "Export and Innovation Award". Dort werden führende Unternehmen verschiedener Branchen gelistet, die auf Grund besonderer Qualitätsmerkmale in die engere Auswahl der Kandidaten für den Titel "Latvias Best Exporter" berufen wurden.

Der deutsche Dienstleistungsempfänger hat ausnahmsweise auch die Möglichkeit, Auskünfte über Melderegistereinträge des zentralen lettischen Melderegisters zu erhalten. Trotz der strengen Datenschutzbestimmungen ist dies insbesondere dann möglich, wenn dargelegt werden kann, dass die gesuchte Person einen Vertragsabschluss beabsichtigt.

Weitere Einzelheiten hierzu lassen sich einem Merkblatt zu Adressauskünften in Lettland entnehmen, das auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Riga abrufbar ist.

Architekten in Lettland

Zur Berufsausübung als Architekt in Lettland ist, um nur ein weiteres Beispiel zu nennen, eine Registrierung beim Lettischen Architektenverband (Latvijas Arhitektu savienība) erforderlich.

Dieser organisiert unter anderem Fortbildung und Prüfung der Architekten, überwacht die Einhaltung der Berufsregeln; Satzung (Biedrības “Latvijas Arhitektu savienība” statūti) und Berufsregeln bzw.--beziehungsweise Ethikkodex (Ētikas kodekss) sind in auf der Internetseite abrufbar (Kontaktinformationen finden Sie in unserer Rubrik "Anlaufstellen für Unternehmen").

Der Lettische Architektenverband führt auch eine alphabetische Liste der in Lettland zertifizierten Architekten, die auf seiner Internetseite online eingesehen werden kann. Sie umfasst Informationen zur Telefonnumer, Zertifikatsnummer, Studienort und/oder Mitgliedschaft im Lettischen Architektenverband.

Der Lettische Architektenverband gibt zwar eine Honorarordnung vor, diese hat aber rein empfehlenden Charakter.

In Lettland zugelassene Rechtsanwälte

In Lettland sind Rechtsanwälte in der sog.--sogenannten Kammer der vereidigten Rechtsanwälte organisiert (Latvijas Zvērinātu advokātu padome).

Auf der Internetseite dieser Kammer ist ein Verzeichnis der vereidigten Rechtsanwälte (zvērināti advokāti / sworn advocates) Lettlands in regionaler Untergliederung online zugänglich.

An gleicher Stelle findet sich auch das Gesetz über die Rechtsanwaltskammer, deren Berufsregeln sowie ihr Verhaltenskodex (jeweils englisch/ lettisch: law on the bar/ Latvijas Republikas Advokatūras likums, statutes/ statūti, code of ethics/ ētikas kodekss).

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

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