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Zollbericht Mexiko Verbrauchsteuern

Verbrauchssteuer und weitere Einfuhrabgaben

Importeure von alkoholischen Getränken, Tabak und Benzin haben Verbrauchsteuern zu entrichten. Ferner ist die Steuer auf neue Kraftfahrzeuge einfuhrrelevant.

Von Susanne Scholl | Bonn

Der Verkauf in Mexiko und die Einfuhr von

  • alkoholischen Getränken, Energiegetränken, aromatisierten Getränken
  • Tabakerzeugnissen
  • Benzin und Diesel

in das mexikanische Zollgebiet unterliegen der Verbrauchsteuer "Impuesto Especial sobre Producción y Servicios" (IEPS).

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer in Prozent bei Wareneinfuhren ist der CIF-Wert (das heißt laut den Incoterms 2020 "Cost Insurance and Freight") der Waren zuzüglich dem Einfuhrzoll und sämtlicher sonstiger Einfuhrabgaben. Hiervon ausgenommen ist die Mehrwertsteuer.

Die Steuersätze betragen

  • bei Einfuhren von alkoholischen Getränken, Bier, Energiegetränken (bebidas energetizantes), Pulver und Sirup zu deren Herstellung sowie aromatisierten Getränken:
Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke, Energiegetränke, aromatisierte Getränke
ProduktbezeichnungSteuersatz in %Steuersatz in mex$* je Liter
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 14 Vol%26,5% 
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 14 Vol% bis 20 Vol%    30% 

Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20 Vol%

53% 
Alkohol und denaturierter Alkohol50%  
Energiegetränke, Pulver, Sirup zu deren Herstellung25% 
Aromatisierte Getränke 1,5737
*Mexikanischer Peso; 1 mex$ = rund 0,05 Euro; 10. Juli 2024Quelle: Ley del Impuesto Especial Sobre Producción y Servicios in der Fassung 12. November 2021 mit Aktualisierungen ab 1. Januar 2024

 

  • Bei Einfuhren von bearbeitetem Tabak:
Verbrauchsteuern auf bearbeiteten Tabak
ProduktbezeichnungSteuersatz in %Zusatzbetrag in mex$*
Zigaretten (cigarros)160%0,6166 mex$ je Zigarette
Zigarren ("puros") und anderer bearbeiteter Tabak160% 
Zigarren ("puros") und anderer bearbeiteter Tabak, vollständig handbearbeitet30,4 % 
*Mexikanischer Peso; 1 mex$ = rund 0,05 Euro; 10. Juli 2024Quelle: Ley del Impuesto Especial Sobre Producción y Servicios in der Fassung 12. November 2021 mit Aktualisierungen ab 1. Januar 2024

 

  • Bei Einfuhren von Treibstoffen für Fahrzeuge:
Verbrauchsteuern auf Treibstoffe für Fahrzeuge
ProduktbezeichnungSteuersatz in mex$* je Liter

Benzin mit weniger als 91 Octan

6,1752 mex$
Benzin mit 91 Octan oder mehr5,2146 mex$
Diesel6,7865 mex$
nicht fossile Brennstoffe5,2146 mex$
*Mexikanischer Peso; 1 mex$ = rund 0,05 Euro; 10. Juli 2024Quelle: Ley del Impuesto Especial Sobre Producción y Servicios in der Fassung 12. November 2021 mit Aktualisierungen ab 1.Januar 2024

 

Steuer auf neue Kraftfahrzeuge

Importeure von neuen Kraftfahrzeugen und von Fahrzeugen, die nicht älter als zehn Jahre sind, haben gemäß dem "Ley Federal sobre Automóviles Nuevos" anlässlich der Einfuhr die Steuer auf neue Kraftfahrzeuge (Impuesto sobre Automóviles Nuevos - ISAN) zu entrichten. Ausnahmen gelten für Hersteller, Sammler, autorisierte Distributoren und Kraftfahrzeughändler.

Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes Personenfahrzeuge mit einer Transportkapazität von bis zu 15 Personen und Lastwagen mit einer Lastkapazität von bis zu 4.250 kg. Dazu zählen auch bestimmte Arten von Anhängern und Sattelzugmaschinen.

Die Steuer wird bei Importen gemäß Art. 2 des Gesetzes berechnet vom Einzelverkaufspreis zuzüglich des Einfuhrzolls und der weiteren Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer. Der Steuerbetrag wird für jedes Fiskaljahr neu festgelegt. Er setzt sich aus einem Festbetrag und einem variablen Anteil in Prozent zusammen.

Der variable Anteil in Prozent berechnet sich im Regelfall aufgrund von Unter- und Oberwertgrenzen für die Fahrzeuge, wobei zunächst die Differenz zwischen dem Importwert des Fahrzeuges und der unteren Wertgrenze berechnet wird. Von diesem Betrag ist der in der Steuertabelle für das laufende Jahr jeweils festgelegte Prozentsatz zu berechnen und anschließend der jeweils geltende Festbetrag hinzuzurechnen.

Für Personenfahrzeuge mit einer Transportkapazität von bis zu 15 Personen gelten für das Jahr 2024 folgende Unter- und Obergrenzen, Festbeträge und Prozentsätze:

Steuer auf neue Kraftfahrzeuge
Unterer Genzwert in mex$*Oberer Grenzwert in mex$Festbetrag in mex$Auf die Differenz zwischen Fahrzeugwert und unterem Grenzwert anzuwendender Steuersatz (%)
0,01353.896,47    0,00    2
353.896,48424.675,707.077,815
424.675,71495.455,1910.616,9310
495.455,20637.013,3717.694,8515
637.013,38und darüber  38.928,5317
*Mexikanischer Peso; 1 mex$ = rund 0,05 Euro; 10. Juli 2024Quelle: Ley Federal Del Impuesto sobre Automóviles Nuevos in der Fassung vom 12. November 2021 mit Aktualisierungen gültig ab 1. Januar 2024

 

Über ein Berechnungstool lässt sich die Steuer berechnen. Dort ist der Berechnungsmodus in mehreren Schritten erklärt.        

Neue Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu 328.965,21 mex$ (ohne Rabatte oder Preisabzüge) zuzüglich Einfuhrzoll und weiteren Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer, sind von der Steuer befreit. Bei Importen von Fahrzeugen mit einem Wert zwischen 328.965,21 mex$ und 416.689,29 mex$ ist der zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent ermäßigt.    

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