Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen
Schutzmaßnahme für Faserplatten aus Holz
Die Einfuhren von Faserplatten aus Holz sind in einem Ausmaß gestiegen, dass eine Schädigung des marokkanischen Wirtschaftszweigs droht.
23.04.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die marokkanische Zollverwaltung informiert mit dem Rundschreiben Nr. 6651/211 vom 11. April 2025 über die Einführung einer Schutzmaßnahme auf Holzfaserplatten. Die Maßnahme umfasst einen Zusatzzoll in Höhe von einem Dirham pro Kilogramm importierter Ware. Sie ist am 15. April 2025 in Kraft getreten und gilt für drei Jahre.
Ein bestimmtes Zollkontingent ist vom Zusatzzoll ausgenommen. Zudem sind Einfuhren aus zahlreichen im Anhang des Rundschreibens genannten Ländern ebenfalls ausgenommen.
15. April 2025 bis 20. Februar 2026 | 21. Februar 2026 bis 20. Februar 2027 | 21. Februar 2027 bis 20. Februar 2028 | |
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Jahreskontingent in Tonnen | 16.000 | 17.600 | 19.360 |
Vorherige Verfahrensschritte
Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel hat eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung eröffnet. Die Untersuchung betraf Faserplatten aus Holz mit den marokkanischen Zolltarifnummern 4411.12.00.90, 4411.13.00.90, 4411.14.00.90, 4411.92.00.90, 4411.93.00.90 und 4411.94.00.90.
Der Antrag auf die Einleitung einer Untersuchung basiert auf Indizien für eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleiche oder gleichartige Waren herstellt. Die Schädigung sei durch einen Anstieg der Einfuhren um 145 Prozent im Zeitraum zwischen 2019 und 2023 verursacht worden. Mit der Einleitung des Verfahrens wurde die Absicht verfolgt, diese Schädigung zu beheben oder zu verhindern. Stellungnahmen interessierter Parteien waren bis zum 26. März 2024 schriftlich beim Ministerium einzureichen. Die Adresse und weitere Informationen sind in der Mitteilung DDC/02/2024 vom 19. Februar 2024 enthalten.
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