Zollmeldung Mexiko Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Mexiko veröffentlicht aktuelle Regeln für den Außenhandel
Das Ministerium für Finanzen hat die aktualisierten allgemeinen Regeln für den Außenhandel für das Jahr 2025 veröffentlicht.
14.01.2025
Von Susanne Scholl | Bonn
Die allgemeinen Regeln für den Außenhandel (Reglas Generales de Comercio Exterior) für das Jahr 2025 und ihre Anhänge sind im mexikanischen Gesetzblatt veröffentlicht worden. Sie beinhalten grundlegende Verfügungen zur Wareneinfuhr in Mexiko. Dazu zählen zum Beispiel der Warenabfertigung vorgeschaltete Abläufe wie die elektronischen Vorabweitergabe von Informationen über Warensendungen, die Abfertigung zum freien Verkehr und Vorschriften zu Zollagenten. Ferner sind besondere Zollverfahren wie die vorübergehende Verwendung, Vorgaben zu den Einfuhrabgaben und zum Zollwert dort geregelt. Ein weiteres Thema ist die Zertifizierung von besonders vertrauenswürdigen Unternehmen bei der Zollverwaltung ("Esquema de Certificación de Empresas").
Die Regeln für den Außenhandel und die Anhänge werden jedes Jahr in aktualisierter Form im Gesetzblatt veröffentlicht. Sie nehmen Bezug auf verschiedene Bundesgesetze wie zum Beispiel das Bundesabgabengesetz (Ley Federal de Derechos) und das Außenhandelsgesetz (Ley de Comercio Exterior).
Unter Punkt 3.7.35 ist die Höhe des pauschalierten Einfuhrzolls für in einem vereinfachten Verfahren durch Paket- und Kurierdienste eingeführte Sendungen festgelegt. Er beträgt 19 Prozent.
Die Anhänge beinhalten detaillierte Regelungen. Anhang 13 regelt die Höhe von Zollstrafen.
Die aktualisierten Regeln für den Außenhandel für 2025 gelten vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Weitere Informationen:
Allgemeine Regeln für den Außenhandel für 2025 mit Anhang 13