Zollmeldung Mexiko Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Mexiko veröffentlicht aktuelle Regeln für den Außenhandel
Das Ministerium für Finanzen hat die aktualisierten allgemeinen Regeln für den Außenhandel für das Jahr 2024 veröffentlicht.
22.01.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Die allgemeinen Regeln für den Außenhandel und ihre Anhänge (Reglas Generales de Comercio Exterior) für 2024 beinhalten grundlegende Verfügungen zur Wareneinfuhr in Mexiko. Dazu zählen zum Beispiel der Warenabfertigung vorgeschaltete Abläufe wie die elektronischen Vorabweitergabe von Informationen über Warensendungen, die Abfertigung zum freien Verkehr und Vorschriften zu Zollagenten. Ferner sind besondere Zollverfahren wie die vorübergehende Verwendung, Vorgaben zu den Einfuhrabgaben und zum Zollwert dort geregelt. Ein weiteres Thema ist die Zertifizierung von besonders vertrauenswürdigen Unternehmen bei der Zollverwaltung ("Esquema de Certificación de Empresas").
Die allgemeinen Regeln für den Außenhandel und die Anhänge werden jedes Jahr in aktualisierter Form im Gesetzblatt veröffentlicht. Sie nehmen Bezug auf verschiedene Bundesgesetze wie zum Beispiel das Bundesabgabengesetz (Ley Federal de Derechos) und das Außenhandelsgesetz (Ley de Comercio Exterior).
In den Anhängen sind weitere Details aufgeführt. Die Höhe von Zollstrafen ist beispielsweise in Anhang 13 festgeschrieben.
Die aktualisierten Regeln für den Außenhandel sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen: