Portal 21 Niederlande
Eilverfahren
30.09.2022
In dringenden Fällen können die niederländischen Gerichte laut niederländischer Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) u.a.--unter anderen einstweilige Verfügungen (voorloopige voorziening / vonnis in kort geding) erlassen. Sie können sowohl im Rahmen des Hauptsacheverfahrens (bodemprocedure) (Artikel 223 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) als auch außerhalb eines solchen im Rahmen eines speziellen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (kort geding) (Artikel 254 ff.--folgende) ergehen.
Das vorläufige Rechtsschutzverfahren ermöglicht es dem Kläger, kurzfristig ein vorläufiges Urteil zu erwirken. Das Verfahren führt grundsätzlich der Verfügungsrichter (voorzieningenrechter) des Bezirkgerichts (rechtbank) und wird mit einer Ladung (dagvaarding), die der Gerichtsvollzieher (deurwaarder) zustellt, eingeleitet. Handelt es sich um eine Sache, für die der Amtsrichter, d.h.--das heißt ein Richter des Bezirksgerichts, der in der Sektion Amtsgericht tätig ist, zuständig ist, so ist er auch zum Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung befugt (Artikel 254 Absatz 3 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering).
Bei Verfahren vor dem Verfügungsrichter muss sich der Antragsteller von einem Anwalt vertreten lassen (Artikel 79 Absatz 2 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Das gilt nicht für den Antragsgegner (Artikel 255 Absatz 1 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Bei Verfahren vor dem Amtsrichter besteht weder für den Antragssteller noch den Antragsgegner Anwaltszwang (Artikel 79 Absatz 1 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering).
Damit ein solches Verfahren Erfolg hat, muss die Sache dringlich sein (Artikel 254 Absatz 1 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Der Kläger muss seinen Anspruch glaubhaft darlegen und ein besonderes Interesse an der kurzfristigen Gewährung der einstweiligen Maßnahme haben. Der Richter nimmt überdies eine Abwägung der Interessen beider Parteien vor. Erst wenn hiernach eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt werden kann, erlässt der niederländische Richter diese. Andernfalls lehnt er den Antrag ab (Artikel 256 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Er kann die einstweilige Verfügung auch für vorläufig vollstreckbar (uitvoerbaar bij voorraad) erklären (Artikel 258 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering).
Die einstweilige Verfügung darf ein eventuelles Urteil in der Hauptsache allerdings nicht vorwegnehmen. Die Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens hat keine Auswirkungen auf den Ausgang eines etwaigen Hauptsacheverfahrens (Artikel 257 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering).
Gegen die einstweilige Verfügung kann Einspruch (verzet) beim Richter, der sie erlassen hat, eingelegt werden (Artikel 259 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Informationen zu weiteren Rechtsmitteln bietet der Abschnitt Zuständige Gerichte dieses Länderberichts.
Germany Trade & Invest (Stand: September 2022)