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Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrlizenz für Halbzeug aus Stahl

Importeure von Halbzeug aus Stahl müssen eine Einfuhrlizenz in Marokko beantragen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel hat rechteckiges Halbzeug aus Stahl mit der Zolltarifnummer 7207.11.00 auf die Liste der lizenzpflichtigen Waren gesetzt. Mit dieser Maßnahme soll eine mengenmäßige Beschränkung der Einfuhr erreicht werden. Die Einfuhrlizenz wird vom marokkanischen Importeur in Marokko beantragt. Ausländische Exporteure dieser Waren müssen ein Formular mit Fragen zum Unternehmen, zum Produkt und zu bisherigen Exporten nach Marokko ausfüllen.

Zu den lizenzpflichtigen Waren zählen in Marokko grundsätzlich sämtliche gebrauchten Waren, verschiedene chemische Substanzen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, runderneuerte und gebrauchte Luftreifen, Pulver und Sprengstoffe, pyrotechnische Artikel, Thermometer, Abfälle und Schrott aus unedlen Metallen, Messer, Waffen (auch als Antiquitäten), Asbest, unbemannte Flugobjekte (Drohnen) sowie Kühl- und Gefriergeräte, die ozonschädigende Substanzen enthalten.

Die Mitteilung über die mengenmäßige Einfuhrbeschränkung wurde im Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6573/311 vom 14. Juni 2024 veröffentlicht. Der entsprechende Erlass des Ministeriums ist im Amtsblatt Marokkos Nr. 7306 vom 6. Juni 2024 zu finden. 

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