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Zollbericht Nigeria Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und Standards

Für den Vertrieb von Waren in Nigeria sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.

Von Andrea Mack | Bonn

Konformitätsbewertungsverfahren SONCAP

Alle Importwaren - sofern nicht in einer Ausnahmeliste erfasst oder von der National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) reguliert - unterliegen einem verpflichtenden Konformitätsbewertungsprogramm der nigerianischen Normenbehörde SON (Standards Organisation of Nigeria). Dabei prüfen akkreditierte Inspektionsfirmen vor dem Versand, ob regulierte Produkte den bestehenden nigerianischen Normen (Nigerian Industrial Standards - NIS) oder den von SON anerkannten internationalen technischen Vorschriften und Normen entsprechen.

Das SON Conformity Assessment Programme (SONCAP) besteht aus zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt beantragt der Exporteur bei einer von SON akkreditierten Prüfgesellschaft ein Produktzertifikat (Product Certificate), das erforderlich ist, um ein Form M (Einfuhrantrag) vor der Versendung der Waren aus dem Lieferland zu eröffnen.
  • Im zweiten Schritt ist für jede konkrete Lieferung des Produkts ein Konformitätszertifikat CoC (Certificate of Conformity) bei der Prüfgesellschaft zu beantragen. Nach Erhalt des CoC stellt SON ein SONCAP-Zertifikat aus, das der Einführer für die Zollabfertigung benötigt.

Für Industrieprodukte ist bei der Zollabfertigung zudem ein Herstellerzertifikat (Manufacturer’s Certificate of Production) vorzulegen, das Angaben über die eingehaltenen Normen und technischen Vorschriften enthält.

Das SONCAP-Verfahren sieht je nach Art der Warensendung (Produkt, Häufigkeit) und exportierendem Unternehmen (Händler, Lieferant, Hersteller) drei unterschiedliche Zertifizierungswege vor:

  • Route A für einmalige oder nur gelegentliche Sendungen (nicht registrierte/nicht lizenzierte Produkte) mit grundsätzlich physischer Inspektion und gegebenenfalls Tests und Analysen auf Basis einer Risikobewertung zur Erstellung eines nur für die jeweilige Einfuhrsendung gültigen Produktzertifikats (unregistriert)
  • Route B für regelmäßige Sendungen registrierter Produkte von Herstellern mit erfolgreichem Werksaudit, auch für verlässliche Lieferanten der Route A möglich, bescheinigt durch ein Produktzertifikat (registriert, ein Jahr gültig), bei der Verladung erfolgt bei rund 40 Prozent der Sendungen eine physische Inspektion
  • Route C für regelmäßige Sendungen lizenzierter Produkte von verlässlichen Herstellern der Route B mit spezifischem Werksaudit, bestätigt durch ein Produktzertifikat mit Lizenzstatus (ein Jahr gültig) und physischer Inspektion von mindestens zwei Sendungen pro Jahr.

Die Gebühren für die Produktzertifizierung zahlt der Exporteur. Weitere Einzelheiten zum SONCAP-Verfahren stehen auf der Webseite der Normenbehörde SON zur Verfügung. 

Product Authentication Mark 

Der Importeur ist verpflichtet, eine Product Authentication Mark (PAM) auf der Verpackung eines nach SONCAP zertifizierten Fertigprodukts anzubringen. Der mit einem QR-Code und Sicherheitsmerkmal versehene Aufkleber muss vor der endgültigen Freigabe der Ware bei SON beantragt und vor dem Verkauf auf der Verpackung befestigt werden. Importierte Fertigwaren ohne PAM-Kennzeichnung gelten als Fälschung, werden beschlagnahmt und vernichtet.

Ausnahmen von der SONCAP-Zertifizierung

Ausgenommen von SONCAP sind folgende Produktgruppen:

  • Lebensmittel
  • Arzneimittel
  • medizinische Produkte (ausgenommen Geräte und Maschinen)
  • als Rohstoff verwendete Chemikalien für Hersteller, die als "bonafide manufacturer" bei der Manufacturers Association of Nigeria (MAN) registriert sind
  • militärische Ausrüstungsgüter
  • Waren, die von der nigerianischen Regierung als Schmuggelware klassifiziert sind 
  • gebrauchte Waren (ausgenommen Kraftfahrzeuge)
  • Flüssiggas-Geräte und deren Zubehör
  • Grundöle.

Lebens- und Arzneimittel werden von der nationalen Aufsichtsbehörde NAFDAC (National Agency for Food and Drug Administration and Control) kontrolliert.

Industrielle Fertigungsmaschinen und -anlagen, Ersatzteile sowie vollständig zerlegte (ckd) Fahrzeuge, die für die eigene Produktion oder Montage verwendet werden, können ohne Vorlage eines SONCAP-Zertifikats eingeführt werden, vorausgesetzt, der Importeur ist als bonafide manufacturer bei der MAN registriert und hat bei SON eine entsprechende Einfuhrgenehmigung (import permit) beantragt. Importeure von Geräten und Zubehör für Flüssiggas (LPG) sowie von Grundölen müssen ebenfalls eine Einfuhrgenehmigung der Normenbehörde einholen. Für Spenden wie nichtkommerzielle Hilfslieferungen kann SON eine Einfuhrgenehmigung erteilen.

Elektro- und Elektronikgeräte

Für Elektro- und Elektronikgeräte besteht eine Registrierungspflicht bei der Umweltbehörde National Environmental Standards and Regulations Enforcement Agency (NESREA) und der Producer Responsibility Organisation (PRO). Bei Einhaltung der geforderten Normen erteilt NESREA eine Registrierungsnummer, die zwingend auf dem Ladungsverzeichnis und dem Frachtbrief der Einfuhrsendung anzugeben ist. Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nur in gutem Zustand und voll funktionsfähig unter Vorlage einer umweltrechtlichen Einfuhrgenehmigung der NESREA eingeführt werden. Die Einfuhr von Elektro- und Elektronikschrott (e-waste) ist verboten. 

Seit Mai 2023 können Importeure sich über die digitale Plattform NESCAP registrieren, dort einen Antrag auf Einfuhrabfertigung stellen und ein "Environmental Import Release Certificate" beantragen. Außer Elektro- und Elektronikgeräten gehören auch gefährliche Chemikalien, Pestizide und Kfz-Teile zu den von NESREA regulierten Waren.  

Voraussetzung für die Zulassung von Radio- und Telekommunikationsendeinrichtungen auf dem nigerianischen Markt ist eine Typengenehmigung der Nigerian Communications Commisson (NCC).

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