Zollmeldung Marokko Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Einfuhrlizenz für Gebrauchtwaren
Die im November 2023 eingeführte Lizenzpflicht für die Einfuhr gebrauchter Textilien, Möbel und bestimmter Elektrogeräte wurde aufgehoben.
05.01.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die marokkanische Zollverwaltung teilte im November 2023 in einem Rundschreiben mit, dass folgende Waren in gebrauchtem Zustand nur noch mit einer Einfuhrlizenz in Marokko eingeführt werden dürfen:
- Teppiche und andere Bodenbeläge
- Holzprodukte wie Fenster, Türen und Ziergegenstände
- Holzmöbel
- Bettwaren wie Matratzen und Sprungrahmen
- Haushaltsgeräte wie Spülmaschinen und Kühlschränke
Das entsprechende Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6511/311 enthält die Zollkapitel der betroffenen Gebrauchtwaren. Die Maßnahme wurde mit dem Rundschreiben der Zollverwaltung Nr. 6524/311 vom 2. Januar 2024 wieder aufgehoben.
Die vollständige Liste der Waren, für die eine Einfuhrlizenz notwendig ist, stellt das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel zur Verfügung. Dazu gehören etwa chemische Erzeugnisse, bestimmte Abfälle, Schutzmasken, bestimmte Motoren für den Antrieb von Wasserfahrzeugen sowie Drohnen.