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Zollmeldung Madagaskar Zolltarif, Einfuhrzoll

Keine Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr von Schmierölen

Die von der Delegation Madagaskar eingeleitete Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von Schmierölen wurde ohne Verhängung einer Maßnahme abgeschlossen. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 17. Dezember 2021 wurde die Schutzmaßnahmenuntersuchung, die bereits am 14. August 2019 auf Ersuchen der Delegation Madagaskars eingeleitet wurde, ohne Verhängung einer Maßnahme abgeschlossen.

Die Untersuchung hat sich auf Schmieröle mit der madagassischen Zolltarifnummer 2710 19 33 bezogen. Grund für die Einleitung des Verfahrens war der unvorhergesehene Anstieg an Einfuhren von Schmierölen aus Drittstaaten, der eine Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, befürchten ließ. 

Weitere Informationen:

Bericht über die Einleitung des Verfahrens vom 28. August 2019

Bericht über den Abschluss des Verfahrens vom 17. Dezember 2021

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