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Portal 21 Malta

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Dienstleistungssektoren

Maltesische Finanzdienstleister unterstehen seit dem Jahre 2002 der Aufsicht der Finanzdienstleistungsbehörde (Malta Financial Services Authority - abgekürzt: MFSA), die in Malta auch die Genehmigungen für Banken und andere Finanzdienstleister vergibt. Vor einer Genehmigung überprüft die MFSA unter anderem die Integrität des Finanzdienstleisters. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind vor allem das Bankengesetz Maltas (Banking Act / Att dwar il-Kummerċ Bankarju) und das maltesische Finanzinstitutionengesetz (Financial Institutions Act / Att dwar Istituzzjonijiet Finanzjarji).

Auf der Webseite der MFSA gibt es eine Suchfunktion für Finanzdienstleister, die eine Genehmigung haben.

Zur Vertretung der kaufmännischen und industriellen Gemeinschaft Maltas ist nach Artikel 120 des maltesischen Handelsgesetzbuches (Commercial Code / Kodiċi tal-Kummerċ) die Industrie- und Handelskammer Maltas mit Sitz in Valetta berufen (Chamber of Commerce, Enterprise and Industry - nachstehend: CCEI).

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) ist insbesondere durch das neue maltesische Dienstleistungsgesetz (Services (Internal Market) Act / Att dwar Servizzi li jingħataw fis-Suq Intern) umgesetzt worden. Dieses vereinfacht vor allem Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren für Dienstleister. Das Dienstleistungsgesetz erlegt allerdings auf der anderen Seite Dienstleistern in Malta bestimmte Informationspflichten auf. Zu den Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Name, Rechtsform, Rechtsstatus und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine Umsatzsteueridentifikationsnummer,
  • seine Unternehmensregisternummer,
  • bei reglementierten Berufen (siehe unten) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie nicht aus dem Kontext hervorgehen) und deren Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Weitere Ausführungen zu den nach dem maltesischen Dienstleistungsgesetz nötigen Informationspflichten enthalten auch die Rubriken Internationales Privatrecht, Vertragsrecht, Pflichtversicherung, Zuständige Gerichte und Außergerichtliche Streitbeilegung dieses "Portal 21"-Malta-Beitrages.

Reglementierte Berufe

Etliche Berufe in Malta sind reglementiert im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG). Einen reglementierten Beruf kennzeichnet, dass seine Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Dies gilt in Malta für viele rein geistig tätige Dienstleister wie etwa Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Abschlussprüfer (accountants und auditors), Rechtsanwälte (advocates), Ingenieure (engineers) und Architekten (Periti). Aber auch eher praktisch arbeitende Dienstleistungserbringer, beispielsweise der Taxi- beziehungsweise Lieferwagenfahrer (white window mini-van driver) oder Elektriker (wireman), zählen zu den reglementierten maltesischen Berufen. Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie wurde in Malta vor allem durch das Gesetz über die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen (Mutual Recognition of Qualifications Act / Att dwar ir-Rikonoxximent Reċiproku ta’ Kwalifiki) umgesetzt. Dessen Anhang (Schedule) enthält nicht nur eine Liste der in Malta reglementierten Berufe. Vielmehr werden auch zuständige Behörden genannt und oft überdies ein Hinweis auf die gesetzliche Grundlage der Reglementierung des jeweiligen Berufes gegeben. In Ausführung dieses Gesetzes erging überdies im Jahr 2007 eine Rechtsverordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (Recognition of Professional Qualifications Regulations 2007).

Handwerk in Malta

Zum Handwerk zählen in Malta 46 Gewerke, die im maltesischen Handwerkserlass (Maltese Craft (Constitution) Order) aus dem Jahr 2001 aufgezählt sind. Hierunter fallen unter anderem:

  • verschiedene Arten der Lebensmittelproduktion (etwa Bäckerei, Konditorei, Imkerei, Getränkeproduktion),
  • Bootsbau,
  • Stein-, Holz-, Leder-, Glas-, Textil-, Edelmetall- und Restaurierungsarbeiten,
  • Druckerei und verwandte Gewerke.

Die maltesische Regierung hält ein Register der maltesischen Handwerkerinnen und Handwerker bereit. Die Interessenvertretung obliegt dem Handwerksrat Maltas (Malta Crafts Council / Att dwar il-Kunsill Malti għall-Artiġjanat). Der Handwerksrat ist eine autonome, nicht gewinnorientierte Organisation, bei der sich maltesische Handwerker freiwillig registrieren können (Näheres hierzu unter Register). Er gibt darüber hinaus Zertifikate für die Echtheit maltesischer Handwerksprodukte heraus.

Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz

Maltesische Dienstleister müssen nach maltesischem Recht sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit derjenigen geschützt wird, auf die sich die Arbeiten auswirken (beispielsweise ihre Arbeitnehmer). Diese Pflicht besteht auch, wenn die Tätigkeiten durch Externe erbracht werden.

Der Arbeitgeber muss dabei geeignete Maßnahmen der Gefahrenprävention treffen, die bestimmte Grundprinzipien beachten. Zu diesen Grundprinzipien gehören unter anderem die Risikovermeidung und -reduzierung, die Identifizierung und Bewertung von Gefahren der jeweiligen Arbeiten und die Entwicklung einer Gefahrenvermeidungsstrategie. Der Arbeitgeber hat seine Arbeitnehmer dementsprechend zu schulen. Über die Einhaltung dieser Grundsätze wacht die maltesische Behörde für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Occupational Health and Safety Authority). Das zur Einrichtung dieser Behörde erlassene Gesetz (Att dwar l-Awtorità għas-Saħħa u s-Sigurtà fuq il-Post tax-Xogħol/ Occupational Health and Safety Authority Act) stellt gleichzeitig die gesetzliche Grundlage der eben beschriebenen Arbeitgeberpflichten dar.

Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2024)

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