Zollbericht Oman Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertreib von Waren sind bestimmte Vorschriften zur Kennzeichnung zu beachten.
19.07.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Herkunftsbezeichnung
Grundsätzlich sind alle einzuführenden Waren mit einer nicht entfernbaren Herkunftsbezeichnung zu versehen. Die Warenmarkierung soll gut lesbar und dauerhaft mit der Ware verbunden sein. Sie kann durch Druck, Gravur oder Pressung erfolgen und ist grundsätzlich an der Ware selbst anzubringen. Nur im Ausnahmefall und nur wenn ein Anbringen der Kennzeichnung auf Grund der Größe oder Beschaffenheit der Ware, wie zum Beispiel bei Schrauben, Kleinteilen, Lebensmitteln oder Flüssigkeiten nicht möglich ist, ist das Anbringen der Markierung auf der Verpackung zulässig. Die Kennzeichnung ist dann auf der kleinsten Verpackungseinheit vorzunehmen. Produkte mit unterschiedlichen Herkunftsländern müssen mit den entsprechenden Unterlagen über die jeweiligen Herkunftsländer ausgestattet werden. Zu beachten ist, dass die Ursprungsangabe auf der Verpackung unbedingt mit den Ursprungsangaben in den Warenbegleitdokumenten übereinstimmt.
Elektronische und Elektrische Produkte
Seit Juli 2016 müssen elektronische und elektrische Verbraucherprodukte mit dem Konformitätszeichen "G-Mark" gekennzeichnet werden. Die Regelung geht aus einer gemeinsamen Regulierung der Staaten des Golfkooperationsrats, der "Gulf Technical Regulation for Low Voltage Electrical Equipment and Appliances", hervor. Betroffen sind folgende Produkte:
- Klimageräte
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Ventilatoren für den Haushalt
- Heizgeräte für den Haushalt
- Wassererhitzer
- Bügeleisen
- Haar- und Händetrockner
- Haushaltsmaschinen zum Zerkleinern oder Mischen von Lebensmitteln, Entsafter
- Mikrowellen, Öfen und andere elektrische Kochgeräte
- Steckdosen, Adapter, Ladegeräte u.a.
- Kühlschränke, Gefrierschränke
- Toaster.
Seit Oktober 2023 müssen folgende Produkte außerdem eine Energieeffizienz-Kennzeichnung aufweisen: Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Leuchtmittel, Elektromotoren und Klimaanlagen, die in Privathaushalten oder auch im Industrie- bzw. Gewerbebereich zum Einsatz kommen.
Die Kennzeichnung beruht auf den Forderungen aus dem "Oman Energy Efficiency Registration & Labelling" (EER). Das Programm ist eine Kombination aus Energieeffizienzvorschriften und Vorschriften für die Kennzeichnung.
Nahrungsmittel
Alle Nahrungsmittel müssen in arabischer Sprache etikettiert sein. Möglich sind zusätzliche Übersetzungen in andere Sprachen. Das Etikett muss folgende Angaben beinhalten:
- Produktname und Produktmarke
- Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil; Inhaltsstoffe, die eine Überempfindlichkeit auslösen können, müssen hervorgehoben sein
- Nettogewicht in metrischen Einheiten
- Ursprungsland
- Name und Adresse des Herstellers
- Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum
- Barcode
- Nährwertangaben
- Chargennummer
- ggf. Halal-Kennzeichnung
- ggf. Kennzeichnung für genetisch veränderte Lebensmittel.
Fleisch- und Geflügelimporte müssen im Allgemeinen eine Halal-Kennzeichnung aufweisen. Für andere, auch für Non-food-Produkte kann ein Halal-Zertifikat und eine entsprechende Etikettierung des Produkts verlangt werden. Die Etiketten von Energy Drinks müssen klare Warnungen über potenzielle Gesundheitsrisiken in Englisch und Arabisch enthalten. Klebeetiketten sind für die Angaben des Herstellung- und Haltbarkeitsdatums sowie des Warenursprungs nicht erlaubt. Die Etikettierung hat der Hersteller vor dem Export vorzunehmen. Für Messewaren und Warenmuster ist eine Etikettierung in Englisch grundsätzlich ausreichend.
Kosmetika und andere Waren
Die Etikettierung von Kosmetikprodukten ist gemäß den aktualisierten Standards GSO 1943/2009 vorzunehmen. Sowohl am Produkt als auch auf seiner äußeren Verpackung müssen die folgenden Informationen angebracht sein: Produktname und Marke, Name und Adresse des Herstellers, Name und Adresse des Importeurs im Oman, Liste der Inhaltsstoffe, Lagerbedingungen, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, Gebrauchsanweisung, Funktion des Produkts und Warnhinweise. Alle Angaben müssen in Arabisch oder in Arabisch und Englisch vorliegen. Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zur gewährleisten, werden die Waren bei der Einfuhr in Prüflaboratorien kontrolliert.