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Pflichtversicherung
28.12.2017
Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)
Pflichtversicherungen gibt es in Lettland vor allem im Baubereich.
Dort sieht das lettische Baugesetz in Artikel 40 ausdrücklich vor, dass die Ausstellung einer Baugenehmigung an das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (civil legal liability mandatory insurance) für den Bauunternehmer oder Bauherrn geknüpft ist.
Die Einzelheiten einer solchen lettischen Bau-Haftpflichtversicherung wie etwa deren Mindesthöhe werden dabei auf der Grundlage von Artikel 41 des lettischen Baugesetzes durch eine Verordnung der Regierung geregelt.
Darüber hinaus gibt es in Lettland eine Pflichtversicherung zur Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen, die unter der Aufsicht der Staatlichen Sozialversicherungsbehörde in einem eigenen Gesetz geregelt ist.
Diese Pflichtversicherung umfasst gemäß Artikel 14 des genannten Gesetzes vor allem Zahlungen bei Berufskrankheit, dauerhafter Berufsunfähigkeit sowie bei Invalidität; umfasst sind weiter medizinische Behandlung sowie die medizinische wie auch berufliche Rehabilitation.
Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)