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Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Schutzzoll für warmgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl

Marokko verlängert die Schutzmaßnahme auf Einfuhren warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen oder Stahl um weitere drei Jahre.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die marokkanische Zollverwaltung informiert in ihrem Rundschreiben Nr. 6469/211 über die Verlängerung der Schutzmaßnahme für bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen oder Stahl. Betroffen sind folgende (Unter-)Positionen des marokkanischen Zolltarifs: 7208, 7211.13, 7211.14, 7211.19, 7225.30, 7225.40, 7226.20.00.11, 7226.20.00.20, 7226.20.00.51, 7226.20.00.52, 7226.20.00.59, 7226.91 und 7226.99.80.00.

Auf Einfuhren dieser Erzeugnisse fällt demnach bis 18. Juni 2026 ein Zusatzzoll an. Im ersten Jahr, beginnend mit dem 18. Juni 2023, liegt der Zollsatz bei 22 Prozent. In den folgenden drei Jahren soll der Zoll stufenweise um einen Prozentpunkt sinken. Einfuhren aus Entwicklungsländern sind von der Schutzmaßnahme nicht betroffen. Die Länderliste ist im Anhang des entsprechenden Rundschreibens zu finden. 

Derzeit werden folgende Produkte ebenfalls bei ihrer Einfuhr in Marokko mit Schutzzöllen belegt: Holzplatten sowie kaltgewalzte und plattierte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl.

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