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Rechtsbericht | Marokko | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Marokko

Einen ersten Überblick über den gewerblichen Rechtsschutz in Marokko erhalten Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert

Patentrecht

Das Patentrecht ist in Gesetz Nr. 17/1997 und Ergänzungsgesetz Nr. 31/2005 (Loi no. 17-97 relative à la protection de la propriété industrielle sowie Loi no 31-05) geregelt. Die Schutzfrist für Patente beträgt 20 Jahre (Art. 17), wobei allerdings die Gebühren rechtzeitig bezahlt werden müssen. Die Abtretung des Patents oder die Lizenzierung der Erfindung muss beim Patent- und Markenamt registriert werden, sonst ist sie Dritten gegenüber nicht gültig. Wird ein Patent innerhalb von vier Jahren ab Antragstellung oder innerhalb von drei Jahren ab Erteilung nicht benutzt, so kann einem Dritten eine Zwangslizenz eingeräumt werden. Marokko hat den Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens unterzeichnet.

Markenrecht

Das Markenrecht ist ebenfalls in Gesetz Nr. 17/1997 und Ergänzungsgesetz Nr. 31/2005 geregelt. Audio- und Geruchsmarken können gemäß der Neufassung des Gesetzes ebenfalls geschützt werden. Marokko hat die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums sowie das Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken unterzeichnet.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist im Gesetz Nr. 2-00 aus dem Jahr 2014 geregelt. Dieses Gesetz gilt für literarische und künstlerische Werke. Insbesondere geschützt sind: schriftlich ausgedrückte Werke, Computersoftware, Vorträge, Ansprachen, Predigten und andere Werke, die aus Worten bestehen, Musikalische Werke, audiovisuelle Werke einschließlich kinematografischer Werke, Werke der bildenden Künste, einschließlich Zeichnungen, Gemälde, Stiche, Lithographien, Lederdrucke und alle sonstigen Werke der bildenden Künste, Werke der Architektur, Werke der Fotografie und Werke der angewandten Künste.

Marokko hat zudem die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst unterzeichnet. Werke der Kunst, Literatur und Wissenschaft unabhängig von Art, Bedeutung oder Zweck werden zu Lebzeiten und 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt.

Designs und industrielle Modelle

Designs und industrielle Modelle sind nach Registrierung für die Dauer von fünf Jahren geschützt. Dieser Schutz kann zweimal für die Dauer von jeweils weiteren fünf Jahren verlängert werden.

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