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Wirtschaftsumfeld | Pakistan | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Ausländische Investoren genießen die gleichen Rechte wie lokale Unternehmen. Besondere Anreize gibt es in den Sonderwirtschaftszonen und für ausgewählte Sektoren.

Von Heena Nazir | Dubai

Zahlreiche Reformen wurden umgesetzt

Ausländische Direktinvestitionen (FDI) nehmen in den Regierungsüberlegungen eine wichtige Rolle ein. Um das Investitionsklima zu verbessern, wurde eine Reihe von Initiativen angekündigt. Seit 2016 wurden fast 300 Reformen durchgeführt. Die FDI-Ströme sind in den Jahren zwischen 2011 und 2021 um etwa 60 Prozent angestiegen.

Ausgewählte Fördermaßnahmen seitens der pakistanischen Regierung

100 Prozent Eigenkapital in allen Sektoren mit vollen Rechten zur Rückführung von Kapital und Gewinn

Eigentum an Land: Frei zu besitzen / zu pachten und das Land zu übertragen

Einfache Finanzierung: Keine Einschränkungen für ausländische Privatpersonen

Keine Mindestanforderung für ausländische Investoren in vielen Sektoren

Keine Obergrenze für den Anteil ausländischer Aktien notwendig, außer in bestimmten Sektoren wie Fluggesellschaft, Bankwesen, Landwirtschaft und Medien

Gleichbehandlung: Ausländische Investoren haben Anspruch auf die gleiche Behandlung wie nationale Unternehmen

Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 65 Ländern, einschließlich Deutschland; Steuergutschriften für Anleger in ihren Heimatländern

Umfassende Gesetzgebung zum geistigen Eigentum; kürzlich erfolgter Beitritt zum Madrider Protokoll zum Schutz von Markenanmeldungen mit 124 Mitgliedsstaaten

Quelle: Recherche GTAI; Februar 2023

Zur Förderung neuer Investitionen werden Anreize geboten, meist sektorspezifisch, dazu zählen Steuerbefreiungen, Zollvergünstigungen oder die Bereitstellung von Infrastruktur. Besondere Begünstigungen kommen ausgewählten Sektoren – "Priority Sectors" zugute. Weiterhin gibt es gesonderte Anreize in Sonderwirtschaftszonen.

Priority-Sektoren

Nahrungsmittelverarbeitung

Logistik

Textilindustrie

Automobilindustrie

Informationstechnologie

Wohnungsbau

Tourismus & Reisebranche

Quelle: Recherche Germany Trade and Invest; Februar 2023

Beispiele von Vergünstigungen für die Priority-Sektoren

Befreiung von Körperschaftsteuer, Quellensteuer und Mehrwertsteuer

Fremdwährungskonten sind erlaubt

Staatliche Garantien für Investitionen in bestimmten Sektoren

Keine Einkommenssteuer auf Exporte in ausgewählten Sektoren

Zollfreier Import von Maschinen und Anlagen

Günstige Tarifstrukturen

Quelle: Recherche GTAI

Ausländische Investoren können sich grundsätzlich zu 100 Prozent an gewerblichen Projekten der herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie dem Handeln von Waren beteiligen. Gleiches gilt für die Dienstleistungsbranche und den Agrarsektor, wobei es in einzelnen Bereichen geringfügige Einschränkungen geben kann. Es herrscht Niederlassungsfreiheit für das gesamte pakistanische Bundesgebiet, mit Ausnahme gesondert ausgezeichneter Bereiche. Eine Sondererlaubnis der Regierung in Islamabad ist nur für die besonders sensiblen Bereiche der Waffen- und Sprengstoffindustrie, der Atomenergie und für die Geldprägung erforderlich.

Grundsätzlich genießen ausländische Geldanleger in allen Sektoren, mit wenigen Ausnahmen, unter anderem des Verteidigungssektors, die gleiche Behandlung und rechtlichen Schutz wie inländische Unternehmen. Die Rechtsgrundlage des pakistanischen Investitionsrechts bilden der Foreign Private Investment (Promotion and Protection) Act aus dem Jahr 1976, der Act No. XII aus dem Jahr 1992 zur Förderung und zum Schutz von wirtschaftlichen Reformen und die Investment Policy von 2013. Zentrale Behörde für die Förderung und Erleichterung von FDI ist das Board of Investment (BOI).

Im September 2012 trat ein Gesetz zur Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ("Special Economic Zones (SEZ) Bill 2012") in Kraft. Bundesweit gibt es mit Stand vom 5. Januar 2021 mehr als 20 SEZ. Ausländische Investoren werden - gemäß dem SEZ-Gesetz - in den ersten 5 bis 10 Jahren von Einfuhrzöllen und Steuerabgaben entbunden. Diese Befreiung bezieht sich auf alle Güter, die zur Errichtung, Betreibung und Wartung eines Geschäftes in der SEZ notwendig sind und steht sowohl Firmen, die sich an der Schaffung solcher Zonen beteiligen wollen, als auch Unternehmen, die sich in einem solchen Gebieten niederlassen wollen, offen.

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