Beim Werkvertrag sind die Gewährleistungsrechte vor allem in Buch 7 Artikel 760 ff.--folgende niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek-BW) geregelt. Sie verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Geltendmachung des Mangels durch den Auftraggeber, spätestens aber zehn Jahre nach der Abnahme bzw. 20 Jahre nach der Abnahme bei Bauwerken (Buch 7 Artikel 761 Absatz 1 und 2 BW).
Bauverträge können auch auf Grundlage der niederländischen Standardvertragsbedingungen UAV 2012 (Uniforme Administratieve Voorwaarden voor de uitvoering van werken en van technische installatiewerken 2012) abgeschlossen werden. Diese gelten im Gegensatz zu dem vorherigen Standardvertragsbedingungen (UAV 1989) nicht nur für die Errichtung von Bauwerken, sondern auch für technische Installationen. Wird der Werkvertrag auf Grundlage dieser Standardbedingungen abgeschlossen, gelten besondere Regelungen zur Gewährleistung. Beispielsweise beträgt die Gewährleistungsfrist bei versteckten Mängeln nach § 12 Nr.--Nummer 4 UAV 2012 grundsätzlich fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme.
Germany Trade & Invest (Stand: August 2022)