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Norwegisches Baurecht

Das Baurecht in Norwegen fußt insbesondere auf dem norwegischen Planungs- und Baugesetz (Plan- og bygningsloven). Diese wird u.a.--unter anderen durch die Bauverordnung (Byggesaksforskriften) präzisiert. Eine Übersicht über weitere baurechtlich relevante Vorschriften bietet die Verwaltung für Qualität am Bau (Direktoratet for byggkvalitet) auf ihrer Internetseite.

Welche Bauvorhaben in Norwegen einer Baugenehmigung (tillatelse) bedürfen, ist in den §§ 20-1 und 20-2 Plan- og bygningsloven geregelt. Nach § 20-1 Absatz 1 genehmigungsbedürftige Vorhaben bedarf es für die Beantragung, die Planung, Durchführung und Kontrolle eines Unternehmens, das garantiert, dass in allen Etappen des Bauvorhaben die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften - egal ob durch das Unternehmen selbst oder durch Subunternehmen - haftet es hierfür (§ 23-1 Plan- og bygningsloven und § 12-1 ff. Byggesaksforskriften). Ein solches Unternehmen nennt man haftendes Unternehmen (ansvarlige foretak). Um als haftendes Unternehmen zu gelten, benötigt es eine Zulassung (godkjenning).

Für die Zulassung muss das Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen: Das Unternehmen muss im Handelsregister (Foretaksregisteret) registriert sein (mehr hierzu im Abschnitt Gesellschaftsrecht - Registrierung dieses Länderberichts). Unternehmen aus anderen EWR-Staaten müssen nachweisen, dass sie in einem entsprechenden Register in ihrem Heimatstaat registriert sind (§ 9-2 Byggesaksforskriften). Darüber hinaus muss es für die Ausführung solcher genehmigungsbedürftiger Vorhaben hinreichend qualifiziert sein. Dies beurteilt sich anhand der allgemeinen Organisation des Unternehmens (§ 10 Byggesaksforskriften) und den fachlichen Nachweisen (§ 11 Byggesaksforskriften).

Weitere Informationen bieten der Abschnitt Register - Register zu Unternehmen mit nationaler Zulassung für die Durchführung von Bauvorhaben dieses Länderberichts.

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