Zollmeldung Neuseeland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Neuseeland – Neue Regeln im grenzüberschreitenden Versandhandel
19.10.2018
Bonn (GTAI) – Versandhändler, die Kunden in Neuseeland beliefern, müssen sich zum 1.10.2019 auf Änderungen einstellen. Für Sendungen mit einem Wert von bis zu 1.000 NZ$ (ca. 570 €) müssen sie ihren Kunden die neuseeländische Umsatzsteuer (Goods and Services Tax) in Höhe von 15% berechnen und diese an den neuseeländischen Fiskus abführen. Diese Sendungen konnten bisher steuerfrei geliefert werden. Dafür entfällt für diese Sendungen die formelle Zollabfertigung mit den entsprechenden Gebühren und Zollbeträgen. Die Neuerung gilt nur für Versandhändler, die binnen 12 Monaten Waren für mehr als 60.000 NZ$ geliefert haben. Sie müssen sich bei der neuseeländischen Zollverwaltung registrieren lassen.
Sendungen mit einem Wert von mehr als 1.000 NZ$ werden weiterhin durch die Zollverwaltung abgefertigt. Zölle, Steuern und Abfertigungsgebühren sind in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Für Alkoholika und Tabakwaren werden nach wie vor keine Freimengen gewährt.
Details und Berechnungsbeispiele ergeben sich aus der Veröffentlichung der neuseeländischen Steuerverwaltung vom 18.10.2018. MO.