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Zollmeldung Marokko Einfuhrabgaben

Zollbefreiung für Öle und Ölsamen

Marokko reagiert mit einer Zollbefreiung auf die steigenden Preise für Grundnahrungsmittel. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die marokkanische Zollverwaltung teilte mit, dass sie seit dem 3. Juni 2022 keinen Einfuhrzoll mehr für bestimmte Öle und Ölsamen erhebt. Von der Zollbefreiung profitieren Importeure von Sonnenblumenöl, Rapsöl, Mais- und Sojaöl. Aber auch Sonnenblumenkerne und einige andere Ölsamen werden nicht mehr mit dem Zoll belastet.

Zuvor lag der Zollsatz für diese Produkte bei 2,5 Prozent. Für Ursprungswaren der Europäischen Union galt bei Vorlage eines Ursprungsnachweises der Nullsatz.

Im April 2022 hat Marokko die Ausfuhr von Arganöl eingeschränkt, siehe unsere Meldung vom 27. April 2022. 

Weitere Informationen:

Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6333/211 vom 2. Juni 2022.

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