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Gewerblicher Rechtsschutz

Patente

Das niederländische Patentrecht ist im Patentgesetz 1995 (Rijksoctrooiwet 1995) geregelt, das im Jahre 2008 reformiert wurde.

Durch die Reform wurde die früher bestehende Möglichkeit beseitigt, ein Patent mit nur sechsjähriger Laufzeit zu beantragen. Nunmehr werden auch in den Niederlanden nur noch Patente mit einer Laufzeit von 20 Jahren vergeben (Artikel 36 Absatz 6 Rijksoctrooiwet 1995).

Die Patentanmeldung erfolgt über das Niederländische Patentamt (Octrooicentrum Nederland). Die Patentbeschreibungen können auch in englischer Sprache abgegeben werden, allerdings muss der Schlussantrag der Patentanmeldung weiterhin in niederländischer Sprache erfolgen. Weiterführende Informationen zur Patentanmeldung in den Niederlanden hält das Niederländische Patentamt (Octrooicentrum Nederland) in englischer Sprache auf seiner Homepage bereit.

Internationale Übereinkommen

Die Niederlande sind Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO) und unter anderen Vertragsstaat

Germany Trade & Invest (Stand: August 2022)

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