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Zollmeldung Nigeria Umsatzsteuer

Nigeria befreit Waren des Energiesektors von der Umsatzsteuer

Mit der Umsatzsteuerbefreiung auf bestimmte Ausrüstungen, Anlagen, Elektrofahrzeuge und Kraftstoffe setzt die Regierung Anreize für die Energiewende in Nigeria.

Von Andrea Mack | Bonn

Die nigerianische Regierung hat die Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen im Energiesektor erweitert.

Zu den neu steuerbefreiten Waren gehören:

  • Ausrüstungen und Infrastruktur, die für die Expansion von komprimiertem Erdgas (CNG) verwendet werden, einschließlich Umrüstungsbausätze
  • Ausrüstungen und Infrastruktur für die Erweiterung von Flüssiggasanlagen (LPG), einschließlich Umrüstungsbausätze 
  • inländische Anlagen und Ausrüstungen für die Verarbeitung von verflüssigtem Erdgas (LNG)
  • Elektrofahrzeuge
  • Teile und Semi-Knocked-Down (SKD)-Teilesätze für die Montage von Elektrofahrzeugen
  • Biogas- und Biokraftstoffanlagen sowie Zubehör.

Die Verordnung ist zum 1. September 2024 in Kraft getreten. Mit ihr wird auch die Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Dieselkraftstoff (AGO) verlängert. Die Bestimmungen in Bezug auf Diesel gelten rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023.

Quelle: Value Added Tax (Modification) Order, 2024 des Finanzministeriums vom 1. September 2024 mit vollständiger Liste der neu umsatzsteuerbefreiten Waren

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