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Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Mexiko hat Glyphosat und Genmais schrittweise abgeschafft

Die Regierung hat die Verwendung von Glyphosat abgeschafft und die Verwendung von Genmais stark eingeschränkt. Dies hat zu einem Handelskonflikt mit den USA geführt.

Von Susanne Scholl | Bonn

Präsident López Obrador hat mit einem Dekret vom 13. Februar 2023 einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Beschaffung, den Verkauf, den Einsatz und die Einfuhr des Pflanzenschutzmittels Glyphosat schrittweise abzuschaffen. 

Die Regierung wollte erreichen, dass das Mittel bis zum 31. März 2024 durch nachhaltige für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichere Alternativen ersetzt wird. Ferner hat sie den Einsatz von gentechnisch verändertem Mais für den menschlichen Verzehr verboten. Der Einsatz von Genmais für Futtermittel und industrielle Zwecke ist jedoch unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit des Landes zunächst eingeschränkt möglich geblieben. Mit diesen Maßnahmen sichert Mexiko den Zugang der Bevölkerung zu nahrhaften und hochwertigen Lebensmitteln. Ferner sollen sie zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Umwelt und biologischen Vielfalt beitragen.

Mit dem Dekret hat Präsident López Obrador die zuständigen Bundesbehörden angewiesen, den Erwerb, die Verwendung, den Vertrieb, die Förderung und die Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais und Glyphosat oder Agrochemikalien, die Glyphosat enthalten, im Rahmen öffentlicher Programme zu unterbinden. Auch hat er Vorgaben für die Umsetzung einer schrittweisen Abschaffung von Genmais und Glyphosat gesetzt.

Zuständige Bundesbehörden sind zum Beispiel die Ministerien für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie für Umwelt und natürliche Ressourcen und nachgeordnete Stellen. Der Nationale Rat für Wissenschaft und Technologie (Consejo Nacional de Ciencia y Technología - CONYACT) begleitet den Prozess mit wissenschaftlichen Hintergrundinformationen.  

Bundesbehörden sind bei Glyphosat und Genmais in der Pflicht

Die zuständigen Ministerien haben unter Berücksichtigung geltender Vorschriften bestehende Genehmigungen für die Einfuhr, die Produktion, den Vertrieb und den Einsatz von Glyphosat zu widerrufen und keine neuen Genehmigungen mehr zu erteilen. Stattdessen sind für die menschliche Gesundheit, biokulturelle Vielfalt und Umwelt nachhaltige, sichere Alternativen einzusetzen. Dies können zum Beispiel biologische oder ökologische Produkte oder Produkte sein, die frei von toxischen Substanzen sind. Die Auswirkungen der schrittweisen Substitution von Glyphosat sollen so gering wie möglich gehalten werden und die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion Mexikos sichergestellt bleiben.

Der Zeitraum vom 14. Februar bis zum 31. März 2024 galt als Übergangszeit für die Umsetzung. 

Kein gentechnisch veränderter Mais zum menschlichen Verzehr

Ferner sind die Ministerien für Finanzen, Landwirtschaft und Umwelt angewiesen, bestehende Genehmigungen für gentechnisch verändertes Maissaatgut und Maiskorn für den menschlichen Verzehr zu widerrufen oder nicht mehr zu erteilen. Dies kann zum Beispiel Mais für die Herstellung von Teig oder Tortillas sein. Dies soll zur Ernährungssicherheit und zum Schutz von heimischem Mais beitragen. Auch ist so der Schutz von Landwirtschaftssystemen indigener Mayavölker, biokulturellen Reichtums, bäuerlicher Gemeinschaften und der menschlichen Gesundheit gewährleistet. Der CONYACT hat die Gefahren von gentechnisch verändertem und mit Rückständen von Glyphosat kontaminiertem Mais für die Gesundheit und Umwelt aufgezeigt

Mais für Futtermittel bleibt vorerst erlaubt

Der Einsatz von gentechnisch verändertem Mais für Futtermittel und industrielle Zwecke ist zunächst erlaubt geblieben. Bei der Umsetzung von Alternativen spielen die Versorgungssicherheit in Übereinstimmung mit der Selbstversorgungspolitik des Landes eine entscheidende Rolle. Das Dekret sieht hierbei keine zeitliche Frist oder Übergangszeit vor.  

Die zuständigen Ministerien sollen jedoch in Abstimmung mit dem CONYACT an einer Reform geltender Rechtsvorschriften zum Einsatz von Glyphosat und Genmais arbeiten. Ferner führt die Regierung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in weiteren Ländern wissenschaftliche Studien zum Verzehr von genetisch verändertem Mais und den möglichen Gesundheitsschäden durch.

USA lehnen Verbot von Genmais ab  

Damit erfüllt Mexiko eine Forderung der USA. Mexiko ist der zweitgrößte Exportmarkt der USA für gentechnisch veränderten Mais. Daher sind die USA mit einem Verbot Mexikos für Genmais nicht einverstanden. Die Biden-Administration hält ein Verbot für nicht wissenschaftlich fundiert und hatte von der mexikanischen Regierung verlangt, dies durch wissenschaftliche Nachweise zu rechtfertigen. Die Bestrebungen Mexikos, die Einfuhr von Genmais unter anderem aus den USA zu blockieren, führten zu einem andauernden Handelskonflikt zwischen den beiden Partnern. Dem Dekret des mexikanischen Präsidenten war bereits ein älteres Dekret aus dem Jahr 2020 vorausgegangen. Auf Initiative der US-Regierung hat Präsident López Obrador mit dem aktuelleren Dekret vom 13. Februar 2023 einige Maßnahmen angepasst. US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack zeigte sich dennoch enttäuscht.

Ein Verbot verstößt aus Sicht der USA gegen die Vereinbarungen des United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA). Tom Vilsack hatte angekündigt, dass die Biden-Administration das Dekret sorgfältig prüfen und dafür sorgen werde, dass Mexiko seine Verpflichtungen im Rahmen des USMCA-Abkommens beachte. 

Die US-Regierung suchte zunächst erfolglos in Konsultationen eine einvernehmliche Lösung mit Mexiko. Dann mehrten sich Stimmen im Kongress für eine formelle Klage gegen Mexiko im Rahmen des USMCA-Streitbeilegungsmechanismus. Am 17. August 2023 kündigte die US-Handelsbeauftragte den Einsatz eines Panels im Rahmen des USMCA wegen der Maßnahmen Mexikos gegen Genmais an.

Das Panel hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen. Ende Juni 2024 nahm die US-Handelsbeauftragte an einer Anhörung vor dem Panel teil. Ein Abschlussbericht wird Ende 2024 erwartet.   

Weitere Informationen:

  • Dekret vom 13. Februar 2023
  • Weitere Informationen der mexikanischen Regierung zum Thema
  • Information des Institute for Agriculture and Trade Policy 
  • Antrag der USA auf ein Streitbeilegungspanel

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