Zollmeldung Marokko Exportkontrolle
Marokko schränkt Ausfuhr von Arganöl ein
Ab 1. Juli 2022 ist eine Exportlizenz nötig.
27.04.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die marokkanische Zollverwaltung hat mitgeteilt, dass der Export von Arganöl eingeschränkt wird. Betroffen sind Produkte mit den marokkanischen Zolltarifnummern ex 1515.90.92.00, ex 1515.90.89.00 und ex 3304.99.00.10 in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als fünf Litern.
Für den Export dieser Produkte ist ab dem 1. Juli 2022 eine Ausfuhrlizenz notwendig. Die Lizenz muss in der Außenhandels-Plattform PortNet beantragt werden. Hierfür ist eine Kopie der Pro-forma-Rechnung vorzulegen.
Quellen:
- Runderlass der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6312/311 vom 6. April 2022
- Avis Nr. DRFC/04/2022 des marokkanischen Ministeriums für Handel und Industrie