Zollbericht Mauritius Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen
Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
10.05.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Um das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, unterliegen ausgewählte Waren gesundheitspolizeilichen sowie pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen. Bei der Einfuhr vor allem von Tieren, Tierprodukten, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sind Besonderheiten zu beachten.
Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
Eine Reihe von landwirtschaftlichen Gütern können auf Grundlage des Plant Protection Act 2006 und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung in Mauritius eingeführt werden.
Einfuhrgenehmigung
Pflanzen sowie Pflanzenerzeugnisse dürfen nur in Mauritius eingeführt werden, wenn eine Genehmigung vom National Plant Protection Office (NPPO) des Ministry of Agro Industry and Food Security vorgelegt werden kann. Die Einfuhrgenehmigung erlaubt die Einfuhr und ermöglicht somit die Zollabfertigung und den Marktzugang. Die Genehmigung muss vom Importeur in englischer Sprache beantragt werden. In der Regel wird der Antrag elektronisch über TradeNet eingereicht.
Die Bearbeitungsgebühr für die Einfuhrgenehmigung liegt derzeit bei 100 Mauritius-Rupie (MR). Die Bearbeitungszeit dauert zwischen drei und fünf Werktagen. Pflanzen, die zum ersten Mal in Mauritius eingeführt werden, unterliegen einer Schädlingsrisikoanalyse, sodass die Bearbeitungszeit in solchen Fällen durchaus länger dauern kann. Die Genehmigung gilt für eine Einfuhr innerhalb von vier Monaten.
Weitere Informationen zur Einfuhrgenehmigung für Pflanzen
Pflanzengesundheitszeugnis
Pflanzen können zudem einer Pflanzengesundheitskontrolle bei Einfuhr unterliegen. Deshalb ist für die Zollabfertigung ein im Exportland erstelltes amtliches Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) notwendig. Das Dokument bestätigt, dass die eingeführten Pflanzen nach einem geeigneten Verfahren untersucht wurden und frei von sämtlichen Schädlingen sind und den gelten Pflanzenschutzbestimmungen in Mauritius entsprechen. Die Anforderungen an das Zertifikat sind international standardisiert und orientieren sich an der IPPC-Vereinbarung (International Plant Protection Convention). Das Pflanzengesundheitszertifikat kann in jeder Sprache ausgestellt werden, wobei eine englische Übersetzung durchaus empfehlenswert ist. Das Pflanzengesundheitszeugnis darf bei der Einfuhr nicht älter als 14 Tage sein.
Weitere Besonderheiten
Besonderheiten gelten zum Beispiel für landwirtschaftliche Produkte, unter anderem für Zwiebeln und Kartoffeln. Für solche Waren muss bei der Zollabfertigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Agricultural Marketing Board (AMB) vorliegen.
Handelt es sich bei dem Pflanzenprodukt um ein Lebensmittel, ist zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Analysezertifikat einzureichen.
Werden die Pflanzenschutzbestimmungen Mauritius' nicht eingehalten, ist es möglich, dass Einfuhren beschlagnahmt und einer Quarantänebehandlung unterzogen oder sogar zurückgeschickt oder vernichtet werden.
Weitere Informationen zur Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
Einfuhr von Tieren und Tierprodukten
Die Einfuhr von lebenden Tieren oder auch Produkten tierischen Ursprungs ist nur möglich, wenn der Importeur eine Einfuhrgenehmigung sowie ein Veterinärgesundheitszertifikat vorlegen kann. Für ausgewählte Tiere sowie tierische Produkte können noch weitere Dokumente erforderlich sein. Die rechtliche Grundlage bildet der Animal Disease Act 1925.
Einfuhrgenehmigung
Die Einfuhrgenehmigung erlaubt die Einfuhr von Tieren sowie tierischen Produkten und ist bei der Zollabfertigung vorzulegen. Die Genehmigung ist vom Importeur beim Ministry of Agro Industry and Food Security einzuholen.
Das entsprechende Antragsformular, welches sich je nach Art des einzuführenden Tieres unterscheiden kann, ist in englischer Sprache auszufüllen und über das elektronische System TradeNet einzureichen. Die Bearbeitungszeit und auch die Gebühren hängen von der Art des eingeführten Tieres ab.
Die entsprechenden Antragsformulare je nach Tierart können auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden.
Veterinärgesundheitszertifikat
Das Veterinärgesundheitszertifikat wird von den zuständigen Gesundheitsbehörden im Exportland ausgestellt. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich. Es kann dabei in jeder Sprache ausgestellt werden, wobei eine englische Fassung empfohlen wird. Bei der Zollabfertigung ist stets das Zertifikat im Original einzureichen.
Weitere Dokumente bei der Einfuhr von tierischen Produkten
Bei der Einfuhr tierischer Produkte, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch und Eiern, sind noch weitere Dokumente einzureichen sowie Regelungen zu berücksichtigen.
Neben der Einfuhrgenehmigung und dem Veterinärgesundheitszertifikat sind bei der Einfuhr von Fleisch zudem ein Halal-Zertifikat, ein Analysezertifikat sowie die Marktzulassungsbescheinigung der Waren von der Food Import Unit (FIU) bei der Zollabfertigung vorzulegen.
Welche konkreten Dokumente bei der Einfuhr vorzulegen sind, können Sie anhand der Zolltarifnummer über das Mauritius Trade Portal recherchieren.
Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen
Einfuhr gefährdeter Arten
Mauritius ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Das Abkommen setzt sich für einen nachhaltigen, internationalen Handel zum Schutz der in den Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen ein.
Für die Einfuhr von artgeschützten Tieren sowie Pflanzen ist eine Einfuhrgenehmigung bei der dafür zuständigen Regionalbehörde National Parks and Conservation Service (NPCS) einzuholen. Der Antrag ist in Form eines Antragsschreibens in englischer Sprache zu verfassen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 300 MR. Für Kontrollen können zudem weitere unterschiedliche Gebühren anfallen.
Weitere Informationen zur CITES Einfuhrgenehmigung und zum Antragsverfahren