Maltesische Dienstleister müssen nach maltesischem Recht sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit derjenigen geschützt wird, auf die sich die Arbeiten auswirken (beispielsweise ihre Arbeitnehmer). Diese Pflicht besteht auch, wenn die Tätigkeiten durch Externe erbracht werden.
Der Arbeitgeber muss dabei geeignete Maßnahmen der Gefahrenprävention treffen, die bestimmte Grundprinzipien beachten. Zu diesen Grundprinzipien gehören unter anderem die Risikovermeidung und -reduzierung, die Identifizierung und Bewertung von Gefahren der jeweiligen Arbeiten und die Entwicklung einer Gefahrenvermeidungsstrategie. Der Arbeitgeber hat seine Arbeitnehmer dementsprechend zu schulen. Über die Einhaltung dieser Grundsätze wacht die maltesische Behörde für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Occupational Health and Safety Authority). Das zur Einrichtung dieser Behörde erlassene Gesetz (Att dwar l-Awtorità għas-Saħħa u s-Sigurtà fuq il-Post tax-Xogħol/ Occupational Health and Safety Authority Act) stellt gleichzeitig die gesetzliche Grundlage der eben beschriebenen Arbeitgeberpflichten dar.
Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2024)