Zollmeldung Marokko
Marokko – Verlängerung der Schutzmaßnahme für Walzdraht und Betonstahl
06.01.2016
Bonn (gtai) – Die marokkanische Regierung hat die Schutzmaßnahmen für Walzdraht und Betonstahl um drei Jahre verlängert. Betroffen sind weiterhin die Erzeugnisse mit den marokkanischen Zolltarifnummern 7213919000 für Walzdraht und 7214209000 sowie 7214999100 für Betonstahl, siehe unsere Meldung vom 3.4.14. Die Zollkontingente werden jedes Jahr um 10% erhöht. Der spezifische Zusatzzoll, der für Einfuhren oberhalb des Zollkontingents anfällt, bleibt bei 0,55 MAD/kg.
Zollkontingente für Walzdraht und Betonstahl – Einfuhren in Tonnen
| Inkrafttreten der Maßnahme bis 31.12.16 | 1.1.17-31.12.17 | 1.1.18-31.12.18 |
Walzdraht | 121.000, davon 88.330 für die EU | 133.100 | 146.410 |
Betonstahl | 72.600, davon 60.990 für die EU | 79.860 | 87.846 |
Bestimmte Entwicklungsländer, die im „Avis public n°18/15“ genannt werden, sind von der Schutzmaßnahme grundsätzlich nicht betroffen.
Importeure können bis zum 15.1.16 ihren Antrag auf Kontingentszuteilung stellen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind im „Avis n°20/15“ zu finden.
Quellen: